Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

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Warum soll ich mir unnötig Ärger einholen, Du kannst ja Deinen Krempel offen in ein anderes Land transportieren.
Tu ich auch.

Von und Zur Jagd ist das Ding ungeladen und liegt aufm Rücksitz. Ich mag es ned wenn des Ding im Fußraum des Beifahrersitzes rumrutscht. (Was auch ok wäre)

Ansonsten ist das Ding in einem mit einem schlösschen verschlossenen Futteral auf dem Rücksitz - ungeladen. Alternativ liegt die Waffe auch nackisch im Kofferraum - ungeladen.

Beides in DE waffenrechtlich iO.

Nach der Grenze gelten die Spielregeln des anderen Landes.

Wer meint da großes TamTam zu machen darf den EuropFWP plus JS befingern und soll seinen Chef anrufen. Aber zackig, das gehört zum kleinen 1x1 für Grenzbeamten.

Und bei so Sprüchen wie “heute belassen wir es bei einer Verwarnung” gibt’s von mir eine auf den Deckel: Hier wird gar nix verwarnt, du schwingst deinen Arsch nochmal in die Laufbahnausbildung! Gibs zu, dass du dich nicht ausgekannt hast, dir der Chef am Telefon brav alles erklärt hat und du jetzt nur überspielen willst dass du fachlich eine Pfeife bist!

Die Verwarnung hätte ich dann gern schriftlich, bitte danke. Wie war der Name und der Dienstrang?
 
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Vor ein paar Tagen ein Erlebnis der dritten Art:
Ich fahr von einer Rapsjagd in CZ an die Grenze, es ist 23.30 Uhr. Jagdliche Kleidung mit Orangemütze. Repetierer liegt in einem Futteral auf dem Rücksitz, nicht verschlosssen.

Meine rechtliche Auffassung: In CZ muss ich die Waffe außerhalb des Reviers in einer Umhüllung transportieren, nicht mit irgendwas verschlossen. Meine alte Gewehrtasche ließ sich nicht mehr ganz mit dem Reißverschluss zumachen, der Zahn der Zeit! Also nach tschechischem Recht so 95 % korrekt. Tschechische Jagdkameraden wickeln die Waffe auch schon mal in eine Decke ein, genügt offensichtlich auch.

In Deutschland gilt offenes Transportieren auf direkten Weg vom und zum Revier ohne Tasche.
Und ich bin auch nicht bereit im vorauseilenden Gehorsam irgendwas von meinen Rechten freiwillig abzugeben!
Ich bin Mitglied der tschech. Jagdgesellschaft, also nicht nur Gast.

Grenzkontrolle: "Haben Sie in CZ was eingekauft?"
"Nein, ich komme von der Jagd!" hätte auch ein Blinder gesehen.
"Dann haben sie ja auch eine Waffe dabei?"
"Na klar, ohne ist es recht fad!"
"Dann fahren sie mal nach oben zu den Kollegen"

Das Drama nahm seinen Lauf.
Waffe auf dem Rücksitz geht schon mal gar nicht. Ich erkläre mein Rechtsverständnis von den Regelungen in beiden Staaten, räume ein dass der kaputte Reißverschluss nach tschech. Recht vielleicht nicht ganz hasenrein ist, aber jetzt sind wir ja in Deutschland?
Egal, beim Grenzübertritt muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
Papiere alle in Ordnung, das Auto voll Gerümpfel. Ein Sack Getreideabputz war höchst verdächtig. Ich sagte, den schütten wir einfach aus und kehren in wieder zusammen. Der Vorschlag wurde nicht angenommen.
Die Kontrolle wurde von der Bundespolizei durchgeführt. Nachdem eine junge Kollegin dabei wahr, konnte man mal das volle Programm für Legalwaffenbesitzer durchziehen.
Ich hatte den Anschein, dass ich da grad recht daher gekommen bin, die Dame hatte noch nie einen EFWP gesehen. Kein Problem, jeder muss es lernen.
Man überlegte ob man die Waffen einzieht. Nun gilt bei Polizeikontrollen immer die Regel: Die Polizei hat immer Recht. Wenn die Polizei einmal nicht recht hat, was öfter vorkommt als man denkt, tritt automatisch Regel 1 in Kraft. Den Rest muss dann eben der Anwalt machen.
Stellt man sich auf stur, wird das Auto halt zerlegt, und das Verfallsdatum der Einweghandschuhe ist bestimmt abgelaufen. Wer was finden will, findet in jedem Auto was.

