[RLP] Verletzung bei der Jagdausübung... kein Fremdverschulden!

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19 Mai 2015
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die hoffentlich schnell zu beantworten ist.
Leider finde ich dazu aber nichts im Internet oder in diesem Forum...

Welche Versicherung greift wenn man sich, ohne Fremdverschulden, bei der Jagdausübung verletzt?

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Vielen Dank und Waidmannsheil.
 
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30 Jun 2017
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Wer hat sich verletzt?

- Jagdausübungsberechtiger?
- Jagdgast?
- Angestellter Jäger?

Das ist durchaus ein Unterschied.

Dazu noch: Wie hat er sich verletzt?

- Vom Hochsitz gefallen? Wenn ja warum?
- Nachsuche?
- oder oder oder?

Für schnelle Antworten musst du ein paar Infos mehr liefern...
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Deine Versicherung welche den sonst Du must doch wissen für was Du versichert bist:unsure::oops:
 
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Jain.

Beim Fußvolk kann durchaus der JAB in Anspruch genommen werden, wenn der Unfall bspw. auf unsichere Einrichtungen zurückzuführen ist. Stichwort Verkehrssicherungspflicht.

Daher: Mehr Infos.
Das stimmt natürlich. Aber wie du schon sagtest ohne detaillierte Angaben ist auch nur eine allgemeine Antwort möglich. Der TS hatte ja Fremdverschulden ausgeschlossen, aus meiner Sicht dann auch marode Ansitzeinrichtungen usw.
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die hoffentlich schnell zu beantworten ist.
Leider finde ich dazu aber nichts im Internet oder in diesem Forum...

Welche Versicherung greift wenn man sich, ohne Fremdverschulden, bei der Jagdausübung verletzt?

Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Vielen Dank und Waidmannsheil.

Eine Jagdunfallversicherung für Folgekosten, die Krankenversicherung für Behandlungskosten.

Wenn der TS ohne Fremdverschulden schreibt, dann muss man wohl keine Verbindung zu JAB, Reiseveranstalter oder anderen Personen konstruieren.
 
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Man brauch sich bloß bei der Jagdausübung stolpern und auf den Kübel legen. Vom Bänderriss bis zum gebrochenen Haxen ist alles denkbar.
Sofern Pächter, Angestellter oder Familienangehöriger zahlt brav die BG.

Guter Freund ist als Landwirt vor Jahren beim Dachdecken aus 2m durch das Dach gekracht. Sprunggelenk sah aus wie eine zertretene Getränkedose, da Rückenverletzung nicht ausgeschlossen werden konnte hat man ihn direkt mit dem Heli nach LU in die BG Klinik geflogen. BG zahlt heute noch, weil er sich in der Klinik noch einen Keim eingefangen hat.

WH
Frank
 
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Danke schon mal für die zahlreichen Antworten!

Dachte mir schon fast, dass es je nach Ursache des Unfalls auch unterschiedliche Versicherungen gibt die solche abdecken.
Ich würde einfach mal ein paar Szenarien an die Wand malen und dazu meine Vorstellung abgeben welche Versicherung dann greift. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

Annahme: Ich darf als Jagdgast in einem bestimmten Revier die Jagd ausüben.

Fall 1: Sturz vom maroden Hochsitz.

Da ist mir noch unklar ob das irgendwie dann über den Jagdausübungsberechtigten und die Berufsgenossenschaft läuft?!

Fall 2: Bei Revierarbeiten (Ansitzreparaturen, Mähen etc.) verletzt man sich mit dem entsprechenden Werkzeug?!

Würde mal vermuten dass das meine normale Krankenversicherung und/ oder Unfallversicherung übernimmt.

Fall 3: Bei einer Nachsuche wird man durch wehrhaftes Wild verletzt?!

Würde auch hier vermuten dass das meine private Kranken- bzw. Unfallversicherung übernimmt?!


Ich hoffe damit wären mal die denkbarsten Szenarien abgedeckt. Freue mich auf eure Antworten. :)
 
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30 Jul 2019
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Es gibt einen Unterschied, ob Du vom JAB beauftragt wurdest, oder nicht.
Falls ersteres ist man meines Wissens über die BG des JAB mitversichert. Falls man einfach so im Revier auf die Fresse fliegt (wie ich 🤐) greifen die eigenen Versicherungen.
 
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30 Jun 2017
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Danke schon mal für die zahlreichen Antworten!

Dachte mir schon fast, dass es je nach Ursache des Unfalls auch unterschiedliche Versicherungen gibt die solche abdecken.
Ich würde einfach mal ein paar Szenarien an die Wand malen und dazu meine Vorstellung abgeben welche Versicherung dann greift. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

Annahme: Ich darf als Jagdgast in einem bestimmten Revier die Jagd ausüben.

Fall 1: Sturz vom maroden Hochsitz.

Da ist mir noch unklar ob das irgendwie dann über den Jagdausübungsberechtigten und die Berufsgenossenschaft läuft?!

Ein Jagdgast, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, ist kein Versicherter i. S. d. der SLFVG. Jagd ist Hobby und Vergnügen nach deren Gusto

Damit ist die Pflichtversicherung raus. Diese würde nur für den JAB oder seine Angestellten zahlen.

Aber auch das in diesem Fall nicht.

Der JAB ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Somit ist er dran - oder seine Privathaftpflicht. Die Frage anders formuliert: was wäre, wenn es sich nicht um einen Jagdgast, sondern um ein spielendes Kind handeln würde?

Fall 2: Bei Revierarbeiten (Ansitzreparaturen, Mähen etc.) verletzt man sich mit dem entsprechenden Werkzeug?!

Würde mal vermuten dass das meine normale Krankenversicherung und/ oder Unfallversicherung übernimmt.

Fall 3: Bei einer Nachsuche wird man durch wehrhaftes Wild verletzt?!

Würde auch hier vermuten dass das meine private Kranken- bzw. Unfallversicherung übernimmt?!

Jetzt wird's bescheuert. Bei Revierarbeiten und Nachsuchen zahlt die BG wieder, Jagdhelfer sind davon erfasst.
 
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30 Dez 2016
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Es gibt einen Unterschied, ob Du vom JAB beauftragt wurdest, oder nicht.
Falls ersteres ist man meines Wissens über die BG des JAB mitversichert. Falls man einfach so im Revier auf die Fresse fliegt (wie ich 🤐) greifen die eigenen Versicherungen.
Kann man so auch nicht stehen lassen.
Wenn ein Treiber, der ja vom JAB für diese Tätigkeit beauftragt wurde, sich verletzt, zahlt die BG, es sei denn: der Treiber war bewaffnet um evtl. angeschweistes Wild abzufangen (jagd- und waffenrechtliche Voraussetzungen gegeben), dann ist die BG wieder raus.

Guckst Du:
https://forum.wildundhund.de/thread...er-bei-arbeiten-im-revier.123075/post-4050427

https://forum.wildundhund.de/thread...uer-fangschuss-zustaendig.113991/post-3649067
 

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