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Jein die Entwässerung auf öffentlichen Grund (die Str ) über denn Bachlauf ist nicht immer von privat Grundstücken erlaubt wegen Überschwemmungen der Str. Also ungefragt /genehmigt nicht erlaubt. Kann natürlich Auch eine Oberflächlich Versickerung sein die ihr fassungslos Vermögen erreicht hat. Das wäre dann immer noch nicht so ganz erlaubt also nachbessern bzw Antrag auf Kanal Anschluss.
So genug vom KK
 
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