ASP in Deutschland aktuell

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Gelöschtes Mitglied 27341

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Natürlich kann sie das. Tausendfach geschehen wegen Corona.
:unsure: In wie fern? Egal ob Kneipen, Omnibus-Unternehmen, Reisebüros... deren Pacht-, Leasing- oder Mietverträge liefen und laufen weiter... warum sollte da ein Jagdpachtvertrag eine Ausnahme darstellen?
 

Fex

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Die Frage ist wirklich, wie hat man sich die Maßnahmen konkret vorzustellen. In welchen, wie groß dimensionierten Bereichen geschieht was, durch wen, auf wessen Anordnung?

Ebenfalls BaWü, Auszug aus einem Besprechungsprotokoll:
  1. Festlegung der Restriktionszonen im Falle des Ausbruchs der ASP: FB 53 Veterinärwesen legt Restriktionszonen in Zusammenarbeit mit FB 27 Landwirtschaft bzw. je nach Lage des Fundortes des positiven Wildschweines mit FB 26 Forsten fest.
  2. Beschränkung des Fahrzeug- und Personenverkehrs im Kerngebiet falls erforderlich, legt FB 53, Veterinärwesen, fest. Sperrmaßnahmen führt der jeweilige Straßenbaulastträger durch. Für die kommunalen Straßen die Ortspolizeibehörden. Für die Kreisstraßen FB 32, Verkehr.
  3. Umzäunung des Kerngebietes. Für den Erstausbruch wird derzeit in Baden-Württemberg ein 40 km langer Zaum vorrätig gehalten, der dann zum Ausbruchsort transportiert wird.@ FB 26 Forsten, @ FB Landwirtschaft, @ FB 30 Straßen, @GT 342, Katastrophenschutz: Vorbereitung des Geländes ( Roden, Fräsen, Mulchen)
  4. Beschilderung der Hauptzufahrtswege in den Restriktionszonen: Schilder beschafft FB 53 Veterinärwesen. Anbringen der Schilder : Ortspolizeibehörden FB 32, Verkehr
  5. Nutzungsverbot oder –beschränkung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen: Absprache mit FB 27 Landwirtschaft und FB 26 Forsten.
  6. Jagdliche Maßnahmen: Jagdruhe im Kerngebiet ordnet FB 53 Veterinärwesen an.
  7. Fallwildsuche: JAB´s sind zur Fallwildsuche verpflichtet. Schutzkleidung : eigene Gummistiefel, smartphone ( wird von FB 53 gestellt). Welches weitere ortskundige Personal kann zusätzlich bei der Fallwildsuche helfen? Evtl. Wildtierbeauftragte, Jungjäger, Jäger in Ausbildung etc.? Wer übernimmt die Versorgung vor Ort ( Verköstigung) der Suchpersonen ( ca. 3 Teams zu je 8 Personen)?
  8. Bergung: Durchführung wird von FB 53 Veterinärwesen organisiert. Equipment und PSA ist dort vorrätig.
 

Fex

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:unsure: In wie fern? Egal ob Kneipen, Omnibus-Unternehmen, Reisebüros... deren Pacht-, Leasing- oder Mietverträge liefen und laufen weiter... warum sollte da ein Jagdpachtvertrag eine Ausnahme darstellen?

Im Jagdpachtvertrag ist der Wildschadensersatz geregelt. Und der entfällt, weil im betroffenen Gebiet ja keine Landwirtschaft stattfindet. Laut MLR werden die Landwirte für den Ernteausfall entschädigt. Eine eventuelle Entschädigung, weil du keine Jagd ausüben kannst, bekommst du ebenfalls vom MLR, anteilig für Fläche und Zeitraum - zumindest ist das so angedacht.
 

Fex

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:unsure: In wie fern? Egal ob Kneipen, Omnibus-Unternehmen, Reisebüros... deren Pacht-, Leasing- oder Mietverträge liefen und laufen weiter... warum sollte da ein Jagdpachtvertrag eine Ausnahme darstellen?

Beispiel Mitgliedsbeiträge - Behördliche Schliessung von Fitnessstudios, keine Beitragspflicht für Mitglieder trotz Vertrag.
 
