[Baden-Württemberg] Nachsichttechnik

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Laut einem Anwalt für Jagd/Waffen/blablarecht mit dem ich heute mal geschrieben hab, sind die Pard Geräte immer noch nicht erlaubt, da eine festinstallierte und mit dem Gewehr verbundene Lichtquelle dran ist. Ob IR oder Rot/Grün/Gelblicht spielt keine Rolle.

Schade eigentlich.
 
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Du missdeutest meine Aussage ;)
Inwiefern?
Bitte um Erlöuterung!


Nein.. es sind beide Geräte de facto Pfui.... oder eben, je nach Verwendung nicht. Da gibt es nichts miss zu deuten.

Wie geschrieben.. kein Beauftragungsersteller hebt eines oder beide Geräte aus dem Verbotsstatus nach WaffGes. Das ziehe ich nicht in Zweifel!
Es wird nur die zeitlich und bis auf Widerruf begrenzte Verwendung gestattet.

@wernerzwo hat vor einigen Wochen Teile seiner Beauftragung hier eingestellt.
 
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Laut einem Anwalt für Jagd/Waffen/blablarecht mit dem ich heute mal geschrieben hab, sind die Pard Geräte immer noch nicht erlaubt, da eine festinstallierte und mit dem Gewehr verbundene Lichtquelle dran ist. Ob IR oder Rot/Grün/Gelblicht spielt keine Rolle.

Schade eigentlich.
hallo.
Das bestreitet auch Niemand ;)
 
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Inwiefern?
Bitte um Erlöuterung!


Nein.. es sind beide Geräte de facto Pfui.... oder eben, je nach Verwendung nicht. Da gibt es nichts miss zu deuten.

Wie geschrieben.. kein Beauftragungsersteller hebt eines oder beide Geräte aus dem Verbotsstatus nach WaffGes. Das ziehe ich nicht in Zweifel!
Es wird nur die zeitlich und bis auf Widerruf begrenzte Verwendung gestattet.

@wernerzwo hat vor einigen Wochen Teile seiner Beauftragung hier eingestellt.
Nein. Es ist nur ein gerät ein verbotener Gegenstand. ;)

Du intepretierst vermutlich fälschlich hinein, ich hätte eine Äußerung zur Waffennutzung getätigt.
 
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Laut einem Anwalt für Jagd/Waffen/blablarecht mit dem ich heute mal geschrieben hab, sind die Pard Geräte immer noch nicht erlaubt, da eine festinstallierte und mit dem Gewehr verbundene Lichtquelle dran ist. Ob IR oder Rot/Grün/Gelblicht spielt keine Rolle.

Schade eigentlich.
Das ist eigentlich seit Änderung des WaffG hier so kommuniziert und unstrittig.
 
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Nein. Es ist nur ein gerät ein verbotener Gegenstand. ;)
So..? Welches dann? :unsure:
Dann zitiere bitte für mich diese Passage...

Ich habe beide Passagen aus beiden Festst.-Besch. bereits eingestellt. Beide haben gemein, dass es Dual Use Geräte sind, welche auf Vergrößerungsoptiken erlaubt sind.
Verwendung auf Zieloptiken ist jedoch für beide Geräte verboten (Grundlage: WaffGes).

Übrigens: die zweite Version, so vermute ich!, wurde via Egun als Arber-Version verkauft. Und das lange, bevor ich @Maximtac .de kannte. Ich möchte aber diesbezüglich nicht tiefer ins Thema einsteigen.

Du intepretierst vermutlich fälschlich hinein, ich hätte eine Äußerung zur Waffennutzung getätigt.
Nein, das mache ich nicht.

Du oder ich.. egal wir schreiben ja beide schon seit Wochen über den Staus Quo vom integriertem IR Strahler.
Seitdem hat sich weder etwas daran gändert, noch nehme ich einen anderen Standpunkt dazu ein.

Falls du mit dem zweiten Gerät Jenes hier meinst?

https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...FbZ483_BS-Pard.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bei beiden Geräten wurde sowohl das Absehen als auch der Laser entfernt:

Zitat:
1586025759001.png
Zitat Ende.

Groß genug, um es auch ohne Brille zu sehen!

Sollte es noch einen anderen Feststellungsbescheid zu einem anderen Gerät dieer Bauart geben, so entzieht sich das meiner Kenntnis!
Aber dazu habe ich mich dann auch mit keinem Wort geäussert!

