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Die Ordnungsbehörden aus bislang acht Bundesländern einigten sich jetzt darauf, daß Waffenschränke bei Neuanmeldung im heimischen Umfeld ab Januar 2022 nur noch mit gepanzertem Sichtfenster zugelassen werden. Begründung: Bei einer Kontrolle der zuständigen Behörde sei es einfacher die angemeldeten Waffen auf ordnungsgemäße Lagerung und "Anwesenheit" zu prüfen. Eine Kontrolle ist so auch dann möglich wenn nur ein Mitglied des Haushalts ohne waffenrechtliche Erlaubnis anwesend ist. Somit sind mehr unangekündigte Kontrollen möglich.
Ausgenommen sind Schränke mit Bestandsschutz (Anmeldung vor dem 31.12.2021).
Ausgenommen sind Schränke mit Bestandsschutz (Anmeldung vor dem 31.12.2021).
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