Richter kein Verständnis?

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Würde ich mit einem entsprechenden Fachanwalt abklären, ev. Möglichkeit Dienstaufsichtsbeschwerde prüfen.

Und wofür den Aufwand?
Dienstausichtsbeschwerden gibts bei Richtern nicht.
Du kannst dich bei dem aufsichtsführenden Richter beschweren. Passiert wahrscheinlich in jedem Gericht 100 mal am Tag, immer von dem der verliert.

Wenn Du "Glück" hast wird dein Fall neu aufgerollt, der neue Richter hat kein Fachwissen (woher auch) und beauftragt einne Sachverständigen. Dieser sagt aus, dass durch einen Querschläger das Leib und Leben der Frauen mit Hunden gefährdet hätte sein können und Du in deren bewusster Anwesenheit gar nicht hättest schiessen dürfen.

Was dann kommt kannst Du dir ausmalen, Du kannst ein letztes Mal den Schaft deiner Lieblingswaffe küssen, bevor sie in den Schredder wandert.
Dann hat Du viel gewonnen!
 
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Das ist ja genau das Problem in unserer Gesellschaft: Ich tue etwas Rechtskonformes und Notwendiges und muss dabei schon Befürchtungen haben, dass es erhebliche Nachteile für mich hat.

War das zu 100% rechtskonform????
Schiessen im Revier und in Kenntnis, dass da Menschen mit Hunden sich aufhalten?
Es hätten ja auch noch 2 mehr sein können, die er nicht gesehen hat. Und dann?

Ich glaube eher der Jäger hat sehr viel Glück gehabt! Die Nummer hätte ganz anders ausgehen können.
 
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Niemand bei uns fährt auf einen Stand um Waffen einzuschießen.

Den Platz zum einschießen sucht man mit etwas Hirn aus und ballert nicht irgendwo im Revier herum.

Also, zum Einschiessen fahre ich lieber auf den Stand, um in Ruhe arbeiten zu können.

AN- oder Kontrollschiessen hingegen erledige ich im Revier.

Allerdings warte ich im Zweifel immer, bis eventuelle Spaziergänger außer Sicht und geschätzt auch außer Hörweite sind.

Ich lasse mich da nicht hetzen.

Alles in allem bin ich der Meinung, das man ein Recht, das man nicht nutzt, irgendwann genommen bekommt. Insofern sollte man das durchaus nutzen.
 
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mal ganz ehrlich ... in sichtweite von spaziergängern im revier einzuschiessen ist nun wirklich 'auf seinem recht bestehen' .
dieses in privatklamotten zu tun toppt die sache noch

dann noch zwei anzeigefreudige hundemamas und schon ist der hype da.

der richter hat völlig richtig gesprochen ...


Ich trage meine Jagdklamotte immer privat....

eine spezielle spezial einschiessweste mit rundumleuchte und warnfähnchen und akkustischem warnsignal ist für das an/kontrollschiessen im revier nicht (noch nicht?!) vorgeschrieben.
 
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Also, zum Einschiessen fahre ich lieber auf den Stand, um in Ruhe arbeiten zu können.

Ich hatte in der Vergangenheit was dazu geschrieben. Man kann diese Möglichkeiten auch im Revier schaffen.
Da wo natürlicher Kugelfang fehlt muss man sich halt was einfallen lassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Man kann auch in Absoluten argumentieren und unterhalb der Extrema Handeln nicht gutheißen. Er hätte dieses Verfahren leicht vermeiden können und nichts anderes hat der Richter ihm klargemacht. Wer die Grenzen austestet freut sich darüber, wenn er Recht bekommt. Wenn nicht heult nur er, aber wenn die Grenze daraufhin auch noch für alle verschoben wird, heult der Rest mit. Das hat mit vorauseilendem Gehorsam nichts zu tun. Es ist einfach nur geschickter.
Blödsinn
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Der Jäger hat alles Richtig gemacht!
Der Richter sollte mal drüber nachdenken ob er den Richtigen Beruf hat und sich zukünftig DUMME Bemerkungen sparen.
Ich werde auch in Zukunft die mir zustehenden Rechte in meinem Revier wahrnehmen wo kommen wir denn da hin wenn irgendwelche Jagdgegnertussen vorschreiben was ich Jagdlich darf und was nicht ich halte mich an Gesetze. Wenn sie Probleme damit haben wenn es im Wald auch mal knallen kann müssen sie zuhause bleiben.
 
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@Bollinger
Na ich hoffe Du stellst die Jagd dann konsequenterweise ein.
Du kannst niemals sicher wissen, ob sich wer im Revier aufhält. Eher im Gegenteil, wird sich nahezu IMMER jemand außer Dir dort aufhalten. Und das weißt Du auch.

Da gebe ich dir recht! Man kann sich nie zu 100% sicher sein, ob z.B. ein Pilzesucher durchs unterholz robbt.
ABER: Der Unterschied scheint mir, dass der besagte Jäger die Frauen wahr genommen hat und dies auch zur Aussage gebracht hat und trotzdem geschossen hat.
 
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9 Dez 2014
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eine spezielle spezial einschiessweste mit rundumleuchte und warnfähnchen und akkustischem warnsignal ist für das an/kontrollschiessen im revier nicht (noch nicht?!) vorgeschrieben.

es gibt soviele ge und verbote weil der gesunde menschenverstand fehlt .

1) da eine waffe in der hand nicht zum alltagsbild in d zählt ist es immer ratsam durch entsprechende kleidung zu signalisieren dass ich jäger bin , alles ok ist und keine gefahr besteht . das alleine entschärft vieles .

2)wenn ich schon unbedingt im revier einschiessen möchte sollte genug hirn vorhanden sein nicht unbedingt in sichtweite unbeteiligter abzudrücken / diese je nach kaliber einem knalltrauma auszusetzen .

leben und leben lassen könnte soviele probleme ersparen .
 

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