Ich stelle immer wieder fest, das (Bundes- und Bereitschafts)Polizeibeamte in Sachen Rechte der Legalwaffenbesitzer grottenschlecht ausgebildert sind.

Bei früheren Kontrollen der Bereitschaftspolizei bei Revierheimfahrten gab es immer Stress, ich könnte ein Buch drüber schreiben. Aufgrund rechtsradikaler Demos war bei uns immer ein hohes Polizeigaufgebot der BePo mit den üblichen Probemen, unerfahrene junge Beamte, keine Ahnung und davon reichlich. Es gab keine Demo, also wurde in der Nacht fleißig kontrolliert, auch die Einheimischen wenn sonst keine anderen da waren.

Es dauerte eine Stunde, dann war die Situation telefonisch mit dem Dienstvorgesetzten und mit dem Staatsanwalt geklärt. Auf ein Einziehen der Waffen wurde verzichtet.
Ich kam mit einer mündlichen Verwarnung davon

Daraufh hin habe ich die Situaton einen Bekannten von der örtlichen Polizeiinspektion geschildert, er ist Jäger und Jungjägerausbilder. Er will die Lage noch einmal eingehend prüfen, ihm ist aber nichts bekannt, dass für einen Grenzübertritt, den es ja eigentlich formell nicht mehr gibt eine derartige Regelung besteht. Das Ergebnis steht noch aus.

Also eine neue Waffentasche hab ich inzwischen, die ist auch absperrbar. Die verwende ich dann in CZ und bei Grenzübertrifft leg ich die Waffe offen auf den Rücksitz. Warme Kleidung, Essen und Getränke mitnehmen, es kann länger dauern.
Rein rechtlich kann es ja nur drei Zustände geben: "in Tschechien" mit den da geltenden Regelungen, dann der eigentliche Grenzübertritt und das Niemandsland des Grenzpostens, der aber wahrscheinlich bereits in Deutschland liegt und abschliessend Deutschland. Inwieweit man deutsche Regelungen in Deutschland nicht akzeptiert und eigene erfindet (ich wüsste nicht, wo geregelt ist, wie der Grenzübertritt zu absolvieren ist), bleibt unverständlich. Wenn es zwei Regelungen gibt, die sich nur ein der Art und Schwere unterscheiden, aber sich nicht widersprechen, würde ich die "schärfere" anwenden, wie Du es getan hast. Es ist irrelevant, was in CZ passiert ist, und, ob man da ein Schlösschen bräuchte o.ä.
 
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Das Wissen bei Behörden ist eine Katastrophe. Ich habe der Dame, welche bei unserer UJB, die Ein- und Austragungen vornimmt, mal ein Faltblatt mitgenommen, auf dem die Mündungsansicht verschiedener Jagdwaffen abgebildet waren, die wußte weder was eine kombinierte Waffe, oder ein Repetierer ist, woher auch?
Das liegt daran, dass es keinen Bachelorstudiengang "Waffenbehördenmitarbeiter" gibt, sondern den "Bachelor of Laws" o.ä. in den verschiedenen Ländern und Kommunen. Man nimmt an, dass sich ein so Ausgebildeter auch in andere Rechtsgebiete einarbeiten kann, so, wie man es von einem Anwalt erwarten kann oder einer Bürokauffrau. Manchmal mangelt es aber auch an echtem Interesse.
"Unser" Mann in der UJB hat vorher Bäderaufsicht gemacht, ist in der UJB aber gut angekommen. Ist bei Euch die UJB auch gleichzeitig Waffenbehörde?
 
