[Baden-Württemberg] Änderungen imJagdrecht BW 2021

Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
5.620
Ich frage mich schon, ob der Jagdpächter den fremden Jägern seine AnsitzeinRichtungen auch noch kostenlos zur Verfügung stellen muss.

Wenn sie dir eine Einseuchung der ASP als Schaden durch zu hohe Wilddichte auslegen (man hat schon verrücktere Sachen gesehen), dich in die Haftung nehmen und du 1-2 große Schweinemastbetriebe im Revier hast, gibst du denen nicht nur deine Ansitzeinrichtungen, sondern rollst ihnen noch nen Teppich auf dem Pirschweg aus und versorgst sie am Stand mit Erfrischungen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
9 Jul 2019
Beiträge
3.000
...du verstehst es immer noch nicht, oder?

Wenn du das Jagdrecht eines Grundbeseitzers pachtest, dann bist du Besitzer des Jagdrechtes auf befristete Laufzeit des Pachtvertrages. Eigentümer bist du nicht und wirst es durch Pacht auch niemals werden.
Noch einmal: jegliche Jagdgesetzesänderung schlägt in aller erster Linie auf den Eigentümer des Jagdrechtes durch.

Als Jagdpächter stehst Du, weil austauschbar, an zweiter Stelle. Wenn Du die Pacht hinschmeissst, weil du lieber golfen gehst, beiben dem Jagdrechtseigentümer! aber die Sorgen aus der Jagdgesetzänderung.

Natürlich treffen dich gesetzliche Einschränkungen auch als Jagdausübungsberechtigten. Aber es wir nicht in deine persönlichen Eigentumsrechte eingegriffen. Du bist nämlich nicht zur Jagdpacht oder zum Jagen gehen gezwungen.

Das selbe gilt bei Verkauf des Grundstücks. Niemand wird zu Grundeigentum gezwungen.

Wenn Du dein Eigentumsrecht - oder einen Teil davon - aus der Hand gibst, bist du nicht mehr in dessen Besitz. Sondern jemand anderes. Wird in den Teil des Eigentumsrechts eingegriffen, trifft es nicht dich, sondern unmittelbar den Besitzer des Rechts am Eigentum. Weil: der Verpächter ist in der Zeit diesbezüglich aussen vor.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Es geht in diesem Falle aber nicht darum, dass die Landwirte nicht soviel wie möglich für sich rausschlagen dürfen, das ist legitim.

Es geht darum, dass man gemeinsam einen von allen Seiten vereinbarten Kompromiss gefunden hat, der sich - durch späteres Insistieren der Landwirtschaft auf Teile im Ministerium - nicht im jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wieder findet.
 
Registriert
10 Jan 2012
Beiträge
7.623
RW Bejagung hat wenn man sich das JWMG anschaut, sowieso keine Prio mehr.

In Hessen haben sie den Quatsch wieder revidiert, wir in Ba-Wü dürfen für die Grünen Knallköpfe immer noch herhalten.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.594
Eigentlich ist doch alles ganz einfach. Wenn die Bauern niemanden finden der pachten (bezahlen) will, wird es sich ganz von allein regeln.
Aber so lange es XXXX gibt die alles schlucken....
 

JBB

Registriert
23 Jan 2014
Beiträge
2.656
Ich bin nicht Forst, sondern dumpfer Jäger,dennoch sehe ich die Vorteile bei der Rehbejagung, Mitte April starten zu können, WENN man anfänglich Jährlinge/Schmalrehe schießen will und die letzten warmen Jahre mit dem sehr frühen Start der Vegetation sieht. Da ist so etwas von Vorteil, wobei die Jagdzeiten erstmal unverändert sind - sofern sich das nicht jetzt auch geschoben hat und ich es nicht mitbekommen habe. Bevor wer schreit, es ist ein dürfen! Nicht müssen.

2 Wochen weniger Raubwildbejagung... unschön, ja. Da bin ich nämlich auch mit getroffen.

Aber das wirklich Dicke ist eigentlich von Fex angesprochen - erst was gemeinsam aushandeln um es dann ohne Ankündigung wieder zu streichen, das ist die große Sauerei an diesem Ding. Aber politisch verars... zu werden, das sind wir Jäger doch inzwischen gewohnt, oder etwa nicht?
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Das selbe gilt bei Verkauf des Grundstücks. Niemand wird zu Grundeigentum gezwungen.

Wenn Du dein Eigentumsrecht - oder einen Teil davon - aus der Hand gibst, bist du nicht mehr in dessen Besitz. Sondern jemand anderes. Wird in den Teil des Eigentumsrechts eingegriffen, trifft es nicht dich, sondern unmittelbar den Besitzer des Rechts am Eigentum. Weil: der Verpächter ist in der Zeit diesbezüglich aussen vor.
danke für die Wiederholung in Bestätigung meines bereits gestern an dich Geschriebenem.

Du hast es nur nicht verstanden.... Ich belasse es einfach dabei :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
da steht :" sowie die allgemeine Schonzeit um zwei Wochen vorverlegt." Ist allgemein Raubwild oder nicht alles Wild?
Übrigens, wenn das jedesmal so geht, dann ist bald Dauerschonzeit...
 
Registriert
18 Nov 2008
Beiträge
1.201
RW Bejagung hat wenn man sich das JWMG anschaut, sowieso keine Prio mehr.

In Hessen haben sie den Quatsch wieder revidiert, wir in Ba-Wü dürfen für die Grünen Knallköpfe immer noch herhalten.

Da hast du sicher Recht - aber mal ehrlich - wenn ich mal entlang der A81 Stuttgart-Bodensee schau interessiert sich, außer ein paar hansele wie ich, kaum Einer fürs niederwild mehr. Und die wenigen werden in den kleinen Revieren es nur schwerlich schaffen den raubwilddruck nachhaltig zu reduzieren! Ich hab jahrelang 30 Füchse auf 100ha erlegt und jedes Jahr von vorne angefangen weil angrenzend teilweise 3 Füchse auf 1000ha erlegt wurden.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
15
Zurzeit aktive Gäste
222
Besucher gesamt
237
Oben