Änderung des Waffengesetzes ist beschlossen

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Aloha Foristi,

es ist soweit.
Die Waffenrechtsänderung ist durch.
Damit dürfen jetzt endlich alle Jäger den Schalldämpfer erwerben, oder mit Nachtsichtvorsätzen Jagen.

Genaueres könnt Ihr der angehängten Datei entnehmen (y)
 

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  • bgbl120s0166_78256.pdf
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Aloha Foristi,

es ist soweit.
Die Waffenrechtsänderung ist durch.
Damit dürfen jetzt endlich alle Jäger den Schalldämpfer erwerben, oder mit Nachtsichtvorsätzen Jagen.
Ist das Jagdrecht auch mit geändert worden oder glaubst Du nur einfach irgendwas?[/QUOTE]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Ja,
ist doch vor ettlichen Monaten schon geändert worden. Nutzung von NZT ist grundsätzlich erlaubt!
Gruß-Spitz
 
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Das ist einfach Blödsinn!
Wir in Brandenburg dürfen. Wo sonst noch weiß ich nicht. Ist mir auch wurscht...
Gruß-Spitz

Ok, ok, danke für die Berichtigung. Wir in Bayern nur mit Ausnahmegenehmigung...

Dann sollte sich einfach jeder Betroffene mit seinem für ihn gültigen Jagdgesetz auseinandersetzen...

Wmh
Flo
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das "alle" war etwas frei formuliert.
Der Schalli ist für alle zugänglich, das mit den Vorsatzgeräten ist anders.
Da muss sich jeder selbst informieren.
 
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In BaWü nennt sich das "zeitlich befristete Beauftragung".

Man jagt dann damit quasi im Behördenauftrag.

Damit wurde das bisherige WaffG quasi umgangen bzw. aushebelt, wenn ich es richtig verstanden habe.

Das BaWü Jagdgesetz a.k.a JWMG wurde entsprechend geändert und die Verwendung zur Schwarzwildbejagung zugelassen.

Siehe Anlage.

Wenn jetzt also das neue WaffG die Verwendung von Vorsatzgeräten zulässt, müsste es eigentlich auch keiner Beauftragung bedürfen, um mit Vorsatzgerät nachts Schwarzwild zu bejagen.

Meine Aussagen sind natürlich nicht rechtsverbindlich, sondern stellen nur mein derzeitiges Verständnis der Sachlage dar.
 

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  • ASP-Schreiben_Nachtsichttechnik.pdf
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