G
Gelöschtes Mitglied 13565
Guest
Es gibt dazu ein einschlägiges Urteil, gesprochen von einem Richter; sinngemäß: Es ist den Jägern verboten einem Wolf den Fang anzutragen (nach Verkehrsunfall) weil es denkbare wäre, Jäger würden sich dann absprechen Wölfe gezielt zu überfahren/anzufahren um ihnen anschließend einen Fangschuß zu geben.
Urteil könnt ihr euch selbst suchen, bin schon sackig bei der Erinnerung daran...
CdB
Urteil könnt ihr euch selbst suchen, bin schon sackig bei der Erinnerung daran...
CdB