Auf dem Weg in das Revier und aus dem Revier nach Hause muss die Waffe nicht verschlossen werden, dies gilt nur für Anlässe wir Büchsenmacher, Schiessstand und Co, bzw. alle Fahrten, die nicht ins Revier gehen. Die große Grauzone ist ja, was ist, wenn ich einen Schein in Süddeutschland habe und aus Hamburg komme...meine Mitjäger hatten mal das Gedankenspiel, was, wenn sich alle Reviere im Hegering gegenseitig Jagderlaubnisse ausstellen würden, könnte man quasi permanent bewaffnet durch den HR laufen
Diese beiden Maximalbetrachtungen schliessen die Vorschriften m.E. so nicht aus...