Liebe Mitforisti,
ich habe heute das u.a. Mail bekommen. Wäre schön, wenn ihr euch - die Frist endet leider schon am Samstag - da auch ein Mail schicken könnt.
Kurz Zusammengefasst: Das - no na gryn geführte - Innenministerium will, dass sämtliche seit 1870 hergestellten Waffen auf allen wesentlichen Teilen mit den u.a. Kennzeichnungen versehen werden.
Lies: Ordonnanz-. und Sammlerwaffen müssen nachträglich (auf eigene Kosten) graviert/gestempelt werden und verlieren dadurch erheblich an Wert.
Daher: Bitte entweder den unten angeführten Mustertext oder einen eigenen Text bis diesen Samstag an die beiden u.a. Mailadressen schicken - kostet weder viel Zeit noch Geld, und würde vielen Sammlern unglaublich helfen bzw. eine große Anzahl von historischen Waffen vor grauslicher Verschandelung bewahren!
Danke!!!
ich habe heute das u.a. Mail bekommen. Wäre schön, wenn ihr euch - die Frist endet leider schon am Samstag - da auch ein Mail schicken könnt.
Kurz Zusammengefasst: Das - no na gryn geführte - Innenministerium will, dass sämtliche seit 1870 hergestellten Waffen auf allen wesentlichen Teilen mit den u.a. Kennzeichnungen versehen werden.
Lies: Ordonnanz-. und Sammlerwaffen müssen nachträglich (auf eigene Kosten) graviert/gestempelt werden und verlieren dadurch erheblich an Wert.
Daher: Bitte entweder den unten angeführten Mustertext oder einen eigenen Text bis diesen Samstag an die beiden u.a. Mailadressen schicken - kostet weder viel Zeit noch Geld, und würde vielen Sammlern unglaublich helfen bzw. eine große Anzahl von historischen Waffen vor grauslicher Verschandelung bewahren!
Danke!!!
Werte Schützenkameraden und Sammler von legalen Waffen!
Die österreichische Bundesregierung plant den nächsten Anschlag auf den legalen Waffenbesitz.
Nächsten Montag, dem 17. August soll die neue EU- Verordnung, das „Schusswaffenkennzeichnungsgesetz“ beschlossen werden.
Der österreichische Gesetzesentwurf geht weit über die Richtlinie der EU hinaus.
Die Richtlinie aus Brüssel schreibt eine Kennzeichnung aller wesentlichen Teile einer Schusswaffe wie Lauf, Verschluss, Revolvertrommel ect vor, es müssen auf allen Teilen Hersteller oder Marke, dem Herstellungsland oder -ort, der Herstellungsnummer und dem Herstellungsjahr und die Type vermerkt werden.
Die Richtlinie aus Brüssel sieht das aber nur für Waffen vor, die nach dem 14. September 2018 hergestellt wurden.
Im vorauseilenden Gehorsam und voll dienender Unterwürfigkeit sieht die Österreichische Umsetzung dieser Richtlinie vor, alle Schusswaffen bis zum Jahr 1870 (!) auf diese Weise zu beschriften.
Damit wird praktisch jede Sammlerwaffe zerstört und wertlos, jede Ordonnanzwaffe verschandelt und entwertet.
Jede Luger P.08, jeder Mauser K98, jeder Schwedenmauser M96 wird damit wertlos.
Zu allem Überdruss sieht das Österreichische Gesetzt noch harte Strafen vor, wenn ein Ordonnanzschütze oder ein Waffensammler nicht die in seinem Besitz befindlichen Waffen auf diese Weise zerstören lässt:
Sollte eine kennzeichnungspflichtige Waffe ungekennzeichnet bleiben, sieht der Gesetzesentwurf eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor.
Die Kosten für diese Verschandelung und Entwertung durch diese Beschriftungen darf natürlich jeder Waffenbesitzer selbst tragen.
