Forst übereifrig ?

G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Nein, das nenne ich, wenn man SICHER vermeiden möchte, dass mal ein Hund überjagt oder sich ein verirrter Teilnehmer verläuft. Das ist ein wesentlicher Unterschied!
Plötzlich seien auch noch mehrere bewaffnete Personen aufgetaucht, die als so genannte Durchgeh-Schützen durch sein Revier gestapft seien.
Wäre noch interessant zu Wissen ob sie geladen hatten?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
10 Sep 2014
Beiträge
727
Da sehe ich zwischen vorsätzlicher Wilderei und verlaufenen ortsfremden Hundeführern noch einen wesentlichen Unterschied.

Sicher gibt es da einen Unterschied.
Aber in § 292 StGB les ich erstmal nix von Vorsatz...

Ich habs mal rauskopiert:
§ 292
Jagdwilderei



(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder 2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig, 2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder 3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.
 
Registriert
25 Mai 2011
Beiträge
3.322
Nein, das nenne ich, wenn man SICHER vermeiden möchte, dass mal ein Hund überjagt oder sich ein verirrter Teilnehmer verläuft. Das ist ein wesentlicher Unterschied!
Du hälst doch die Nichtbejagung des Privatreviers durch Fremde für einen großen Fehler. Nicht mehr zeitgemäß. Haben eh keine Ahnung von der Jagd, scheiß Dilettanten.

Von "ein Teilnehmer" oder "ein Hund" AUS VERSEHEN ist doch gar keine Rede. Ich kann kaum glauben, dass du das Rasieren eines kleinen Nachbarrevieres durch wen auch immer gutheißt. Es ist schlicht illegal. Nichts weniger.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
"Wir waren in absoluter Lebensgefahr."

"Die Hunde hätten offensichtlich die Aufgabe gehabt, das Wild aus seinem Revier hinüber in das Staatsforst-Revier zu treiben, berichtet Bott."

"Privatjäger Bott stört sich grundsätzlich an den großen Drückjagden im Staatswald."
 
Registriert
10 Jan 2016
Beiträge
1.370
Das disqualifiziert Dich als Jagdleiter!



Ich drücke auch jedes Telefonat weg, wenn während einer Drückjagd Hunde um meinen Stand laut sind. Die zwei Stunden überlebt jeder Anrufer und man sitzt dort ja nicht zum Telefonieren.[/QUOTE]
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
27 Apr 2009
Beiträge
13.152
....Von "ein Teilnehmer" oder "ein Hund" AUS VERSEHEN ist doch gar keine Rede.....

Doch, davon gehe ich aus, weil ich noch nie die Dreistigkeit erlebt habe, dass ein staatlicher Jagdleiter(in) seine Hundeführer in den Nachbarjagdbezirk zum Wildern geschickt hätte!

....Ich kann kaum glauben, dass du das Rasieren eines kleinen Nachbarrevieres durch wen auch immer gutheißt. Es ist schlicht illegal. Nichts weniger.

Ich heiße gar nichts gut, was illegal ist!

ABER ich mag die Diskussion zu überfälligen Verbesserungen im bestehenden Jagdrecht. Und ein "Rasieren" sehe ich in dem geschilderten Vorfall auch nicht, jedenfalls konnte ich aus keinem Satz entnehmen, dass dort Wild im Privatrevier erlegt, oder auch nur ein Schuss abgegeben worden wäre.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
121
Zurzeit aktive Gäste
693
Besucher gesamt
814
Oben