- Registriert
- 20 Nov 2012
- Beiträge
- 5.414
..unser Landesjagdrecht verlangt die Erfüllung einer Mindestenergie. Zum Geschoß steht nichts davon drin. Also wäre auch bei uns die Verwendung von VM Munition nicht verboten."Hören, sagen" argumentierte der RA. Das muß ordentlich gemeldet werden von diesen " Erfindern des Waidwerks". Dann wird man schon sehen, ob das so weiter geht.
Zwischen verboten, schwarz, und erlaubt, weiss, gibts ja immer noch verpönt, also grau!
Ich kann es mir leisten, sowohl zur Jagd als auch für den Schießstand höherpreisige Geschoße zu verwenden. Und ich leiste sie mir, weil ich damit präziser schießen kann.
Ein Anderer ist vielleicht zu arm dafür... möchte aber ebenso jagen gehen. Wenn er damit sichere, im Sinne von tödlichen, Schüssen abgeben kann, dann passt das schon.
So lange aber Tierleid mit teuerster 3-Buchstaben-Jagdmunition verursacht wird, sollte mancher Lodenjockel besser großen Abstand von persönlichen Angriffen halten. Da wirkt der Vorwurf, u.A. der fehlenden Waidgerechtigkeit, eigentlich nur völlig lächerlich.
Tödlicher Trefferseitz entscheidet.
Das ist meine Meinung dazu! (Rein sachlich betrachtet, ohne ein Befürworter von VM Geschoßen zu sein...)