Dass derartige Eingriffe in private Vermögenswerte auch verfassungsmäßig unzulässig sind, interessiert keinen der Verantwortlichen.
Es ist an der Zeit, sich diese Bevormundung und Zerstörung unseres Privateigentums sich nicht gefallen zu lassen.
Wir haben bis Sonntag Zeit, eine Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf abzugeben.
Wir empfehlen insbesondere allen Waffensammlern, Ordonnanzschützen und auch allen anderen Legalwaffenbesitzern unter
BMI-III-1@bmi.gv.at und
Begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
eine eigene Stellungnahme, und sei sie auch nur kurz gehalten, abzugeben und klar die unnotwendige Vernichtung von Vermögenswerten zu kritisieren.
Je mehr Stellungnahmen abgegeben werden, umso bessere Chancen haben wir, dass diese unnötige Schikane für Waffenbesitzer nicht als Gesetz beschlossen wird, welche auch nicht durch die EU vorgesehen ist, sondern nur unserer Bundesregierung zu verdanken ist.
Also seit einmal nicht der typische Österreicher, der nur jammert und nichts tut, leitet diese Mail an alle eure Bekannten weiter, macht die Öffentlichkeit auf diesen Angriff auf unser Privateigentum aufmerksam, es können auch Personen eine Stellungname an diese beiden Adressen senden, welche selbst keine Waffen besitzen, hier geht es um die Solidarität.
Wenn es euch zu viel Arbeit macht eine eigene Stellungnahme zu formulieren, dann könnt ihr auch gerne den unten folgenden Text in die beiden Mailadressen kopieren und absenden.
Nur gemeinsam sind wir stark,
also unternehmen wir was!
Mit den besten Grüßen,
Text für Stellungnahme:
An:
BMI-III-1@bmi.gv.at und
Begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Betreff: Stellungnahme zum Schusswaffenkennzeichnungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Sinne Ihres Schreibens vom 20.07.2020 erstatten wir zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen (Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG) erlassen und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert wird, innerhalb offener Frist nachstehende
Stellungnahme,
die ausgeführt wird wie folgt:
Erklärtes Ziel der vom Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenen Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbers und des Besitzes von Waffen, ABl. NR. L 137 vom 24.05.2017 ist es, die missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Die nunmehr vorgeschlagenen Bestimmungen gehen über diesen Zweck der Waffenrichtlinie teilweise weit hinaus und vernichten private Vermögenswerte. Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind kein adäquates Mittel zur Erreichung des Zieles der Waffenrichtlinie, nämlich die Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen für kriminelle Zwecke.
Die Verordnung der EU sieht nur eine entsprechende Kennzeichnung für Schusswaffen vor, welche nach dem 14. September 2018 hergestellt wurden.
Alleine schon deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass in Österreich diese Richtlinie strenger umgesetzt wird als von Brüssel vorgesehen, im Österreichischen Gesetz soll auch dieses von der EU vorgesehene Datum (Produktion nach dem 14. September 2018) verwendet werden.
Es wird daher vorgeschlagen in das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz explizit aufzunehmen, dass nur Schusswaffen ab Produktionsdatum nach dem 14. September 2018 von diesem Gesetz betroffen sind.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu bedenken, dass die Kennzeichnung von Schusswaffen im Sinne des § 1 Schusswaffenkennzeichnungsgesetz den Wert einer historischen Originalwaffe vernichtet und die Waffe damit wertlos wird. Derartige neu gekennzeichnete Waffen stellen keine Originalwaffen mehr dar und besitzen auf dem internationalen Markt keinen Wert gegenüber unveränderten Originalwaffen. Ein derartiger Eingriff in die privaten Vermögenswerte ist verfassungsmäßig unzulässig, da er dem Ziel der Waffenrichtlinie, der Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen, in keinster Weise dient. Originalwaffen, die vor 1900 erzeugt wurden, sind kriminalpolitisch bedeutungslos.
Mit freundlichen Grüßen,