- Registriert
- 20 Okt 2016
- Beiträge
- 4.293
Soweit - so einfach bei einem Händler vor Ort.
Problem sind die Käufe nach dem Fernabgabegesetz. Da sieht man, von einem Händler eingestellt, eine Waffe, die einem zusagt und bekommt den Zuschlag. Beim Auspacken fallen einem schon die ersten deftigen Roststellen auf, im Angebot als "Gebrauchsspuren" deklariert.
Der bekommt die Waffe retour, ohne wenn und aber - und RA-Kosten zahlt der Verlierer bzw. meine Rechtschutzfirma... Ich habe da bisher noch keine Schwierigkeiten gehabt.
Waffe dokumentieren, reklamieren, retournieren, höflich - aber klare Kante.
Problem sind die Käufe nach dem Fernabgabegesetz. Da sieht man, von einem Händler eingestellt, eine Waffe, die einem zusagt und bekommt den Zuschlag. Beim Auspacken fallen einem schon die ersten deftigen Roststellen auf, im Angebot als "Gebrauchsspuren" deklariert.
Der bekommt die Waffe retour, ohne wenn und aber - und RA-Kosten zahlt der Verlierer bzw. meine Rechtschutzfirma... Ich habe da bisher noch keine Schwierigkeiten gehabt.
Waffe dokumentieren, reklamieren, retournieren, höflich - aber klare Kante.