Jagdschein mit Vorstrafe

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Hallo ihr lieben,

ich hätte da mal eine etwas spezielle Frage wo mich beschäftigt.
Folgende Lage und ich würde mich freuen wenn man mich jetzt nicht gleich Vierteilt und auf der Stadtbrücke aufspießt.;)

Ich war bis vor fast 4 Jahren jetzt verheiratet und habe mich vor 5 Jahren von ihr getrennt weil diverse Sachen passiert sind für die ich dann die Rechnung quasi gezahlt habe. Unteranderem resultierte daraus 2017 ein Urteil gegen mich wegen Betrugs zu 1 Jahr und 8 Monaten. Damals hab ich einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht und dem Gericht damit ich eben alles auf Bewährung noch bekommen kann. Denn ich war damals so eingestellt das meine Kinder ihre Mutter ja eher brauchen als mich und da sie noch in der Ausbildung bzw Studium war habe ich die Schuld auf mich genommen. Zumal ich nicht Beweisen konnte das nicht ich die Bestellungen gemacht hatte sondern sie. Damals war das ganze dann eigentlich für mich gegessen. Dann kam allerdings letztes Jahr nochmal was nach aus dem Jahr 2015 und es musste das alte Urteil neu Verhandelt werden mit dem Ergebnis das es nun 2 Jahre auf Bewährung sind. Wäre alles nicht so schlimm eigentlich, ich arbeite im öffentlichen Dienst und mein Arbeitgeber weis davon und es gibt deswegen auch keine Probleme.

Nun ist es allerdings so das ich seit ca 4 Jahren auch eine neue Partnerin habe die aus einer Jägerfamilie kommt und sie beginnt dieses Jahr den Jagdkurs. Bislang hat mich das Thema Jagd nicht so interessiert aber im laufe der Zeit entwickelte sich auch bei mir ein großes Interesse daran.

Jetzt frage ich mich und dazu konnte ich bis jetzt auch nichts finden, ist für mich der Jagdschein nun generell undenkbar oder irgendwann doch realisierbar?
Ich habe die Tage beim zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde angerufen aber der war auch keine große Hilfe. Er meinte wenn ich zu einem Jagdkurs zugelassen werden würde dann wäre die WBK nur eine Formsache und ich würde diese bekommen auch mit der laufenden Bewährung. Das hat mich dann etwas verwundert.
Jetzt ist eben die Frage die ich mir stelle wie das mit dem Jagdschein bzw dem Jagdkurs ist.
Kann ich einen Jagdkurs machen und falls ich den Jagdschein nicht bekäme wegen der Vorstrafe, diesen dann nachträglich erhalten wenn eine bestimmte Zeit abgelaufen ist oder verfällt der bestandene Jagdkurs nach einer Zeit ohne Jagdschein? Oder ist das ganze Vorhaben generell undenkbar nun?

Wie gesagt, ich habe damals den Fehler gemacht und stehe aber zu meiner Entscheidung damals auch wenn es im nachhinein betrachtet wohl klüger gewesen wäre die Sache nicht auf mich zu nehmen aber hinterher ist man immer schlauer.

Es würde mich freuen wenn mir zu meiner Frage vielleicht jemand weiter helfen könnte.

LG
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

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Dazu wurden hier schon etliche Fäden gefüllt; auf die Schnelle: der Ausbildungskurs kann unabhängig von der Vorgeschichte gemacht werden, die Prüfung normal auch, aber in einigen Ländern spreitzen sich die Beteiligten, also nachfragen bei der Jagdschule etc.

Fakt ist, ist die Prüfung bestanden kann nach Ablauf der Sperrfrist der Jagdschein gelöst werden.


CdB
 
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Dazu wurden hier schon etliche Fäden gefüllt; auf die Schnelle: der Ausbildungskurs kann unabhängig von der Vorgeschichte gemacht werden, die Prüfung normal auch, aber in einigen Ländern spreitzen sich die Beteiligten, also nachfragen bei der Jagdschule etc.

Fakt ist, ist die Prüfung bestanden kann nach Ablauf der Sperrfrist der Jagdschein gelöst werden.


CdB

Ok, danke das wäre ja schonmal gut wenn ich vom Prinzip her wenigstens den Jagdkurs machen dürfte. Ich habe leider nichts adäquates gefunden das passen würde. Sorry wenn ich damit quasi einen doppelten Post gemacht habe.
Mich hat halt auch die Aussage des SB verwundert da er sagte wenn ich einen Jagdschein hätte dann wäre die Vorstrafe für die WBK irrelevant.
 

Fex

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Wenn du den Jagdschein hast, ist ja alles durchgegangen ;-)....

Die intensive Überprüfung findet bei der Erteilung des Jagdscheines statt, es kann dir also passieren dass du zwar die Prüfung bestehst, aber keinen Jagdschein bekommst und folglich auch keine WBK.

Wir hatten in unserem Bereich einen solchen Fall, der Betreffende hat mittlerweile nach 5jähriger Wartezeit den Schein bekommen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Wenn die Bewährungsfrist noch nicht einmal verstrichen ist - wenn ich das richtig gelesen habe - dann bekommst du auch den Schein nicht und folglich auch keine WBK. Die Prüfung der "weißen Weste" führt die zuständige Behörde - hier bei uns ist das die Kreisverwaltung - durch. Die holen sich dann einen Auszug aus dem Zentralregister und sagen dir dann, ob du den Schein bekommst, oder nicht. In deinem Fall tippe ich erstmal auf 'oder nicht'.