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Es ist schon wieder frappierend, wie hier rauf und runter diskutiert wird, von allen Waffenrechts-Experten incl. markiger Worte, die man den kontrollierenden Beamten sagen würde. :rolleyes:

Typisch Diskrepanz zwischen Theorie (Forum!) und Praxis.
Die Erstere mag zwar klar sein, vielen Polizeibeamten eben aber nicht !
Und völlige Objektivität gibts auch in dem Beruf nicht. Ermessenspielraum, Tagesform, Nasenspitze. Darf nicht sein, ist aber Lebens-Wirklichkeit, wo Menschen schaffen.

Da wir das doch wissen, ist jedem anzuraten, zu Vermeidung von unnötigen Ärger lieber eine Stufe drauf zu satteln. Rein aus gesundem Menschenverstand.
Also beim Grenzübertritt = ordentlich verpackte Waffe ! Sch.... was auf den vorauseilenden Gehorsam !

(In D zur/bei der Jagd verpacke ich meine Waffe nicht, aber bei allen Fahrten in andere Reviere über 25 km in jedem Fall !
Ich bin erstmal einmal überhaupt kontrolliert worden in 40 Jahren auf dem Weg nach Hause mit Büchse auf dem Rücksitz...interessierte die frdl. Beamten nicht. Jäger ? ah, alles klar !)

@colchicus
siehs positiv: so haste jetzt endlich wieder ein intaktes Futteral...;)
 
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Naja, die Fragestellung ist mit Grenzübertritt ist ja nicht wirklich alltäglich für die meisten, kein Grund gleich so scharf zu werden.
Kann man doch ganz vernünftig drüber reden/schreiben, oder?
Einerseits darf man seine Waffen auf dem Weg zur Jagd (ungeladen) führen.
Andererseits steht in Anlage 1 Abschnitt 2 Waffg:

"...nimmt eine Waffe oder Munition mit, wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt,..."
Mitnehmen ist da also abweichend erwähnt.
Ich würde sagen, Mal eben zur Jagd zu fahren ist keine Reise. Aber drauf ankommen lassen würde ich es nicht wollen.
(y)
Es geht ja darum für welchen Teil der "Reise" man was zu tun hat. Die Mitnahme aus Deinem Zitat steht ja nicht für sich allein. Und ab einem gewissen Punkt können sich die Umstände eben ändern.
Für den Threadstarter ist das immer dann wenn er im benachbarten Ausland ist, da gilt das dortige Recht. Und hier gilt eben unseres.

Er könnte z. B. auch zum Büchsenmacher fahren. Spontan würde mir da für ein Beispiel der Rameder in Schärding einfallen. Österreich, gleich hinter der Grenze. Da wäre die Sache ja dann auch für die Wegstrecke in Deutschland klar. Büchsenmacher ist kein Weg zur Jagd, Schloss ans Futteral.
Bei einer Flugreise ist die Mitnahme insofern auch klar, weil man das Ding ohnehin als Gepäck mitführen muss und einem das Schloss ohnehin nicht erspart bleibt.
Aber bei einem Jäger, der in Grenznähe lebt und jagt?

"Mitnahme": Darf er oder nicht?
- Ja, darf er. Im Gegensatz zum meinetwegen unbedarften Mitbringsel eines Urlaubers. Von daher ist die Mitnahme unstrittig, aber auch komplett OK.

Und dann bliebt wieder nur die Art des "Wie". Die ist - soweit mir bekannt, ich lass mich da immer noch gern belehren - einfach nur der Weg von und zur Jagd.
Das ist hinsichtlich gewisser Erleichterungen zwar auch bei uns ein "Sonderfall", wird aber nicht aufgehoben durch einen Grenzübertritt.
Von und bis zur (Grenz)Linie gilt nichts anderes bei uns im Inland. Ab der Linie ist das Sache der dortigen Bestimmungen und auch der dort zuständigen Behörden.
 
