Schalldämpfer Recht Aktuell

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Wie ist denn jetzt bitte der letzte Stand?

Auf Jagdschein darf ich ja nun Schalli ohne Voreintrag kaufen und wie eine Langwaffe anmelden.

Die Dämpfer sind nur für Langwaffen in ZENTRALFEUER Kalibern erlaubt, also nix Kleinkalibergewehr.

Aber in RLP war bisher immer auch Bedingung, das mindestens 1000 Joule E100, also Rehwildtauglichkeit, gegeben sein musste, um mit Schalli schießen zu dürfen.

Gilt das nun noch? Und wo steht es?
 
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Kleinkaliber in Zentralfeuer sind selbstverständlich erlaubt.

Zu RLP muss man ins Jagdgesetz schauen, was dort jagdrechtlich geregelt ist.
Waffenrechtlich ist das bundesweit einheitlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
NRW ab Zentralfeuerpatrone.
Schalli kaufen- Eintragen.
Egal wie viele-
 
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Das LJG regelt nichts dazu.

KK ist bei uns nicht erlaubt, auch nicht HMR.
Wenn das JagdG das nicht regelt, gibt es bei euch keine andere Regelung, als die des WaffG.
Also Zentralfeuer erlaubt. Auch Kleinkaliber. Erwerben ist damit gereglt. Nur mit was du jagst kann noch im LJagdG geregelt sein. Sonst nichts weiter.
 
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Das ist veraltet und war der damaligen Regelung geschuldet!
Das WaffG gilt überall gleich.
(9) Auf Schalldämpfer finden die Absätze 1 bis 4 und 6 bis 8 entsprechende Anwendung. Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden.
Das gilt für alle Jagdscheininhaber zum erwerb bundesweit.

Was jeder noch schauen muss, was seine landesrechtliche jagdliche Regelung ist.
Das hat aber nichts moit dem Erwerb zu tun, sondern nur wie es im jeweiligen Land für die JAgd angewendet wird. Es hat keinen Einfluss auf die Bestimmungen des WaffG.
 
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Jeder Jäger darf in ganz Deutschland ohne Voreintrag oder Bedürfnisprüfung Schalldämpfer erwerben, die für die Verwendung auf Langwaffen mit Zentralfeuermunition bestimmt sind.
Wer andere Schalldämpfer erwerben möchte, braucht dafür weiterhin eine gesonderte Erwerbsberechtigung (Voreintrag), da diese Schalldämpfer nicht unter das "Jägerprivileg" fallen.

Egal welcher Schalldämpfer erworben wurde: Die Zulässigkeit der Nutzung des SD hängt vom Landesjagdgesetz des Bundeslandes ab, in dem die Jagd ausgeübt wird, nicht vom Wohnsitz des Jägers.
Jagdrechtliche Verbote bzw. Einschränkungen (schalenwildtauglich o.ä.) in einzelnen Bundesländern haben keinen Einfluss auf die Möglichkeit Schalldämpfer, die o.g. genannte Kriterien erfüllen, gemäß Waffengesetz zu erwerben. Jagdgesetze regeln niemals die Erwerbsberechtigung für Waffen, sondern nur die Zulässigkeit ihrer Nutzung bei der Jagd.
 
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Mit dem Schalenwildtauglich hat mir damals mein Sachbearbeiter so gesagt, ist aber auch schon wieder fast zwei Jahre her.
Aber in der WBK so eingetragen wie anscheinend in SH wurde es bei mir nicht:eek:
 
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Muss ein Schalldämpfer beschossen werden, hat er Beschußstempel ?

Zum Hintergrund : Ich hätte gern einen SD zum klemmen. 19 mm Lauf, Kaliber .22 Hornet. Kann ich das Einzelstück direkt vom Büma kaufen ?
 
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16 Jun 2016
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Muss ein Schalldämpfer beschossen werden, hat er Beschußstempel ?

Zum Hintergrund : Ich hätte gern einen SD zum klemmen. 19 mm Lauf, Kaliber .22 Hornet. Kann ich das Einzelstück direkt vom Büma kaufen ?

a) nein
b) nein

Der Schalldämpfer braucht eine Seriennummer und ist eintragungspflichtig. Wenn das o.g. Einzelstück eine Seriennummer hat, solltest Du ihn auf JJS erwerben können.
 

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