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wenn der Staat ein Jagdverbot erlässt, ist das eine staatliche Anordnung, die zu befolgen ist. Wenn du es für rechtswidrig hältst, beschreite den Rechtsweg, also Widerspruch bei der Behörde, sodann Klage beim Verwaltungsrecht.

Dass der Pachtvertrag Dir das Recht in dem Revier zu jagen, einräumt, ändert daran nichts.

Man muss unterscheiden zwischen
(A) dem vertraglichen Jagendürfen des Pächters P ggü. der JG Jagdgenossenschaft: P kann von der JG - von Vertrages und Zivilsrechts wegen - verlangen dass sie es duldet dass er dort jagt.

und

(B) dem öffentlichrechtlichen Jagendürfen oder Nichtjagendürfen: die Schweinepest-Seuchenbekämpfungsbehörde verbietet im Gebiet der JG (und weiterer Umgebung) das Jagen, die Jagd. Damit darf im Verbotsgebiet niemand mehr jagen, und zwar von Staats wegen, von Staats Verbots wegen.

Die Formulierungen, dass der Pachtvertrag „ruht“ oder „unwirksam wird“ haben vllt zu Missverständnissen geführt. Der Pachtvertrag besteht nach wie vor. Durch das staatliche Verbot, dort zu jagen entsteht aber hinsichtlich des zivilrechtlichen Jagendürfens sog. „rechtliche Unmöglichkeit“: die Ausübung des Jagdrechtes ist unmöglich weil der Staat die Ausübung verboten hat.

Regelmäßig entfällt dann vorübergehend die Pachtzahlungspflicht, es sei denn im Pachtvertrag steht was anderes drin und das ist wirksam.
 
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Gelöschtes Mitglied 8583

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Die Sauenreduktion mit dem Ziel die ASP einzugrenzen, ist ein ganz anderes Feld. Hier wünsche ich mir doch die Beratungen der Jägerschaft in der Politik. Natürlich kann man nur durch Abschuß reduzieren. Dazu müsste aber nicht nur über technische Geräte geredet werden, sondern der Maisanbau muß anders gestaltet werden. Da man ihn nicht abschaffen kann, muß man neue Wege finden. Die Nachtzielgeräte helfen im Mais auch nichts.
Das ist der Knackpunkt. Mit der aktuellen Energiepolitik kommt man leider vom Energiemais nicht weg. Wie man die SW-Reduktion mit weiteren Methoden im Bejagungsportfolio verbessern kann ist bekannt. Das wird uns leider nicht erspart bleiben. Außer, jemand entwickelt eine wirksame Impfung und erlaubt deren Anwendung in der Haltung. Das wäre der Königsweg. Die Russen sind bekanntlich bei solchen Themen recht gut und schnell.

Ergänzung nach Lesen des entsprechenden Beitrags, eine Abschuß- oder Pürzelprämie wäre naturlich ein extrem wirksames Mittel, mit entsprechender Freigabe von Technik und aktuell nicht tierschutzgerechten Methoden, um die wir aber wahrscheinlich nicht herumkommen werden.
 
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Gelöschtes Mitglied 27341

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Beispiel Mitgliedsbeiträge - Behördliche Schliessung von Fitnessstudios, keine Beitragspflicht für Mitglieder trotz Vertrag.
A. besteht dennoch das Vertragsverhältnis weiter
B. werden die Mitgliedsbeiträge gestundet und/oder in Form von Gutscheinen umgewandelt
C. gibt es dazu eine Regelung aber noch keine gesetzliche Umsetzung
... wird aber jetzt zu Off-Topic, sorry.
Es ging nur darum, das auf behördliche Anordnung keine privatrechtlichen Verträge außer Kraft gesetzt werden können, so lange diese nicht rechts- oder sittenwidrig sind.
 
