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ich hab zwar immer noch keine belastbare quelle aber dieser fall ist juristisch eine auslands - jagdreise inkl mitnahme einer eigenen waffe und kein direkter weg ins revier .
Hallo.
Woran machst Du das denn fest?
@colchicus geht regelmäßig im Nachbarland jagen, fährt also auf direkten Weg ins Revier.
Zur Mitnahme seiner Jagdwaffe ist er berechtigt, er hat einen gültigen Europäischen Feuer Waffen Pass.
Egal ob in Deutschland oder sonstwo, er befindet sich damit auf dem Weg zur Jagd.
mal logisch : kein land , egal ob schengen oder nicht , erlaubt mal eben so eine "waffeneinfuhr" per zugriffsbereites führen !
Das war die Jagdwaffe ja auch nicht. Die Jagdwaffe war in einem defekten Futtertal. Und dass das so in Tschechien nicht regelkonform wäre, konnte ich im Eingangsposting lesen.
Das ist aber nicht die Sache eines deutschen Beamten. Für Deutschland sehe ich alles rechtmäßig.
Siehe WaffVwV. Und ich schließe die Rechtmäßig aus der Tatsache heraus, dass ihm ausser einer "Belehrung" weiters nichts passiert ist (was ja, wie wir wissen, im Bananenland 2020 mangels Bananen nicht immer so der Fall ist).
Was machen eigentlich all die Leute, die nach Deutschland zum Jagen fahren? (Sinnigerweise die Knarre im Futteral in den Kofferraum legen.
Wenn die Knarre dann im Kofferraum liegt, und das Futteral... (wir lasen es!, dann gilt die 3 Sekunden 3 Handgriffregel).
Ich bin jedenfalls auf die Erklärung und Rechtsansicht des befragten Ausbilders gespannt...