... und für seine enorme GeduldEin großes Lob an dieser Stelle an den Mantelträger, der sich perfekt in das Thema eingearbeitet hat und sein Wissen großzügig teilt.
Vielen Dank!
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ich bin nach wie vor erstaunt dass kein aufschrei durch die republik geht und auch traurig über die veräppelung der jäger .
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So sieht es aus, interessiert selbst Leute vom Fach erstaunlich wenig. Sprach letztens beim Schüsseltreiben mit einem Dr. jur. und Jagdpächter. Zitat: "Jetzt wo das ja erlaubt ist muss ich mir auch mal so ein Nachtsichtding holen."Dazu müsste die Jägerschaft
- Wissen was Nachtsichttechnik ist, wie diese funktioniert und was ein Vorsatzgerät (Restlicht/WBK) kostet das ohne Aufheller jagdlich nutzbar ist
- Sich mit der Änderung des WaffG befassen, und zwar tiefgreifender als "Wann darf ich Schalldämpfer erwerben?"
- 1 und 1 zusammen zählen und aufschreien
Sein wir ehrlich, allerspätestens beim zweiten Punkt der Aufzählung sind noch 0,3% der Jäger mit an Bord.
... und für seine enorme Geduld
https://www.Mitbewerber.de/news/waf...jFJO7-SwTdykNHPcAMeHiN56auxFvO_YnVjb_rwv4m83Y
hallo.sehr gut !
an dieselbe adresse müsste jetzt eine anfrage gehen ob der gesetzgeber einen im restlichtverstärker integrierten , fürs menschliche wie tierische auge unsichtbaren aber systembedingt notwendigen ir aufheller als verbotene zielbeleuchtung oder als erlaubtes systembauteil des nachtsicht-vorsatzgerätes sieht.
Hallo.Weil die integrierten alle so wahnsinnig viel taugen. Das hätt ich dann doch gern selbst in der Hand, welchen ich verwende.
Ev. kennst du nur einfach nicht genug.Weil die integrierten alle so wahnsinnig viel taugen. Das hätt ich dann doch gern selbst in der Hand, welchen ich verwende.