[Niedersachsen] Fremder Stöberhund regelmäßig in meinem Revier

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Nicht primär, zählen zwar mittlerweile auch dazu, sind aber nach wie vor Bracken, die spurlaut jagen.

Wenn man Wilderei nicht konstruiert bekommt, könnte man es vielleicht auch mit Jagdstörung versuchen. Es steht ja offenbar eine Absicht dahinter.

Die Absicht musst du erst einmal beweisen! Jagdstörung ist auch dünnes Eis. Das wird schwierig! Wir leben in einem freien Land wo jeder mit seinem Fiffi laufen darf wo er ist. Stellt der Hund Wild nach, sieht die Geschichte anders aus. Also wie andere schon schrieben. Beweise sammeln.
Des weiteren würde ich einmal Kontakt mit den Leuten aufnehmen wo er jetzt seine jagdliche Möglichkeit hat und diese Bitten auf ihn einzuwirken das er dies unterlassen soll.
Zuletzt gibt es dann noch die Möglichkeit ihn mit seinen eigenen Waffen zu schlagen und den Spieß umdrehen.
 
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Das Problem:
Ein früherer Begehungsscheininhaber mit Stöberhund (Alpenländische Dachsbracke) fährt regelmäßig 40 km weit in mein Jagdrevier und lässt dort seinen Stöberhung in den Buschecken stöbern, onwohl er einen BGS für ein anderes Revier, in der Nähe seiner Wohnung, hat.

Ich habe ihn bereits mehrfach darauf angesprochen, aber das interessiert ihn nicht.
Er würde seinen Hund bei seinen Spaziergängen in meinem Revier stehts im Auto lassen.

Als er noch seinen BGS bei mir hatte, wollte er die weite Strecke nie alleine ins Revier fahren, um z. B. mal zu kirren, weil das ja eine Menge Diesel kostet.

Gibt es ein Gesetz was das freie Stöbern in fremden Revieren verbietet?
Bevor ich das Ortnungsamt oder einen Anwalt einschalte, würde ich gerne die Frage hier diskutieren.

TH

Würde das am Stammtischen des Hegerings suf den Tisch bringen. Die Buschtrommeln funktionieren ja recht gut, über kurz oder lang ist der Ehemalige „raus“. Auch wenn er es als letztes merken wird.
 
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Mal ne andere Frage, habt ihr euch mal darüber unterhalten, hast du ihn mal gefragt WARUM er das macht und ihm auch erklärt was du von dieser Situation hälst?
 
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Mal ne andere Frage, habt ihr euch mal darüber unterhalten, hast du ihn mal gefragt WARUM er das macht und ihm auch erklärt was du von dieser Situation hälst?
"Ich habe ihn bereits mehrfach darauf angesprochen, aber das interessiert ihn nicht.
Er würde seinen Hund bei seinen Spaziergängen in meinem Revier stehts im Auto lassen."
 
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"Ich habe ihn bereits mehrfach darauf angesprochen, aber das interessiert ihn nicht.
Er würde seinen Hund bei seinen Spaziergängen in meinem Revier stehts im Auto lassen."
Okay, das hab ich wohl überlesen. Komischer Kautz dein Begeher, sei froh das er was anderes hat. Ansonsten haben die anderen nun schon alles erwähnt.
 
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Habe mal gehört oder gelesen: Einfangen und 200 km weiter in`s Tierheim

Keine Ahnung ob sowas möglich ist......

Gruß Weichei
 
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weiß da aber ned ob man nicht im Bereich der Nötigung (Hundebesitzer nachweislich bekannt da früherer Begeher) ist und somit seinem Jagdschein freundlich Servus sagen kann.
 
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Das wäre sogar aus mehrfacher Sicht äussert dumm: §29 Abs.1 Nr. 2 NJagdG:



Ein Jagdscheininhaber sollte eine ADBr erkennen können.


Ich denke dabei geht es darum den Status als arbeitenden Jagdhund der auch als solches gekennzeichnet ist ( Weste, Warnhalsung) zu erkennen, weniger die Rasse. Es kann sich ja auch ein Nichtjäger eine Jagdhunderasse zulegen der aber ohne Prüfung kein Jagdhund ist.
 

BAL

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weiß da aber ned ob man nicht im Bereich der Nötigung (Hundebesitzer nachweislich bekannt da früherer Begeher) ist und somit seinem Jagdschein freundlich Servus sagen kann.

Es kann ja nicht der Hund des früheren Begehers sein, weil dieser seine Bracke bei Spaziergängen im Revier des TS stets im Auto lässt. Siehe #1
 
Zuletzt bearbeitet:
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weniger die Rasse.

Ich erinnere mich an eine diesbezügliche Diskussion mit Fachjuristen und da hieß es phänotypische Merkmale, sowie rassetypische Arbeitsweise. Immerhin könnte ein Jagdhund auch ohne Gebamsel unterwegs sein oder sich der Halsung/Signal-/Schutzweste unterwegs entledigt haben.

Aber das führt jetzt weg vom Eingangsthema.
 
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Ich erinnere mich an eine diesbezügliche Diskussion mit Fachjuristen und da hieß es phänotypische Merkmale, sowie rassetypische Arbeitsweise. Immerhin könnte ein Jagdhund auch ohne Gebamsel unterwegs sein oder sich der Halsung/Signal-/Schutzweste unterwegs entledigt haben.

Aber das führt jetzt weg vom Eingangsthema.

Ja, das ist sowieso ein sehr heißes Eisen. Bei solchem Vorgehen ist es eh besser den Jäger bei den Eiern zu packen, der Hund kann ja so gesehen auch nichts dafür. Nur ist das meist leichter gesagt als getan.
Habe auch gerade Kameras draußen weil mir einer immer eine Falle sabotiert.
 
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Ja, das ist sowieso ein sehr heißes Eisen. Bei solchem Vorgehen ist es eh besser den Jäger bei den Eiern zu packen, der Hund kann ja so gesehen auch nichts dafür. Nur ist das meist leichter gesagt als getan.
Habe auch gerade Kameras draußen weil mir einer immer eine Falle sabotiert.
Ich glaube, es geht nicht darum, "wie werde ich den Hund los", sondern eher "wie werde ich das Herrchen los" bzw. wann hört er auf :)
 

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