Täter bei Raubüberfall in Celle tödlich verletzt

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Gibt's schon Infos über die verwendete Waffe und Munition? Schussentfernung? Ausschussgröße und Pirschzeichen?
Das ist jetzt aber nicht angebracht(n). Es sind zwei Menschen erschossen worden, gerechtfertigt oder nicht, dass wird die Justiz klären. Notwehr:unsure: kann so oder so ausgelgt werden.....auf jedenfall steckt das keiner so ohne weiteres weg. An dieser Stelle wünsche ich den ,,Schützen" und auch den Angehörigen der Täter Kraft das alles zu verarbeiten.
MfG.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Das hättest Du in meinem Fall vor 21 Jahren letztmalig haben können.
Um bei Deinem Sprachgebrauch zu bleiben: Ich muß mich nicht vor jedem Dödel rechtfertigen.

Eine der Ursachen unserer Probleme:
Der Souverän wird als „jeder Dödel“ angesehen.

Edit sagt: bezog sich auf das von Dir zitierte ...
 
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Das ist such völlig normal und Standardablauf.


Richtig. Die StA muss in jede Richtung ermitteln. Es liegt ja schließlich die Tötung eines Menschen vor. Entschieden wird der Vorfall hingegen vor Gericht. In meiner bescheidenen Meinung schließe ich mich dem hier bereits geäußerten Notwehrgedanken an. Das Juwelierehepaar ist danach straffrei und hat sich richtig verhalten; denn: "Recht muss Unrecht nicht weichen".
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
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@Degerl

Es wird bei unübersichtlichen Situationen, die zum Ableben eines oder mehrerer Menschen geführt haben, im Regelfall immer auch auf Totschlag ermittelt, sowie natürlich Notwehr. Der StA prüft dann den Sachverhalt und entscheidet dann, ob Klage erhoben wird oder nicht.
Polizei/Rechtsmedizin liefern nur Ermittlungsergebnisse. Und die werden sich hüten nur in eine Richtung zu ermitteln!
 

GMV

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Mir erschließt sich der Sinn deines Betrages nicht.
Heißt das, dass früher die Jurisdiktion besser war, weil Herr Stierhammer das juristische Verfahren seinem Hungergefühl unterordnete?

Grundsätzlich ist es besser, wenn Richter gesättigt Recht sprechen...:)
Ist sogar wissenschaftlich belegt:
https://www.welt.de/wissenschaft/article13148089/Hungrige-Richter-faellen-haertere-Urteile.html

Und was den den Schützen angeht, kann ich ihm nur alles gute, Besonnenheit und die Nerven, ohne anwesenden Strafrechtler nichts zu sagen wünschen. Polizei, StA und Richter sind im Zweifel nicht Deine Freunde und haben eigene Familien und Karrieren an die sie denken müssen...(meine das nicht als Vorwurf, habe selbst Verwandschaft und Freunde die den undankbaren Job als Richter/Polizisten ausüben)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der Souverän wird als „jeder Dödel“ angesehen.

Du irrst da, sogar mehrfach.

Denn:
Erstens sind Dödel auch Menschen, und geniessen daher die schönsten Rechte, also z.B. wie das (unveräusserliche!) Menschenrecht auf Extra-Schokopudding und Serienstreaming auf Kosten anderer.
Und zweitens ist der Souverän immer noch die Gesamtheit der machthabenden politischen Parteien, denn alles andere wäre nicht demokratisch.
 
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Sehr wage Behauptung:whistle:
MfG.
Diese "vage" Behauptung ist aber in Grundsatzurteilen belegt und gesetzlich unterfüttert. Man muss noch nicht mal auf Putativnotwehr ausweichen.
Solange der Angriff noch gegenwärtig ist (die bewaffneten Täter sich noch im Laden befinden) liegt eine Notwehrsituation vor. Der Juwelier muss sich auch kein möglicherweise milderes Mittel ausdenken, sondern darf zu der Maßnahme greifen, die die Bedrohungssituation eindeutig beseitigt.
Es ist hier wohl auch nicht klar, ob er einen Waffenschein oder "nur" eine WBK hatte. Das ist aber für die Notwehrsituation ohne Bedeutung: Auch wenn er als WBK-Besitzer die Waffe vorschriftswidrig geladen und zugriffsbereit hatte, durfte er sie als Instrument zur Notwehr benutzen.
 
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Natürlich - aber noch weniger die Polizei. Wenn man kritisiert, muss man schon die Faktenlage kennen - auch wenn man Einsatzentscheidungen zu treffen hat. Da du diese nicht hast, ist deine Kritik- wie auch die anderer- unangebracht.

Da ich den Inhalt des Telefonates auch nicht kenne, bleibt alles Spekulation. Das Opfer hat ja evtl. auch mitgeteilt "wir sind mal wieder überfallen worden, mein Mann hat die Täter niedergeschossen". Dann wäre meine Entscheidung als Einsatzleiter : Vorsichtige Annäherung, Aufklärung, Herausnahme von Passanten und Vorsicht vor weiteren Mittätern.
Ist die Polizei nicht auch mit Funkgeräten ausgestattet, die über die Tasten einen Status senden? Dann dürfte zumindest schnell geklärt werden können, wie lange man von der Einsatzübernahme bis zum Eintreffen benötigt hat.
 
D

doghunter

Guest
Ist die Polizei nicht auch mit Funkgeräten ausgestattet, die über die Tasten einen Status senden? Dann dürfte zumindest schnell geklärt werden können, wie lange man von der Einsatzübernahme bis zum Eintreffen benötigt hat.
Was für einen Status? Über ein "modernes" Digitalfunkgerät kommt die Meldung der "Einsatzzentrale" ....."Bewaffneter Überfall in der Blablastrasse / Juwelier...alle verfügbaren Fahrzeuge dorthin" und dann unterbricht man seine "momentane Tätigkeit egal ob dienstlich oder privat" und macht sich fertig (eventuell Weste anlegen) und fährt zum Ziel!

Taste mit Status hat man nur die SOS Taste, wenn man selbst in Not ist
 
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