Also, für mich persönlich:

Das BKA sagt:
IR Strahler? Dual Use Gerät: Ja, schon... aaaaaber!
Die Beauftragung sagt:
IR Strahler? Dual Use Gerät: ja, schon... aber: na uuuund??

so what. Wenn ich eine Beauftragung habe und das Pard ist als Dual Use Gerät nicht explizit davon ausgenommen, werde ich es benutzen.
 
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Einfach mal ein paar Feststellungsbescheide llesen. Habe ich alles mehrfach eingestellt.
Hast du alles schon gelesen und kommentiert.
Keine abweichende ;einung.

IChdreh mcih jetzt nicht im Kreis. Steht oft genug da.
Nein,
nicht "Einfach mal ein paar Feststellungsbescheide llesen",

Du behauptest, in einem der beiden Feststellungsbescheide wäre eines der beiden PARD vom BKA als verboten deklariert worden.
Die ganze Diskussion hier dreht sich einzig und alleine nur ums PARD.

Also, wenn du so eine Behauptung aufstellst, dann belege sie mit dem dementsprechenden Guatachtenteil, inkl. Link, zum BKA!

Dein Beitrag in #34:
Mantelträger schrieb:
Nein. Es ist nur ein gerät ein verbotener Gegenstand. ...

Die Grundagen zu meinen Aussagen habe ich aus beiden BKA Feststellungsbescheiden klar kommuniziert. Inkl. Quellverweis. Ich zitiere mich dazu aber nicht selber.
 
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Ist dennoch alles nicht 100 laufrichtungs stabilisiert...

Für mich nicht geeignet für zuverlässige 100% Nachtjagd.....
Aber die netten Gesetzeshüter oder SEK mögen die Tala-Handschuhe sicher, wenn sie in dunkle Drogenhölllen eindringen. ( s. Fotos)

Jeder Präzisions Schütze der BW hat aber natürlich sein Nachtzielgerät parallel zum Lauf fest an der Waffen Picatinny (bzw Optik)..... Warum wohl?

Jäger am Ansitz sollen aber lustige Handschuhe nehmen, um Wild auf bis zu 150m oder so präzise waidgerecht bei Nacht zu jagen.

Da kann ich nur :p...

G.
Sehr richtig !
Leute,Leute,mit welchem Unfug man sich bei Entscheidungsträgern befaßt ,sollte doch nicht zur Folge haben,daß dieser ausgemachte Blödsinn dann hier noch Gegenstand von Bebilderung wird !!! Ich kann es auch auf die Spitze treiben und mir analog früherer Büchsenspanner,jetzt Lampenhalter,möglichst jung und weiblich ,mit auf die Kanzel nehmen. In meinen Augen ist die derzeitig vorgeschriebene Lösung an Komödie nicht mehr zu überbieten ! Man muß doch bescheuert sein,auf dem Stand so eine zittrige Handlampenhaltung am linken Unterarm beim Rechtsschützen zu installieren ,um dann einen waidgerechten Schuß auf ein Lebewesen abzugeben ! Wer sowas fordert und als gut durchführbar postuliert,hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank und ist von der Praxis so weit entfernt,wie Raumschiff Enterprise von der Erde ! Dalieber weiter so wie bisher....als jeden Unfug mitzumachen !
 
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Nein,
nicht "Einfach mal ein paar Feststellungsbescheide llesen",

Du behauptest, in einem der beiden Feststellungsbescheide wäre eines der beiden PARD vom BKA als verboten deklariert worden.
Die ganze Diskussion hier dreht sich einzig und alleine nur ums PARD.

Also, wenn du so eine Behauptung aufstellst, dann belege sie mit dem dementsprechenden Guatachtenteil, inkl. Link, zum BKA!

Dein Beitrag in #34:


Die Grundagen zu meinen Aussagen habe ich aus beiden BKA Feststellungsbescheiden klar kommuniziert. Inkl. Quellverweis. Ich zitiere mich dazu aber nicht selber.
Soll ich jetzt wirklich schon wieder einen Fb des BKA zu einem PARD als verbotenes Teil einstellen?
Ich denke das ist oft genug geschehen und jeder interssierte findet den auch auf Seiten des BKA
 
