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Guten Abend,
ändert sich nach neuem Waffengesetzt denn nun auch etwas für die "normalen" KW-Magazine mit einer Kapazität von unter 20 Patronen?
Beispiel Standardmagazin einer Pistole, Kapazität 15 Patronen. Derzeit frei erwerb- und besitzbar (im Rahmen des üblichen Taschengeldes sogar für 4-Jährige).
Wie ist es nach neuem Waffenrecht?
Es kursieren ja die wildesten Gerüchte. Hat sich damit schon einmal jemand näher befaßt?
MfG
ändert sich nach neuem Waffengesetzt denn nun auch etwas für die "normalen" KW-Magazine mit einer Kapazität von unter 20 Patronen?
Beispiel Standardmagazin einer Pistole, Kapazität 15 Patronen. Derzeit frei erwerb- und besitzbar (im Rahmen des üblichen Taschengeldes sogar für 4-Jährige).
Wie ist es nach neuem Waffenrecht?
- Immer noch frei frei erwerb- und besitzbar?
- Erwerbsscheinpflichtig?
- Anzeigepflichtig bei der Waffenbehörde?
- Identifikationsnummernscharfe Registrierung?
- Sind sogar nachträglich Seriennummern an vorhandenen Magazinen anzubringen?
Es kursieren ja die wildesten Gerüchte. Hat sich damit schon einmal jemand näher befaßt?
MfG