hallo. Der Begehungsschein berechtigt zur regionalen Jagdausübung. Diese ist aber nur mit gültigem Jagdschein erlaubt. Insofern ?Hallo zusammen,
muss sich der Jagdausübungsberechtigte zu Beginn eines neuen Jagdjahres den Jagdschein seiner Begehungsscheininhaber zeigen lassen oder reicht der Passus im Begehungsschein "nur gültig mit gültigem Jagdschein"?
Mein Jagdherr hat mich noch nie nach meinem Jagdschein gefragt, man kennt sich.
Ansonsten steht m.W. nirgendswo etwas das man ihn kontrollieren muss.
Mein Jagdherr hat mich noch nie nach meinem Jagdschein gefragt, man kennt sich.
das wird für den JAB erst spannend, wenn irgend was passiert und der Begeher keinen gültigen Schein vorweisen kann.
Wozu? Ist das irgendwo vorgeschrieben und ich habs nicht mitgekriegt?
Und warum nur zu Beginn des neuen Jagdjahres? Den Jagdschein kann man immer los werden.
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So einen hatten wir vor ein paar Jahren auch als er mitte Oktober zur ersten DJ wollte.Ein paar Reviere weiter hat von der Fraktion ''man kennt sich'' einer drei Jahre ohne Pappe gejagt.
Gab es dazu nichtmal ein Urteil?! Ich meine das ist schon 10+ Jahre her, aber irgendwas schwirrt mir noch im Kopf rum.das wird für den JAB erst spannend, wenn irgend was passiert und der Begeher keinen gültigen Schein vorweisen kann.