Waffenaufbewahrung bei Grenzübertritt

Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Für einen europäischen Rehbock! Verrückt! Aber so sind sie eben, immer souverän oben auf.
Was erwartest du denn?
Artenschutzabkommen sind einzuhalten und wiederum etwas häufiger beim Zoll.
ein Jagdschein wird in der Ausbildung nicht gemacht.
Man hat erstmal einen Verdacht. Den kann man ev. ausräumen oder es geht eben in die Prüfschleife. Ev. ist ein kundiger Kollege da oder es egeht eben erstmal als Asservat ein.

Da ist man doch mit dem bisschen "aber!" ganz leicht rausgekommen.
 
Registriert
30 Jun 2017
Beiträge
442
Ich kam mit einer mündlichen Verwarnung davon

Hast du du eine schriftliche Bestätigung i. S. d. § 56 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhalten?

Mach das mal, müsstest du auch noch nachträglich können.

Dann hast du eine Rechtsgrundlage (die es nicht gibt), dann könnt's noch lustig werden (für dich, nicht für die Pozilei).
 
Registriert
30 Nov 2011
Beiträge
2.218
Ich bin einfach der Meinung dass wir als Jäger ein Privileg haben gegenüber dem Rest der Bürger. Wir sollten immer zuvorkommend und vorausschauend auftreten! Es ist nicht in unserem Interesse das Gesetz bis zum Anschlag auszureizen! Wie gesagt es geht auch anders als Colchicus die Sache angegangen ist! Sollte das Gesetz in dem Sinne nachgebessert werden dass man seine Waffe nur noch im Revier frei und ungeladen im Auto Liegen haben, dann haben wir nix gewonnen! Und wenn es so wie in Frankreich ist, dann packt man seine Waffe erst auf dem Stand oder dem Hochsitz aus wenn man nicht auf der Pirsch ist! Und dort muss zusätzlich ein Abzugsschloss angebracht sein zum verschlossenen Futteral! Wie ihr seht geht es auch anders! Und Kurzwaffen sind in den umliegenden Ländern auf der Jagd auch verboten. Z.B. Luxemburg, Frankreich, Belgien. Und ich nehme an, in noch vielen anderen EU Ländern Ebefalls! Also sollten die deutschen Jäger froh sein dass sie in Deutschland so frei jagen dürfen!
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Hast du du eine schriftliche Bestätigung i. S. d. § 56 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhalten?

Mach das mal, müsstest du auch noch nachträglich können.