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Sehr richtig !
Leute,Leute,mit welchem Unfug man sich bei Entscheidungsträgern befaßt ,sollte doch nicht zur Folge haben,daß dieser ausgemachte Blödsinn dann hier noch Gegenstand von Bebilderung wird !!! Ich kann es auch auf die Spitze treiben und mir analog früherer Büchsenspanner,jetzt Lampenhalter,möglichst jung und weiblich ,mit auf die Kanzel nehmen. In meinen Augen ist die derzeitig vorgeschriebene Lösung an Komödie nicht mehr zu überbieten ! Man muß doch bescheuert sein,auf dem Stand so eine zittrige Handlampenhaltung am linken Unterarm beim Rechtsschützen zu installieren ,um dann einen waidgerechten Schuß auf ein Lebewesen abzugeben ! Wer sowas fordert und als gut durchführbar postuliert,hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank und ist von der Praxis so weit entfernt,wie Raumschiff Enterprise von der Erde ! Dalieber weiter so wie bisher....als jeden Unfug mitzumachen !
Es funktioniert aber einfach so. Ganz unkompliziert und nicht zittrig.
Klar ist das umstädnlich, aber warum soll man denn nicht Improvisieren?
Man hat improvisiert mit Kopfhalterung Nachtsicht und Rotpunkt.
Man hat improvisiert mit Kopflampe und Kurzwaffe.
Man hat improvisiert mit erlaubter Taschenlampe getrennt von der Waffe.
Man hat auch diese ganzen improvisierten Anschläge und genauso gibt es diese kleinen billigen Helferlein.
Die muss man nicht schön finden und man muss sie nicht nutzen, aber sie funktioneren.
Kein Grund zu zetern.
 
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Soll ich jetzt wirklich schon wieder einen Fb des BKA zu einem PARD als verbotenes Teil einstellen?
Ich denke das ist oft genug geschehen und jeder interssierte findet den auch auf Seiten des BKA
hallo.
wenn du es so wilLst, sind b e i d e Geräte zur einen Hälfte erlaubt und zur andern, der bösen, Hälfte verboten.

Na und? Das Verbot bezieht sich rein auf die Montage auf einer Schusswaffe. Mehr aber auch nicht. Du hingegen schreibst, nur eines der Beiden wäre verboten. Und das stimmt so eben nicht.
Ausser du zitierst mit genau die Passage zu jener Aussage des BKA, worauf sie auf dieses Gerät Stellung nimmt.

Wenn ich eine Beauftragung habe, in welcher das PARD nicht expliziet von der Verwendung ausgeschlossen wurde, nachdem es vom BKA als Dual-Use anerkannte wurde, werde ich es verwenden.
Das PARD NV007 ist kein verbotenes Gerät. nur die Verwendung auf der Schusswaffe ist nach WaffGes verboten.

Die Rechtsbelehrung hinsichtlich Montage auf Waffen im Feststellungsbscheid habe ich schon im Dezember 2019 verstanden!
Ich war übeigens gleich mit der Erste, der das angemahnt hat. Lässt sich alles nachlesen.
Ich bin somit mal raus hier.....
 
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Da es hier um BaWü geht, sind Beauftragungen hinfällig.
Daher nur Verwendung von Waffenrechtlich unbedenklichen Geräten.
Ob BaWü evtl mal den Umweg über eine weitere Beauftragung für in Geräten installierter IR Strahler geht, bleibt abzuwarten.

Was bleibt also für den Waidmann übrig?
Dual Use Wärmebild Geräte und Dual Use Restlichtverstärker ohne integrierte Strahler. Benötigt der Restlichtverstärker eine zusätzliche Lampe, darf diese weder im Gerät verbaut noch an der Waffe befestigt sein.
Über Sinn und Unsinn wurde hier schon genug diskutiert.

Wenn sich bei meiner Aufzählung Fehler eingeschlichen haben, bitte ich um Berichtigung!!!
 
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Da es hier um BaWü geht, sind Beauftragungen hinfällig.
Daher nur Verwendung von Waffenrechtlich unbedenklichen Geräten.
Ob BaWü evtl mal den Umweg über eine weitere Beauftragung für in Geräten installierter IR Strahler geht, bleibt abzuwarten.

Was bleibt also für den Waidmann übrig?
Dual Use Wärmebild Geräte und Dual Use Restlichtverstärker ohne integrierte Strahler. Benötigt der Restlichtverstärker eine zusätzliche Lampe, darf diese weder im Gerät verbaut noch an der Waffe befestigt sein.
Über Sinn und Unsinn wurde hier schon genug diskutiert.

Wenn sich bei meiner Aufzählung Fehler eingeschlichen haben, bitte ich um Berichtigung!!!

Ist so korrekt,

ergibt sich jedoch leider nicht aus der Mitteilung des MLR.

Dort wird formuliert, dass Geräte, die in den Beauftragungen genehmigt worden sind, wohl auch weiterhin Verwendung finden dürfen.

Das ist so einfach falsch.

Dort liegt das Problem. Der LJV wurde diesbezüglich schon "sensibilisiert".

WH
ua
 

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