Anstehende Waffenrechtsänderung: Änderungen auch für "normale" KW-Magazine mit Kapazität von unter 20 Patronen?

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3 Okt 2013
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Guten Abend,
ändert sich nach neuem Waffengesetzt denn nun auch etwas für die "normalen" KW-Magazine mit einer Kapazität von unter 20 Patronen?

Beispiel Standardmagazin einer Pistole, Kapazität 15 Patronen. Derzeit frei erwerb- und besitzbar (im Rahmen des üblichen Taschengeldes sogar für 4-Jährige).

Wie ist es nach neuem Waffenrecht?
  • Immer noch frei frei erwerb- und besitzbar?
  • Erwerbsscheinpflichtig?
  • Anzeigepflichtig bei der Waffenbehörde?
  • Identifikationsnummernscharfe Registrierung?
  • Sind sogar nachträglich Seriennummern an vorhandenen Magazinen anzubringen?

Es kursieren ja die wildesten Gerüchte. Hat sich damit schon einmal jemand näher befaßt?
MfG
 
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28 Nov 2014
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13.040
Einfach nicht an der GErüchteküche beteiligen und auf das veröffentlichte Gesetz warten. Jetzt ist es passiert und da braucht man dann auch nicht mehr hektisch werden.
Eigentlich gibts nur einen realen Tipp: Wer jetzt noch was kaufen möchte, kann dies noch legal tun.
Das kann für einige Sachen in ganz kurzer Zeit nicht mehr möglich sein.
 
Registriert
30 Jun 2013
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5.770
Guten Abend,
ändert sich nach neuem Waffengesetzt denn nun auch etwas für die "normalen" KW-Magazine mit einer Kapazität von unter 20 Patronen?

Beispiel Standardmagazin einer Pistole, Kapazität 15 Patronen. Derzeit frei erwerb- und besitzbar (im Rahmen des üblichen Taschengeldes sogar für 4-Jährige).

Wie ist es nach neuem Waffenrecht?
  • Immer noch frei frei erwerb- und besitzbar?
  • Erwerbsscheinpflichtig?
  • Anzeigepflichtig bei der Waffenbehörde?
  • Identifikationsnummernscharfe Registrierung?
  • Sind sogar nachträglich Seriennummern an vorhandenen Magazinen anzubringen?

Es kursieren ja die wildesten Gerüchte. Hat sich damit schon einmal jemand näher befaßt?
MfG
Abwarten, wird dann garantiert veröffentlicht, spätestens in der nächsten Jagdzeitungsausgabe.
MfG.
 
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9 Apr 2019
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149
Änderung Magazinkapazitäten (Halbautomaten):
10 Schuss LW
20 Schuss KW
Gilt aber ausschließlich für Zentralfeuerpatronen.

Mit Gerüchten hat das nix zu tun, die Daten waren bereits seit MONATEN bekannt. Am Montag gab es eine Anhörung dazu, live für JEDERMANN zu verfolgen:
https://www.youtube.com/watch?v=iYhAa9BQ73Y&t=145s

edit
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
28 Nov 2014
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Egal was, aber diejenigen welche einem fortgesetzt in den Arsch treten, braucht man anschließend nicht mehr wählen ;)

Meine absolute Lieblingsantwort an alle hinterher Frager ist: Darum sollte man sich vorher kümmern. Nicht wenns zu spät ist.
Dann kann man auch abwarten was im Gesetzblatt steht.
 
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