Raubwildbüchse

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Hallo und Waidmannsheil zusammen,
xxxxxxxxx
Der Balg von Fuchs/Waschbär sollte verwertbar sein, da ich aus diesem Grund die Büchse anschaffen will.xxxxx
Was sind da eure Meinungen/Erfahrungen? VG und Wmh
Hallo auch. Du kanst mit jedem Kaliber einen Balg völlig entwerten oder, je nach Treffersitz, das Wunschergebnis erlangen. Ich erlege Raubwild in 4 unterschiedlichen Kalibern mit unterschiedlichen Geschoßgewichten und Geschoßkonstruktionen. Ich habe Fuchs und Dachs mit bleiferi zerschossen, genausogut mit Teilmantel hinters Blatt so gut wie nur geringe Ausschusslöcher erreicht. Da platzt der Balg maximal etwas auf, Herz, Lunge und Leber liegen draussen, Fuchs flüchten auch damit schon tot noch bis zu 80m. Knochentreffer bedeuten hingegen Konfiskattonne, aber bannen im Schuss! Es hat bei mir jedoch keinen einzigen Dachs (max. 17Kg.) gegeben, der z.B. Kal. 223 mit 50gr / 55gr Varmintgeschoß noch einen Meter "gegangen" wäre. Und es waren schon einige. Füchse ebenso. Sich extra eine Varmintbüchs zu kaufen, ist fast schon überzogen. Varmint bedeutet reduzieren und reduzieren ist in erster Linie keine Balgjagd. Dementsprechend sind auch die Geschoße konstruiert.
Wenn du rein auf verwertbare Bälge aus bist, dann stelle Fallen auf und erlege das Raubwild balgschonend im Abfangkorb. Alles Andere ist Lotto Totto Rennquintett! Alles kann, nichts muss.
 
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Werden Schalldämpfer nicht nur für schalenwildtaugliche Kaliber genehmigt?
Ich kenne zwar jemanden, der auf dem Friedhof jagd, dem wurde auch ein Schalldämpfer fürs Kleinkaliber genehmigt. Aber soweit ich weiß, sind Genehmigungen sonst nur für schalenwildtaugliche Kaliber möglich (in NRW).
Du hast aber selbst schon gesagt, dass du ab und an auch ein Reh damit erlegen könntest/würdest, also würde ich dir zur .222/223 raten. Wie BS1989 bereits geschrieben hat gehen auch größere Kaliber. Es kommt dann eher auf den Geschosstyp an, wie groß die Löcher ausfallen.
Schalldämpfer soweit ich weiß für alle ZFR Patronen. Nicht Randfeuer.

Zitat Gesetzesentwurf:
"Satz 2 stellt klar, dass die Nutzung von Schalldämpfern nur mit für die Jagd zugelassenen Zentralfeuer-Langwaffen gestattet ist, da nur hierfür ein allgemeines Bedürfnis der Jägerschaft anzunehmen ist. Die Beschränkung auf Zentralfeuerwaffen verhindert darüber hinaus die Verwendung von Schalldämpfern im Zusammenhang mit Unterschallmunition, da ansonsten der Mündungsknall so weit gedämpft werden könnte, dass die Warnfunktion des Schussknalls beispielsweise gegenüber Spaziergängern im Wald nicht mehr ausreichend gewahrt wäre. Diese Beschränkung lässt indes die Möglichkeit unberührt, dass Jäger in besonderen Konstellationen - etwa für die Jagd in befriedeten Bezirken - eine Erlaubnis auch für den Umgang mit Schalldämpfern für Randfeuerwaffen erhalten; hierzu wäre allerdings ein gesonderter Bedürfnisnachweis erforderlich. Satz 2 enthält darüber hinaus eine Beschränkung der Verwendung von Schalldämpfern auf die Jagd und das jagdliche Übungsschießen. Diese Ergänzung ist neben den Regelungen in § 13 Absatz 6 und 7 notwendig, da Jäger, die gleichzeitig Sportschützen sind, gegenüber bloßen Sportschützen bei der Nutzung von Schalldämpfern für das sportliche Schießen nicht privilegiert werden sollen."

So wie ich es verstehe heißt dass, das du z. B. auf die .17 HMR keinen eingetragen bekommen würdest. Auf die .17 Hornet aber schon.
 
