Sofern keine Leinenpflicht besteht (NRW z.B.) wäre die Dame idiotischerweise noch im Recht gewesen und da dein Hund der Aggressor war, bzw. der Mischling deiner Beschreibung nach nicht unbedingt aggressiv auftrat, bist du als Halter des schädigenden Hundes schadensersatzpflichtig.
Hatte das Problem auch schon mit meinem Leonberger (55kg, 70cm hoch). Freilaufender Labbi kommt von vorn um eine Kurve, ich blocke ich mit meinem Körper, trete ihn danach zwei mal zur Seite weg, er geht direkt auf meinen Rüden und beißt ihn in Augennähe. Am Ende ein gerissenes Lied und 80€ TA-Kosten. Die Frau wollte sich auch erst rausreden, hatte dann aber bemerkt, dass mehrere Zeugen meine Version bestätigen konnten. Ansonsten wäre ich drauf sitzen geblieben.
Also Schaut in eure Landeshundegesetze, wo wann wie Leinenpflicht besteht, ansonsten gibt es in so einem Fall potentiell Probleme, eventuell noch mit unerlaubten Entfernen vom "Unfallort".
Zusatz:
§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters
1 Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
ABER
In dem oben genannten Fall zahlt zu 99% eure Hundehaftpflicht.