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Junge Junge , Politik studiert und links aussen gesessen
Ich frage mich schon, ob der Jagdpächter den fremden Jägern seine AnsitzeinRichtungen auch noch kostenlos zur Verfügung stellen muss.
...du verstehst es immer noch nicht, oder?
Wenn du das Jagdrecht eines Grundbeseitzers pachtest, dann bist du Besitzer des Jagdrechtes auf befristete Laufzeit des Pachtvertrages. Eigentümer bist du nicht und wirst es durch Pacht auch niemals werden.
Noch einmal: jegliche Jagdgesetzesänderung schlägt in aller erster Linie auf den Eigentümer des Jagdrechtes durch.
Als Jagdpächter stehst Du, weil austauschbar, an zweiter Stelle. Wenn Du die Pacht hinschmeissst, weil du lieber golfen gehst, beiben dem Jagdrechtseigentümer! aber die Sorgen aus der Jagdgesetzänderung.
Natürlich treffen dich gesetzliche Einschränkungen auch als Jagdausübungsberechtigten. Aber es wir nicht in deine persönlichen Eigentumsrechte eingegriffen. Du bist nämlich nicht zur Jagdpacht oder zum Jagen gehen gezwungen.
linksgrünpolitischer "Regulierungswahn"! Ist nicht zu überlesen. BaWü sollte es umbenennen in Forst- und Wildtiermanagementgesetz!Da sind ausnahmsweise mal nicht die Grünen schuld, sondern die anderen Grünen (Forst). Der Minister ist Forstmann. Die sehen halt alles nur aus dem Blickwinkel des Waldbaus.
linksgrünpolitischer "Regulierungswahn"! Ist nicht zu überlesen. BaWü sollte es umbenennen in Forst- und Wildtiermanagementgesetz!
danke für die Wiederholung in Bestätigung meines bereits gestern an dich Geschriebenem.Das selbe gilt bei Verkauf des Grundstücks. Niemand wird zu Grundeigentum gezwungen.
Wenn Du dein Eigentumsrecht - oder einen Teil davon - aus der Hand gibst, bist du nicht mehr in dessen Besitz. Sondern jemand anderes. Wird in den Teil des Eigentumsrechts eingegriffen, trifft es nicht dich, sondern unmittelbar den Besitzer des Rechts am Eigentum. Weil: der Verpächter ist in der Zeit diesbezüglich aussen vor.
RW Bejagung hat wenn man sich das JWMG anschaut, sowieso keine Prio mehr.
In Hessen haben sie den Quatsch wieder revidiert, wir in Ba-Wü dürfen für die Grünen Knallköpfe immer noch herhalten.