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Es hat bei mir jedoch keinen einzigen Dachs (max. 17Kg.) gegeben, der z.B. Kal. 223 mit 50gr / 55gr Varmintgeschoß noch einen Meter "gegangen" wäre.
Beim mir schon, mit 22-250 genauso wie mit .308.
Was nicht heißen soll dass sie damit nicht verenden. Aber "keinen Meter" ist entweder nur ein Spruch oder Du schießt doch nicht so viele Dachse.
 
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Schalldämpfer soweit ich weiß für alle ZFR Patronen. Nicht Randfeuer.

Zitat Gesetzesentwurf:
"Satz 2 stellt klar, dass die Nutzung von Schalldämpfern nur mit für die Jagd zugelassenen Zentralfeuer-Langwaffen gestattet ist, da nur hierfür ein allgemeines Bedürfnis der Jägerschaft anzunehmen ist. Die Beschränkung auf Zentralfeuerwaffen verhindert darüber hinaus die Verwendung von Schalldämpfern im Zusammenhang mit Unterschallmunition, da ansonsten der Mündungsknall so weit gedämpft werden könnte, dass die Warnfunktion des Schussknalls beispielsweise gegenüber Spaziergängern im Wald nicht mehr ausreichend gewahrt wäre. Diese Beschränkung lässt indes die Möglichkeit unberührt, dass Jäger in besonderen Konstellationen - etwa für die Jagd in befriedeten Bezirken - eine Erlaubnis auch für den Umgang mit Schalldämpfern für Randfeuerwaffen erhalten; hierzu wäre allerdings ein gesonderter Bedürfnisnachweis erforderlich. Satz 2 enthält darüber hinaus eine Beschränkung der Verwendung von Schalldämpfern auf die Jagd und das jagdliche Übungsschießen. Diese Ergänzung ist neben den Regelungen in § 13 Absatz 6 und 7 notwendig, da Jäger, die gleichzeitig Sportschützen sind, gegenüber bloßen Sportschützen bei der Nutzung von Schalldämpfern für das sportliche Schießen nicht privilegiert werden sollen."

So wie ich es verstehe heißt dass, das du z. B. auf die .17 HMR keinen eingetragen bekommen würdest. Auf die .17 Hornet aber schon.


Aus Welchen Gesetzesentwurf stammt das Zitat?

in meiner wbk steht eigentlich eindeutig „nur zur Verwendung für jagdlich genutzte langwaffen“ was eigentlich auch kk einschließt wenn jagdlich genutzt. So zumindest meine Auffassung bis dato
 
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Die Beschränkung auf Zentralfeuerwaffen verhindert darüber hinaus die Verwendung von Schalldämpfern im Zusammenhang mit Unterschallmunition, da ansonsten der Mündungsknall so weit gedämpft werden könnte, dass die Warnfunktion des Schussknalls beispielsweise gegenüber Spaziergängern im Wald nicht mehr ausreichend gewahrt wäre.

Wenn du den Schuss hören kannst, war er nicht für dich bestimmt.:ROFLMAO:
 
G

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Guest
BBF in 222/223 &12/70

Legt jeden Fuchs, Dachs, Reh mit Sako 55 Grs. Gamehead.
Schrot falls Fuchs nahe kommt.



Tut auch mal ganz gut wenn man nicht „für alles gewappnet“ ist.
Als happy hunting.
 
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Zitat Gesetzesentwurf:
"Satz 2 stellt klar, dass die Nutzung von Schalldämpfern nur mit für die Jagd zugelassenen Zentralfeuer-Langwaffen gestattet ist, da nur hierfür ein allgemeines Bedürfnis der Jägerschaft anzunehmen ist. Die Beschränkung auf Zentralfeuerwaffen verhindert darüber hinaus die Verwendung von Schalldämpfern im Zusammenhang mit Unterschallmunition, da ansonsten der Mündungsknall so weit gedämpft werden könnte, dass die Warnfunktion des Schussknalls beispielsweise gegenüber Spaziergängern im Wald nicht mehr ausreichend gewahrt wäre. Diese Beschränkung lässt indes die Möglichkeit unberührt, dass Jäger in besonderen Konstellationen - etwa für die Jagd in befriedeten Bezirken - eine Erlaubnis auch für den Umgang mit Schalldämpfern für Randfeuerwaffen erhalten; hierzu wäre allerdings ein gesonderter Bedürfnisnachweis erforderlich. Satz 2 enthält darüber hinaus eine Beschränkung der Verwendung von Schalldämpfern auf die Jagd und das jagdliche Übungsschießen. Diese Ergänzung ist neben den Regelungen in § 13 Absatz 6 und 7 notwendig, da Jäger, die gleichzeitig Sportschützen sind, gegenüber bloßen Sportschützen bei der Nutzung von Schalldämpfern für das sportliche Schießen nicht privilegiert werden sollen."
Welcher .... hat den diesen Stuss geschrieben? Stammt das wirklich aus einem Gesetzesentwurf oder ists nur ein Zitat eines planlosen Politikers?
Gibts nur Randfeuer-Munition in Unterschall? Warum muß ein Spaziergänger gewarnt werden und vor was? Ist es wenn er es krachen hört nicht zu spät für eine Warnung?