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Während der ersten Phase der Coronakrise wurde ich sehr oft kontroliert da ich in Luxemburg wohne und ein Revier in Deutschland habe. Ich denke dass der Treadstarter sehr viel falsch machte, so wie er sich benommen hat! So manches was nicht im Waffengesetz steht, ist aber zwischen den Linien zu erkennen. Aso bei einem Grenzübergang habe ich immer meinen Ausweis, meinen deutschen Jagdschein in dem mein Revier eingetragen ist, meine luxemburgische Waffenerlaubnis und meinen europäische Waffenpass, so wie meine schriftliche Berechtigung des Jagdvorstehers und Bürgermeisters meines Revieres greifbar. Meine Waffen sind in einem Doppel-Futteral Welches hinter den vorderen Sitzen angebracht ist untergebracht und mit einem kleinen Schloss abgesperrt. Meine Munition befindet sich in meiner Jagdtasche, zwar unverschlossen im Sinne dass kein Schloss an der Jagdtasche ist. Nun zum Benehmen: sobald ich mich der Kontrolle nähere, lasse ich das Fenster runter, und sobald ich vor dem Beamten angehalten habe sage ich demselben als allererstes dass ich Jagdwaffen dabei habe, dann wünsche ich ihm einen guten Tg und überreiche ihm meine vorher erwähnten Dokumente. Normalerweise werde ich dann ohne Probleme fahren gelassen. 2x wurde ich genauer kontrolliert. Das heisst ich musste rechts ran fahren und sie kontrollierten ob meine Waffen verschlossen waren. Ein mal wurden die Waffennummern kontrolliert. Das ganze immer in extrem höflichen Ton zwischen beiden Parteien. Nie wurde etwas beanstandet und danach wünschte man mir immer ein Waidmannsheil und man dankte mir etliche Male dass ich bei der Kontrolle sofort angab dass ich Waffen dabei hatte! Nun zum Treadstarter, wenn ihr noch einmal seinen Anfangstread nachlest, merkt ihr dass er irgend etwas anders machte als ich? Z.b dass er erst auf Nachfragen des Beamten zugab eine Waffe bei sich zu führen? So wie man in den Wald ruft, schallt es zurück! Und scheissegal wie man das Waffengesetz auslegt, und welche Rechte es uns zuteilt als Jäger, wenn man mit einer gewissen Vorsicht und Höflichkeit an ein Problem heran geht, gestaltet sich das Leben viel einfacher auf beiden Seiten!
 
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ich vermute stark dass die grenzstation der bundespolizei eine waffenverbotszone darstellt und ein zugriffsbereites führen dort unabhängig von der regelung 'direkter weg zur/von der jagd' grundsätzlich verboten ist und du noch richtig viel glück gehabt hast .

du kannst sonst das nächste mal versuchen auch am flughafen zugriffsbereit zu führen mit der begründung du bist per flugzeug auf dem direkten weg zur jagd in namibia ...

oder im ICE weil du per zug auf dem direkten weg zur jagd bist...
 
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ich vermute stark dass die grenzstation der bundespolizei eine waffenverbotszone darstellt und ein zugriffsbereites führen dort unabhängig von der regelung 'direkter weg zur/von der jagd' grundsätzlich verboten ist und du noch richtig viel glück gehabt hast .

du kannst sonst das nächste mal versuchen auch am flughafen zugriffsbereit zu führen mit der begründung du bist per flugzeug auf dem direkten weg zur jagd in namibia ...

oder im ICE weil du per zug auf dem direkten weg zur jagd bist...
Die letzten beiden unsachlichen Beispiele unterliegen Sonderregelungen: Flugreisen nur mit verschlossenem Behältnis und Zugreisen gar nicht, da die Bahn das ausschließt :)

"Zugriffsbereit" wird doch oft mit den 3s und den drei Handgriffen definiert, das soll man jemand vormachen, eine Waffe innerhalb dieser Zeit vom Rücksitz zu holen, auszupacken, fertigzuladen und dann in Anschlag zu bringen. Alleine Aussteigen und hinten Tür auf sind bei mir mehr als drei Handgriffe, wenn ich nach hinten greife und das Futteral öffnen muss, dauert das auch länger und ist mit mehr Handgriffen zu tun. "Zugriffsbereit" wäre hier sehr fraglich.
 
