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Würde ich mit einem entsprechenden Fachanwalt abklären, ev. Möglichkeit Dienstaufsichtsbeschwerde prüfen.
Und wofür den Aufwand?
Dienstausichtsbeschwerden gibts bei Richtern nicht.
Du kannst dich bei dem aufsichtsführenden Richter beschweren. Passiert wahrscheinlich in jedem Gericht 100 mal am Tag, immer von dem der verliert.
Wenn Du "Glück" hast wird dein Fall neu aufgerollt, der neue Richter hat kein Fachwissen (woher auch) und beauftragt einne Sachverständigen. Dieser sagt aus, dass durch einen Querschläger das Leib und Leben der Frauen mit Hunden gefährdet hätte sein können und Du in deren bewusster Anwesenheit gar nicht hättest schiessen dürfen.
Was dann kommt kannst Du dir ausmalen, Du kannst ein letztes Mal den Schaft deiner Lieblingswaffe küssen, bevor sie in den Schredder wandert.
Dann hat Du viel gewonnen!