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Gelöschtes Mitglied 25569

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Es ist nun einmal wie es ist - und es war absehbar. Es werden nun die Pläne umgesetzt werden, die von Seiten der Behörden für diesen Fall vorgesehen wurden. Es ist auch verschüttete Milch nun im Nachhinein zu jammern, dass den Jägern in diesen Planungen eine undankbare, unbequeme und unzureichende Rolle zugedacht ist. Es liegt an uns Jägern selbst und insbesondere an unseren Interessenvertretungen, dass wir „Kompetenzträger“ mit unseren Anliegen, Vorschlägen und Warnungen zu diesem Thema nicht Gehör gefunden haben. Nun regieren und agieren (wieder einmal) die Bürokraten in Deutschland - und wir Jäger sind ihr „Spielball“. Ich finde die Diskussion von nicht ausreichenden „Pürzelprämien“ und „Aufwandsentschädigungen“ nur peinlich. Wir Jäger sind schließlich keine Kopfgeld-Jäger. Es wird in der allgemeinen Diskussion immer vergessen, dass die verursachenden Gründe für die Seuche nicht bei den Jägern liegen und ursprünglich auch nicht beim Schwarzwild. Es ist der Mensch und seine ungebremste Form der Landwirtschaft und der Fleischproduktion sowie unser Prinzip der grenzüberschreitenden Freizügigkeit, die diese Übel provoziert. Hinzu kommt eine urban geprägte Spassgesellschaft, die sich von der Natur entfremdet hat und diese immer weiter zerstört, weil niemand auf seinen Spass verzichten will. Warum sollen jetzt bitte die Jäger eine Suppe auslöffeln, die sie weder angerichtet noch bestellt haben? Die Weidgerechtigkeit und die Liebe zum Wild gebietet jedem von uns, der die Jagd ernst nimmt und sich für sein Revier verantwortlich fühlt, zu handeln und sein Bestes beizutragen, dass diese Seuche sich nicht weiter ausbreitet. Ich mache das aber weder um jeden Preis noch für Geld-Prämien sondern allein aus Verantwortung für das Schwarzwild. Die Auswirkung auf die Landwirtschaft und die Schweinezuchtbetriebe sind mir dabei herzlich egal. Die Landwirtschaft zeigte in der Vergangenheit wenig Bereitschaft zur Kooperation mit den Jägern. In meiner Region wird auf Teufel komm raus Biomais angebaut. Die Felder werden bis über die Feldwege und Feldraine umgepflügt und bebaut, ohne Rücksicht auf das Niederwild. Es gibt keine Schussschneisen im Getreide und im Mais. Es gibt keine Absprache, wann geerntet wird und auch beim Mähen der Wiesen werden einfach Fakten geschaffen - und auf einige Kitze mehr oder weniger kommt es dem Bauern dabei nicht an. Zeit ist für ihn Geld. Aber der Wildschaden wird sofort geltend gemacht. Im Staatsforst wird zwar das Rehwild aber weniger das Schwarzwild bejagt. In vielen Forstrevieren herrscht Kirr- und Nachtjagdverbot. Schwarzwild wird, sofern überhaupt, nur auf Drückjagden erlegt und ist dann teilweise immer noch mit exorbitanten Abschussgebühren belegt. Der Gesetzgeber hatte es in der Hand, den Jägern effektive Nachtsicht- und Nachtzieltechnik zu genehmigen, ohne Wenn und Aber und in der gesamten Bundesrepublik einheitlich. Das Gegenteil ist geschehen. Viele Jäger, die diese Technik nutzen wollen, bewegen sich am Rande des Legalen. Statt dessen wurden zeitweise Halbautomaten verboten oder jetzt bestimmte Magazine. Der Staat hätte die Jäger, die im letzten Jahr mehr Schwarzwild gestreckt haben als jemals vorher, mit geeigneten Massnahmen bei der Vermarktung dieser Strecken aktiv unterstützen können. Aufgrund eines praxisfernen, bürokratischen Waffengesetzes, das keine zusätzliche Sicherheit bringt aber die Ämter total überfordert, konnten viele Jäger in diesem Jahr ihren Jagdschein nicht zum Beginn des Jagdjahres verlängern und die Jagd nicht ungehindert ausüben. Man zählt auf unsere Einsatzbereitschaft und Mitwirkung aber anstatt die Jägerschaft auf Augenhöhe konstruktiv einzubinden und zu motivieren, wirft man uns seit geraumer Zeit bürokratisch nur Knüppel zwischen die Beine und zwar auf allen Ebenen. Wir werden waffenrechtlich, jagdrechtlich und im Umwelt- und Naturschutz gegängelt und brüskiert - und die LJV sowie der DJV schweigen dazu. Lieber beschäftigt man sich dort mit Rebhuhnzählung, Feldhasenpopulation oder eigenen Finanzskandalen. Wenn wir so weitermachen und uns weiter rumschubsen lassen, wenn wir weiter zusehen, wie der Wolf in Feld und Flur und die „grüne Brut“ in den Ministerien sich weiter ausbreiten, dann ist es mit der Jagd in Deutschland bald vorbei - dafür braucht es nicht die ASP. Wir haben jetzt ein Druckmittel in der Hand. Wer unsere Hilfe und Mitarbeit braucht sollte entweder bereit sein, auf uns zu hören und uns zu unterstützen und zu fördern oder er muss alleine mit dem fertig werden, was wir nicht angerichtet haben. Wir sind freie Bürger und niemand kann uns zu etwas zwingen, was wir als Jäger ablehnen - auch nicht im Seuchenfall.
 
