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Kann es sein, dass im heutigen Gesetzblatt schon wieder nichts drin steht? Ich finde da nichts über das Thema Waffenrecht.
Grundsätzlich wird es im Teil 1 erscheinen. Wann ist unklar. Das Heute war Teil II und da stehen nur sachen über Völkerrechtliche sachen drinKann es sein, dass im heutigen Gesetzblatt schon wieder nichts drin steht? Ich finde da nichts über das Thema Waffenrecht.
... da steht "wenn ..." er im Februar unterschreibtHier hat man wohl die Info dass das Gesetz erst im Februar unterschrieben wird:
... Wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in diesem Februar das neue Waffengesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterschreibt,...
.., ist der verbindlich, da siehts aber mau ausHier ist ein link zum Gesetz in der Lesefassung:
Welches "Schlupfloch" suchst du konkret?Ich wüste nicht wo da ein Schlupfloch sein soll...
Danke, falsch gesuchtDann musst du mal in §40 (3) schauen
Dieser Teil des Gesetzes ist unverändert.auf Seite 80 ganz oben:
Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
bin jetzt etwas überfordert was man sich da drunter vorzustellen hat. Infrarot is eh als "Zielbeleuchtung" verboten. Also auch der IR-Strahler.
Der Bundesrat hatte dazu einen Änderungsvorschlag. Der wurde im Bundestag in den Ausschuss verwiesen und schaffte es nicht in die Beschlussempfehlung und damit in die Abstimmung.Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)