Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

Registriert
30 Aug 2007
Beiträge
4.616
Mit der Standordnung hat wohl nix zu tun. Ich denke nicht, dass irgend eine Standordnung die aktuelle Regelung NZT includiert.
Allerdings wurde hier das Schießen mit SD verboten, wenn die Nachbar-Bahnen auch belegt sind.
Begründung: Es wurde irgendwo von einem Gehirnamputierten mit einen SD in kleinerem als dem Waffenkaliber geschossen und das hat wohl Splitter gegeben.
Gruß-Spitz
 
Registriert
15 Jan 2010
Beiträge
4.803
Allerdings wurde hier das Schießen mit SD verboten, wenn die Nachbar-Bahnen auch belegt sind.
Begründung: Es wurde irgendwo von einem Gehirnamputierten mit einen SD in kleinerem als dem Waffenkaliber geschossen und das hat wohl Splitter gegeben.
.., damit wird das jagdliche Einschiessen ad absurdum geführt, kanns fast nicht glauben! :oops:
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.308
Mit der Standordnung hat wohl nix zu tun. Ich denke nicht, dass irgend eine Standordnung die aktuelle Regelung NZT includiert.
Allerdings wurde hier das Schießen mit SD verboten, wenn die Nachbar-Bahnen auch belegt sind.
Begründung: Es wurde irgendwo von einem Gehirnamputierten mit einen SD in kleinerem als dem Waffenkaliber geschossen und das hat wohl Splitter gegeben.
Gruß-Spitz
Da schlug wohl die deutsche Vollkasko- Mentalität zu. Hirn einschalten hat noch nie geschadet
 
Registriert
18 Dez 2017
Beiträge
745
Nett, das mit dem Schalli ohne Voreintrag, aber ein Jammer, dass ich bis September nächstes Jahr meine großen Magazine los werden muss...
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Es geht ja dabei lediglich darum, dass man bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle zufälligerweise irgendwelche Magazine bei einem Tropf findet. Dann wird danach schaut, ob Jener diese auch brav gemeldet hat.
Hat er das nicht... zack, schon ist die Zuverlässigkeit aberkannt. Ich befürchte, da wird es so Einige kalt erwischen, die sich nicht um die Gesetzeslage kümmern.
Reine Kriminalisierung ansonsten unbescholtener Bürger. Nichts Anderes!

Nachtigal, ick hör da trapsen :mad:
 
Registriert
25 Aug 2018
Beiträge
638
Wie erfolgt denn der Nachweis des Kaufdatums?
Es hat doch keiner den Kaufbeleg für so einen Pfennig-Verschleißartikel aufgehoben.
Gruß-Spitz

auf vielen magazinen ist ein produktionsdatum eingraviert. wenn dich dann die waffenbehörde einlädt zum vorzeigen der magazine dann wird man grob sehen wann so ein teil frühestens käuflich erwerbbar war.
 
Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
5.619
Jagdscheininhaber dürfen Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen haben. Und zwar zur Jagd und zum Übungsschießen.

Aber laut Jagdgesetz darfst du es nicht zur Jagd einsetzen.

Vorsicht mit IR-Strahlern. Da gilt nach wie vir das Verbot. So darf eben auch das Pard007 nicht montiert werden ohne Ausnahmegenehmigung.

Außer du lötest den Strahler aus nutzt eien externen. Dauert ungefähr 2 Minuten.

Ich blick in dem Geschreibsel nie richtig durch, weil sie immer nur die Änderungen reinschreiben, sodass man keinen vollständigen Text beieinander hat.
Hat sich schon jemand so weit damit auseinandergesetzt, dass er was zu Sonderkennzeichnungspflichten für Magazine, Verschlüsse, Gehäuseteile etc., die ja im Vorfeld diskutiert wurden, sagen kann?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Wie erfolgt denn der Nachweis des Kaufdatums?
Es hat doch keiner den Kaufbeleg für so einen Pfennig-Verschleißartikel aufgehoben.
Gruß-Spitz
Es ist kein nachweis vorgesehen. Es wird eine Meldung (Listenform) erforderlich. Es ist aber noch sehr viel Zeit, so dass man erstmal abwarten kann, wie die Umsetzung folgen wird.
Dieser Teil ist ja uch noch nicht in Kraft, also sowieso nicht gültig.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Mit der Standordnung hat wohl nix zu tun. Ich denke nicht, dass irgend eine Standordnung die aktuelle Regelung NZT includiert.
Allerdings wurde hier das Schießen mit SD verboten, wenn die Nachbar-Bahnen auch belegt sind.
Begründung: Es wurde irgendwo von einem Gehirnamputierten mit einen SD in kleinerem als dem Waffenkaliber geschossen und das hat wohl Splitter gegeben.
Gruß-Spitz
Eigentlich müsste man dann Schießen auf den Schießständen verbieten. Nicht das mal jemand Munition in die waffe steckt und die sich zerlegt.
Ist wohl kein Einzelfall.
Dummes Verbot.

Standordnungen künmmern sich in der Regel überhaupt nicht um Zieleinrichtungen und Zubehör. Da hat man im Grunde nichts zu beachten. Der Hausrechtsinhaber kann eigene Regeln aufstellen.
 
Registriert
11 Mai 2009
Beiträge
615
... und den darf ich jetzt nicht auf eine zb 7x64 schrauben, oder wie ist da die Kaliberangabe gemeint??
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
150
Zurzeit aktive Gäste
515
Besucher gesamt
665
Oben