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Nur, die Prozesshansel kennst mit größter Wahrscheinlichkeit erst hinterher, wenn das Palaver da ist.Moin,
für die Beanspruchung eines Schadenersatzes gegen den Veranstalter/Jagdleiter müsste dem Infizierten der Nachweis gelingen, daß die maßgebliche Infektion genau auf dieser Veranstaltung durch "Organisationsversagen" geschehen ist. Bei Einhaltung der behördlichen Rahmenbedingungen ist das doch nahezu ausgeschlossen. Wenn bspw. der Veranstalter zum Tragen von Mund-Nase-Schutz aufgefordert hat und ausreichend Möglichkeiten der Handdesinfektion bereitstehen, könnte man bei einem solchen Vorwurf als Jagdleiter den Spieß auch umdrehen und verlangen, daß der "Geschädigte" nachweist, den Mund-Nase-Schutz ganzzeitig richtig getragen und regelmäßig die Hände desinfiziert, sowie sicheren Abstand gehalten zu haben...
Also aus so einer Nummer kommt man wahrscheinlich als Jagdleiter unbeschadet raus, aber ich vermute schon wieder "lustige" Präzedenzfälle, die über Jahre hinaus Gerichte unnötig beschäftigen werden.
Der beste Schutz wird vermutlich sein, solche möglichen "Prozesshansel", die eine "Schuld" immer bei Anderen vermuten, erst gar nicht zur gemeinsamen Jagd einzuladen.
Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
Und ja. Die Absagen erfolgen bisher bei uns aus rein organisatorischen Gründen. Und deren möglicher Folgen. Wirst als JL warum auch immer und von wem auch immer verdaddelt, dann ist eben immer und zu jeder Zeit auch der JS in Gefahr.