Weshalb ich mir persönlich den Stress des Jagdscheines auch erst antun würde, wenn ich ihn auch direkt nach bestandener Prüfung abholen könnte.
 
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wie berechnet sich die Wartezeit? Ab Urteil oder ab Antrag Jagdschein?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
gut wenn ich vom Prinzip her wenigstens den Jagdkurs machen dürfte.

Knackpunkt ist die Prüfung, wenn du die nicht gleich machen kannst ist die Vorbereitung(Kurs) allein wenig sinnvoll.
Also frag bei den Jagdschulen nach ob die Prüfung gleich mit erledigt werden kann, notfalls mach das Prozedere in einem anderen Bundesland.

Ist die Prüfung durch trennt dich nur noch die Zeit und eine Haftpflichtversicherung vom Lösen des JS.
Die Prüfung hat dauerhaft Bestand.


CdB
 
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Hab Mal gehört, dass Leute in ähnlicher Situation einfach Mal den sog. "kleinen Waffenschein" beantragt haben, da dort die gleichen Behördenabfrage bezüglich Zuverlässigkeit gemacht wird, wie für die Erteilung des Jagdscheins.

Wenn der Kl.WS durch geht, dann sollte es auch mit dem Jagdschein klappen, so hieß es da.
 
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Wenn die Bewährungsfrist noch nicht einmal verstrichen ist - wenn ich das richtig gelesen habe - dann bekommst du auch den Schein nicht und folglich auch keine WBK. Die Prüfung der "weißen Weste" führt die zuständige Behörde - hier bei uns ist das die Kreisverwaltung - durch. Die holen sich dann einen Auszug aus dem Zentralregister und sagen dir dann, ob du den Schein bekommst, oder nicht. In deinem Fall tippe ich erstmal auf 'oder nicht'.

Richtig, normalerweise wäre nächsten Monat die Bewährungszeit abgelaufen. Aber dadurch das im Februar nochmal neu Verhandelt werden musste habe ich nochmal ein Jahr draufgepackt bekommen.
Mir geht es ja auch nicht darum jetzt auf biegen und brechen den Jagdschein zu bekommen oder eine WBK. Ich würde nur gern wissen ob ich eben trotzdem den Kurs belegen könnte und eben nach einer Wartezeit (da würde mich auch interessieren wie lange die ist) dann einen Jagdschein bekommen würde. Es klingt schon irgendwie schön wenn ich mit meiner jetzigen Partnerin die Jagd teilen könnte. Dann hätten wir wieder etwas das man zusammen machen kann.
 
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Wenn du den Jagdschein hast, ist ja alles durchgegangen ;-)....

Die intensive Überprüfung findet bei der Erteilung des Jagdscheines statt, es kann dir also passieren dass du zwar die Prüfung bestehst, aber keinen Jagdschein bekommst und folglich auch keine WBK.

Wir hatten in unserem Bereich einen solchen Fall, der Betreffende hat mittlerweile nach 5jähriger Wartezeit den Schein bekommen.
Den Jagdschein habe ich ja nicht. Wie gesagt würde ich gerne wissen ob ich den Kurs überhaupt machen kann. Und ob dieser Verjährt wenn ich nicht direkt einen Jagdschein bekommen könnte.
 
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Kontakt zum SB suchen, Jagdkurs mitmachen, Begeisterung mit der neuen Partnerin teilen. Jagd ist mehr als Schießen und das Kennenlernen und teilen der Jagd geht auch ohne Waffe oder Schein.

Eine individuelle Aussage wirst du nur von deinem SB bekommen. Im schlimmsten Fall: alles machen wie oben beschrieben und nach Ablauf der Frist Schein beantragen. Und sich nicht ärgern.

Wünsche dir alles Gute & viel Freude am Leben und der Jagd
 
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Mach es, #9 von CdB hat es zum Ausdruck gebracht! Ansonsten auch mal ausführlich den Sachverhalt mit dem SB besprechen!
D.T.
 
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Kontakt zum SB suchen, Jagdkurs mitmachen, Begeisterung mit der neuen Partnerin teilen. Jagd ist mehr als Schießen und das Kennenlernen und teilen der Jagd geht auch ohne Waffe oder Schein.

Eine individuelle Aussage wirst du nur von deinem SB bekommen. Im schlimmsten Fall: alles machen wie oben beschrieben und nach Ablauf der Frist Schein beantragen. Und sich nicht ärgern.

Wünsche dir alles Gute & viel Freude am Leben und der Jagd


Deswegen sage ich ja mir geht es nicht darum jetzt unbedingt eine Waffe zu bekommen. Mir geht es mehr darum den Jagdkurs machen zu können. Zumal ich eh am überlegen bin danach noch den Falknerschein zu machen aber das ist nur so ne Idee die noch nicht ausgereift ist:giggle:

Wenn der bestandene Kurs ja nicht verfallen würde und ich diesen machen könnte wäre ja alles gut und ich wäre zufrieden.
Und wie gesagt, der SB der Waffenbehörde hat mich halt mit der Aussage etwas verwirrt.

Danke Dir, die Freude an und mit der Jagd habe ich schon wenn ich als Treiber mit gehen darf und im Revier mit helfe bei der Hege:giggle:
 
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