Fragen über Fragen, aber OT.
In meiner Sondergenehmigung steht keine Beschränkung auf irgendwelche Kaliber drin, nur "für jagdlich genutzte Langwaffen".
 
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Welcher .... hat den diesen Stuss geschrieben? Stammt das wirklich aus einem Gesetzesentwurf oder ists nur ein Zitat eines planlosen Politikers?
Gibts nur Randfeuer-Munition in Unterschall? Warum muß ein Spaziergänger gewarnt werden und vor was? Ist es wenn er es krachen hört nicht zu spät für eine Warnung?

Fragen über Fragen, aber OT.
In meiner Sondergenehmigung steht keine Beschränkung auf irgendwelche Kaliber drin, nur "für jagdlich genutzte Langwaffen".
https://www.all4shooters.com/de/sho...g/kabinettfassung-3-waffraendg-e.pdf?cid=18li

Da. Sorry wenn das keine Seriöse Seite ist :(

Ihr müsst oben in den Suchbegriff "Schalldämpfer" eingeben und dann kommen 30 Textstellen. Bei 23 geht es los mit dem bereits geschickten Auszug.
 
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Schalldämpfer soweit ich weiß für alle ZFR Patronen. Nicht Randfeuer.

Zitat Gesetzesentwurf:
"Satz 2 stellt klar, dass die Nutzung von Schalldämpfern nur mit für die Jagd zugelassenen Zentralfeuer-Langwaffen gestattet ist, da nur hierfür ein allgemeines Bedürfnis der Jägerschaft anzunehmen ist. Die Beschränkung auf Zentralfeuerwaffen verhindert darüber hinaus die Verwendung von Schalldämpfern im Zusammenhang mit Unterschallmunition, da ansonsten der Mündungsknall so weit gedämpft werden könnte, dass die Warnfunktion des Schussknalls beispielsweise gegenüber Spaziergängern im Wald nicht mehr ausreichend gewahrt wäre. Diese Beschränkung lässt indes die Möglichkeit unberührt, dass Jäger in besonderen Konstellationen - etwa für die Jagd in befriedeten Bezirken - eine Erlaubnis auch für den Umgang mit Schalldämpfern für Randfeuerwaffen erhalten; hierzu wäre allerdings ein gesonderter Bedürfnisnachweis erforderlich. Satz 2 enthält darüber hinaus eine Beschränkung der Verwendung von Schalldämpfern auf die Jagd und das jagdliche Übungsschießen. Diese Ergänzung ist neben den Regelungen in § 13 Absatz 6 und 7 notwendig, da Jäger, die gleichzeitig Sportschützen sind, gegenüber bloßen Sportschützen bei der Nutzung von Schalldämpfern für das sportliche Schießen nicht privilegiert werden sollen."

So wie ich es verstehe heißt dass, das du z. B. auf die .17 HMR keinen eingetragen bekommen würdest. Auf die .17 Hornet aber schon.

Mein alter Herr hat in den 70ern einem Friedhofsjäger einen Schalldämpfer für die 22 lfb gebaut. Feingewinde M 10x1 auf die Mündung und in den Schalldämpfer gedreht, fertig. Der Jäger schoss mit Zimmermunition ein Kaninchen nach dem anderen. Wenn zwei beieinander saßen, sprang das eine im Treffer kurz hoch, während das zweite dann nach kurzer Flucht auch erlegt wurde.
Der Kugelschlag war leise zu hören, der Schuss war nur ein leises Plopp. Könnte mir sehr gut vorstellen, dass unser Gesetzgeber bei der Unterschallmunition ganz bewusst einen Riegel vor den Schalldämpfer schiebt, um genau solches zu unterbinden. Wmh HH
 

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