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Ich sehe das wie Mauser-Jäger.
Für 20€ pro Stück kauf ich mir als Begeher doch keine Nachtsichttechnik für 4-5k€, vor allem wenn diese in 3 Jahren eventuell wieder verboten sein könnte.
Wenn Mond ist, der Bedeckungsgrad stimmt und ich früh nicht raus muss, setz ich mich gerne an, aber diese Konstellation hab ich im Jahr vielleicht 1-2 mal.

Abschussprämie rauf und/oder Zuschüsse für WBK, dann steigen auch die Streckenlisten.

Wie bereits geschrieben: erst Forderungen stellen, bevor man tätig wird ist aus meiner Sicht ein schlechter Weg. Es wird keiner gezwungen eine Pacht oder einen Begungsschein zu nehmen.

wipi
 
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Gelöschtes Mitglied 3798

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@Vulpes
Danke !
Einzig das Thema Rebhuhn und Feldhasenmonitoring sehe ich nicht als überflüssige Beschäftigungstherapie der Jagdverbände an, sondern bin froh das man endlich dem Wildtiermonitoring den Stellenwert einräumt den es für die Jäger auch haben muss !

Der Rest im wesentlichen: (y)
 
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Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Wer das Gebiet und den sehr hohen Wildbestand kennt, weiss daß das eine harte Nummer wird. Da gibt es Flächen, die sich in Größe und Unzugänglichkeit nicht von Polen oder Russland unterscheiden. Hundeeinsatz wird wegen des hohen Wolfbestandes auch schwierig.
Dazu kommt eine hohe Munitionsverseuchung auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen der SS und Roten Armee.
 
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Gelöschtes Mitglied 25569

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@Kastljaga: Rebhuhnzählung und Feldhasenmonitoring sind wichtige, interessante Aufgaben und keine Beschäftigungstherapie. Aber die Priorität liegt derzeit in anderen Bereichen. Es geht ums Ganze - nicht nur durch die ASP. Das haben unsere Verbände und viele Vereine nicht begriffen.
 
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Gelöschtes Mitglied 27341

Guest
wenn der Staat ein Jagdverbot erlässt, ist das eine staatliche Anordnung, die zu befolgen ist. Wenn du es für rechtswidrig hältst, beschreite den Rechtsweg, also Widerspruch bei der Behörde, sodann Klage beim Verwaltungsrecht.
Wo schrub ich, dass ich das für rechtswidrig halte. Natürlich kann der Staat aus Gründen die Jagd untersagen... ändert dennoch nix am bestehenden Vertragsverhältnis (was du unten ja selbst bestätigst), darum ging es!

Regelmäßig entfällt dann vorübergehend die Pachtzahlungspflicht, es sei denn im Pachtvertrag steht was anderes drin und das ist wirksam.
Mir war nicht bewusst, dass es hier schon eine "Regelmäßigkeit" gibt.
 

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