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Mitglied 21386
Guest
Sorry, bis man immer alles geschrieben hat, ist der letzte Post oft schon lang nicht mehr der letzte. Hab's korrigiert.
Die Rechtslage kommt nach der geeigneten Prüfung. So wie ich das sehe, ist diese Art der Prüfung nicht geeignet für Standschnaller. Wenn es richtig teuer wird, kannst Du Gift drauf nehmen, daß eine Versicherung das letzte Schlupfloch findet.
Es sind numal die prüfungen wie sie angeboten werden. Wie schon vorher geschrieben halte ich es für gut mgl. das der ÖJV hier was verbessert. Im Gesetz steht am Ende das Hunde eingesetzt werden müssen die für die jeweilige Art der Jagd brauchbar sind. Was brauchbar bedeutet ist auch definiert nämlich die spezielle jeweilige Prüfung zzgl. dem Gehorsamsteil bzw. eine ähnliche aus einem anderen BL. Das wird dann in Thüringen so von der UJB anerkannt und dann hast du es schwarz auf weiß von der Behörde. Da ist dann auch Schluss mit der Auslegung durch die Versicherung.
Ob die Prüfung aus deiner Sicht geeignet ist um zu zeigen das der Hund tatsächlich für die Jagdart geeignet ist ist absolut unerheblich versicherungstechnisch. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Standschnaller und Durchgeher. Und es müsste dann noch viel mehr unterscheiden wie ich nachfolgend darstelle:
Ob dir eine solche Prüfung reicht um in deinem Revier eine solche Jagdart mit dem Hund auszuüben entscheidest du. Ich lasse bei uns auch keinen Hund mit (V)GP nachsuchen sondern nur bestätigte SH oder Hunde mit den verbandsschweiß/fährtenschuprfg. Das ist aber ein aus Fehlern wurde ich klug Thema. Die meisten Hunde sind auch mit einer VGP nicht in der Lage ein Kalb mit Laufschuss nachzusuchen oder auch nur ein Reh mit Laufschuss bei uns im Mittelgebirge nachzusuchen. Das gilt genauso für das stöbern. Wir haben keine Teckel auf unseren Jagden weil sie hier einfach nichts reißen auch wenn die die tollsten Stöberprüfungen haben. Und niemand lässt einen Terrier aus einem schnellen Fluss Gänse apportieren, auch wenn er toll durchgeführt ist.