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Mein Vater und Freunde fuhren in den 70er Jahren an autofreien Sonntagen mit der Bahn ins Revier zur Karnickeljagd - DD und Flinte offen bei Fuß. Auf dem Rückweg wurden die Kanine gleich an Mitfahrer verschenkt.
Das sollte man heute mal praktizieren ! :LOL:
Kommt sofort das SEK !
 
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Hi,
ich finde es eine Zumutung, wie manche hier sich über Polizisten und Grenzbeamte äußern, die Tag für Tag ihren Kopf für uns hinhalten.
Selbst wenn am Ende der Weg über die Grenze ins Revier vom deutschen Recht als solches gedeckt wäre - ich finde es trotzdem eine Zumutung für den Grenzbeamten.
Genau dieses Verhalten ruft doch all diese Jagdgegner und Anti-Waffen Aktivisten auf die Barrikaden.
Und wie man an den fachlichen Äußerungen hier gesehen hat ist der Sachverhalt keineswegs Trivial.
Beachtlich finde ich auch den Ton, der hier aufkommt, wenn man nicht bereit ist, ins gleiche Horn zu blasen.
Waidmannsheil
Peter
 
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@ beowulf : diese unsachlichen beispiele sollen nur aufzeigen dass es umstände gibt die das grundsätzlich erlaubte zugriffsbereite führen zur jagd begrenzen .

wenn du in der ( zur waffenverbotszone erklärten) fussgängerzone wohnst gehst du auch nicht unbedingt mit dem geschulterten gewehr zum auto um dann direkt zur jagd zu fahren oder ?

was zugriffsbereit ist und was nicht , da kann man sich in der tat streiten aber mal ganz ehrlich : 20 sekunden um ins futteral mit schlösschen zu stecken vs ne stunde theater an der grenze und evtl monate vor gericht ? ist das schlau ?
 

BAL

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ich vermute stark dass die grenzstation der bundespolizei eine waffenverbotszone darstellt und ein zugriffsbereites führen dort unabhängig von der regelung 'direkter weg zur/von der jagd' grundsätzlich verboten ist und du noch richtig viel glück gehabt hast .

du kannst sonst das nächste mal versuchen auch am flughafen zugriffsbereit zu führen mit der begründung du bist per flugzeug auf dem direkten weg zur jagd in namibia ...

oder im ICE weil du per zug auf dem direkten weg zur jagd bist...

Hast Du eine Quelle für Deine Behauptung eine Grenzstation sei eine Waffenverbotszone?

Für einen großen Zampano weisst Du allerdings recht wenig über das Thema "Mitnahme von Waffen". Die Bahn lässt das nämlich gar nicht zu.
Quelle:
https://bvwsw.de/downloads/mdb_258799_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_23_10_2017.pdf
 
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Hast Du eine Quelle für Deine Behauptung eine Grenzstation sei eine Waffenverbotszone?

Für einen großen Zampano weisst Du allerdings recht wenig über das Thema "Mitnahme von Waffen". Die Bahn lässt das nämlich gar nicht zu.

quelle hab ich nicht wäre aber naheliegend . auf ne polizeiwache gehst du eher auch nicht mit zugriffsbereiter waffe .

für dich extra nochmal : flugzeug und bahn war ein bsp. dass zugriffsbereites führen oder sogar nicht zugrissbereites führen (transport) zur jagd je nach situation ihre grenzen haben und man sich nicht immer auf dieses recht berufen kann .
 
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