Dann hast du eine Rechtsgrundlage (die es nicht gibt), dann könnt's noch lustig werden (für dich, nicht für die Pozilei).
Das ist zwar spaßig (und auch schon bei Nachfrage hapert es oft an der konkreten Bennenung des Vertsoßes) aber ich rate jedem dringend davon ab irgendein schriftliches Verfahren irgendwo ins rollen zu bringen.
Leider weiss man nie, ob einem nach einer Kontrolle einfach ein Vermekr ins polizeiliche Register geschrieben wird.
Ich bin jetzt wirklich nicht der Freund staatlicher repression oder vorauseilendem Gehorsam. Andererseits erwarte ich auch nicht allzuviel von Beamten oder haben besondere Ansprüche an diese. Die sind genau wie alle anderen auch.
Alles andere ist Theorie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Ich bin einfach der Meinung dass wir als Jäger ein Privileg haben gegenüber dem Rest der Bürger. !
Jäger haben gar kein Privileg. Sie haben das gleiche recht wie alle Bürger.
Und der beste Rat ist immer der, niemals von sich aus irgendewas zu erzählen.
Schweigen ist oberste Bürgerpflicht.
Dfür muss man nicht unhöflich sein.
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.098
Leider weiss man nie, ob einem nach einer Kontrolle einfach ein Vermekr ins polizeiliche Register geschrieben wird.
(y)
Polisten können da sehr nachtragend sein, auch wenn sie übers Ziel hinaus geschossen haben oder Unrecht hatten. Hast Du so einen Eintrag, wirst Du bei jeder Kontrolle erst mal gefilzt bis der Rauch aufsteigt. Daher hab ich das Maul gehalten. Wäre die Waffe eingezogen worden, ist das ein Falll für den Anwalt.
Die Kontrolle fand ca. 200 m hinter der Staatsgrenze statt. Es ist keine ständige Kontrollstelle. Kontrollen finden auch weiter nach der Grenze statt und zwar durch Bundespolizei, Zoll und Zivilfander der Polizei. Die haben aber eine andere Kundschaft im Visier. Wo eine Kontrolle stattfindet, kann niemand vorhersagen und das ist auch gut so.
Wir brauchen hier nicht alle möglichen Ausnahmen breit treten. Es geht um eine ganz normale Fahrt zwischen Revier und Wohnort, die unverzüglich nach Jagdende durchgeführt wurde. Also keine Thaimassage o. ä. :ROFLMAO:
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Mir geht es weniger um zwischenmenschliches Fehlverhalten, sondern die ganz normalen registereinträge. Fahraddiebstahl (zum eigenen Nachteil), Anrufe wegen Ruhestörung (richtig oder fals ist egal), Personenkontrolle am Bahnhof in Zusammenhang mit gewaltätigen Ausschreitungen (ganz anderer Personen) etc.
Da steht erts mal was. Oft werden Löschfristen nicht eingehalten und jetzt noch ein waffendelikt?
Vielleicht hat der Sb später ein Problem, weil er eingehender prüfen möchte ob deine erlaubnis zu widerrufen ist, er hat da ja eine tatsache in einem Polizeivermekr genannt bekommen. usw.
Mancher würde sich wundern, wenn er mal sein register auf der heimischen wache einsehen dürfte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: z/7
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Ich fahre übrigens innerorts immer maximal 40 km/h, in den 30er-Zonen 20 km/h.

Man muss ja die einem gnadenhalber zugestandenen Rechte nicht immer voll ausreizen, nicht dass sie einem dann noch genommen werden ...
<>Blödes Beispiel.
Andererseits sind schon bei nasser Fahrbahn oder einbrechender Dunkelheit die Höchstgeschwindigkeit zu viel. Die gilt nur unter optimalen Bedingungen ;)
Wird aber auch erst im Schadensfall relevant.
Auch die erlaubte Geschwindigkeit kann eine nicht angepasste Geschwindigkeit sein ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.787
Hier gehts aber eher um die Fahrt ins revier. Nur eben über eine Grenze.
Ich bin dazu überfragt.
Einerseits die fahrt ins revier. Andererseits der grundsätzlich erlaubnispflichtige Grenzübertritt mit Waffen. Das kann als Unterbrechung der Fahrt gewertet werden oder auch nicht.
Naja, das ist aber doch der Knackpunkt.
Die Erlaubnisse hat er ja alle. Und es gibt keine Rechtslage dazu, dass es für den Augenblick/Moment des Grenzübertritts andere "Transport"-Vorschriften gäbe.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Naja, das ist aber doch der Knackpunkt.
Die Erlaubnisse hat er ja alle. Und es gibt keine Rechtslage dazu, dass es für den Augenblick/Moment des Grenzübertritts andere "Transport"-Vorschriften gäbe.
Da gäbe es so manches Konstrukt. Möglicherweise deklariert jemand in diesem zusammenhagng, dass es eben keine Fahrt ins revier war, sondern eben ein erlaubnispflichtiger Grenzübertritt und dieser unterbricht eben die Fahrt. Das die Erlaubnisse vorliegen ändert daran nichts.
Manchmal reicht eine juristische Sekunde aus, falls einem das was sagt.
Manche Dinge sind dann einfach virtuelle aber eben tatsächlich.

Ich kann es -wie gesagt- nicht bewerten. halte alles für möglich und würde daher eher defensiv agieren.
Die spätere Erläuterung von colchius ist wieder etwas anders. Es bleibt aber dennoch dabei, ob es einen driekten Zusammenhang gäbe oder jemand hier einen Bruch interpretiert.
Der eine möchte das proeuropäisch und der nächste waffenreestriktiv auslegen.
Da ist man auf hoher See.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
104
Zurzeit aktive Gäste
517
Besucher gesamt
621
Oben