Deutschland Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

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Darin, dass wenn Grundeigentümer und JAB sich einig sind, die UJB immer noch hineingrätschen sagen kann: MEHR (oder weniger natürlich auch).

Noch krasser ist das in Eigenjagden.

Weniger bei einem MINDEST-Abschussplan wohl nicht.

Und wie oft wird es wohl vorkommen, dass eine UJB von sich aus höhere Abschüsse als aus einer einvernehmlichen Abstimmung mit dem JAB fordert?
 
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Der Gruppenabschuss in HG'en hat sich bewährt. Einzig die staatlichen FÄ sind nicht zufrieden. Leider wird nicht nach Wald oder Offenland differenziert. Wenn das die Grundlage für die Bewertung der Abschusshöhe werden wird, sind die Feldpächter und Mischreviere gekniffen.
 
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Sollte also da nichts passieren seitens der "Interessensvertreter" - dann ziehe ich als Fazit: Ich hatte nie Interessensvertreter.
Und dann trennen sich unsere Wege.

Also beim letzten Mal haben die Verbände interveniert. :rolleyes: Damals ist das Unterfangen dann "ausgelaufen".
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Also beim letzten Mal haben die Verbände interveniert. :rolleyes: Damals ist das Unterfangen dann "ausgelaufen".
das stimmt ja nicht :unsure:(n)
man war sich einig und Seehofer hat es in letzter s platzen lassen
 
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Der Ansatz wäre, andere Entscheider über Gesetze zu wählen und nicht dahingehend unleistbares von Verbänden zu fordern.
Von Dir hätt ich etwas mehr Durchblick erwartet.

Die Auslagerung auf eine Verordnung führt zu was wenn Du Dich an Deine gewählten Volksvertreter wendest?
Dass Du ein höfliches Antwortschreiben kriegst sie seien nicht zuständig, weil Verordnungen durchs Ministerium erlassen und (später) geändert werden.
Ist Dir mit Deinem juristischen Weitblick ja sicher nicht entgangen. :cool:

Wenn das jetzt schon für einen Verband "unleistbar" ist - aber ich das hätte regeln können - dann bedeutet es für die Zukunft: Helm ab zum Gebet.


Am Ende schreibt Dir noch einer in die 27. Verordnungsänderung rein, dass Munition nur noch in gewissen Stückzahlen verkauft werden darf (natürlich nur um gefährliche Überalterung zu vermeiden) und dann darfst jährlich um Deine Zuteilung betteln.
DIN Jagd und Ministerium bestimmen dann wie weit Du noch Luft zum Atmen kriegst - oder ob man es lieber sieht wenn Du röchelnd die Flinte lieber ins Korn wirfst.
 
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Worin sollte dieser "unerhörte staatliche Eingriff" denn bestehen?

Die Grundeigentümer der Jagdgensossenschaft können doch ihre Vorstellungen bei der Vereinbarung zur Abschusshöhe voll einbringen und auch die mögliche Überziehung vertraglich regeln, so lange die UJB dagegen nichts einzuwenden hat.

Soll das heißen, dass Du auf flächendeckende forstliche Gutachten verzichten würdest?
 
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ICh sagt "wählen", nicht anschreinben.
Und die Stellung von Verbänden in gesetzgebungsverfahren sollten mittlerweile hinlänglich bekegt sein.

Ja, den Freibrief fürs Ministerium hast du gut erkannt. ebenso die Stellschrauben, die dort beliebig und ohne jede Diskussion gedreht werden können.
 
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Gelöschtes Mitglied 8583

Guest
Ehrlich, diese ständige Bürokratisierung aller Lebensbereiche kotzt mich schon ziemlich an. Wir haben in Deutschland, wenn ich mich richtig erinnere, nach Nordkorea das zweitgrößte Parlament der Welt. Zuviele Politiker haben zuviele dumme Ideen und kümmern sich gleichzeitig nicht um die wirklich wichtigen Themen.
 
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Ich finde es gut wenn über den Gesetzentwurf diskutiert wird, Stärken und Schwächen aufgedeckt werden, Sinniges von Unsinnigem unterschieden wird.

Nur, bringt das etwas ???

Schaut nach wer der / die Abgeordnete Eures Wahlkreises ist und schreibt Ihm / Ihr was Ihr davon haltet.

https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/

Macht die LJV / den BJV mobil, dafür sind die da.

Passiert das nicht, wird der von Lobbyisten verfasste Entwurf schneller Gesetz als Euch lieb ist.
 
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Dann bräuchte man -wie in jeder ordentlichen Studie- auch eine "Vergleichsgruppe" mit der man gleichzeitig mitbegutachtet, wie es ohne den ....xxx... aussieht.
 
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