Gesellschaftsjagden in Zeiten von Corona

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Moin,

für die Beanspruchung eines Schadenersatzes gegen den Veranstalter/Jagdleiter müsste dem Infizierten der Nachweis gelingen, daß die maßgebliche Infektion genau auf dieser Veranstaltung durch "Organisationsversagen" geschehen ist. Bei Einhaltung der behördlichen Rahmenbedingungen ist das doch nahezu ausgeschlossen. Wenn bspw. der Veranstalter zum Tragen von Mund-Nase-Schutz aufgefordert hat und ausreichend Möglichkeiten der Handdesinfektion bereitstehen, könnte man bei einem solchen Vorwurf als Jagdleiter den Spieß auch umdrehen und verlangen, daß der "Geschädigte" nachweist, den Mund-Nase-Schutz ganzzeitig richtig getragen und regelmäßig die Hände desinfiziert, sowie sicheren Abstand gehalten zu haben...

Also aus so einer Nummer kommt man wahrscheinlich als Jagdleiter unbeschadet raus, aber ich vermute schon wieder "lustige" Präzedenzfälle, die über Jahre hinaus Gerichte unnötig beschäftigen werden.

Der beste Schutz wird vermutlich sein, solche möglichen "Prozesshansel", die eine "Schuld" immer bei Anderen vermuten, erst gar nicht zur gemeinsamen Jagd einzuladen.

Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
Nur, die Prozesshansel kennst mit größter Wahrscheinlichkeit erst hinterher, wenn das Palaver da ist.

Und ja. Die Absagen erfolgen bisher bei uns aus rein organisatorischen Gründen. Und deren möglicher Folgen. Wirst als JL warum auch immer und von wem auch immer verdaddelt, dann ist eben immer und zu jeder Zeit auch der JS in Gefahr.
 
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Wirst als JL warum auch immer und von wem auch immer verdaddelt, dann ist eben immer und zu jeder Zeit auch der JS in Gefahr.


Das klingt so ein bischen nach: "Aus Angst vor dem Tod bringe ich mich um."

Die persönliche Zuverlässigkeit ist immer wegen allem Möglichen "in Gefahr". Auch wegen Dingen, die mit Jagd überhaupt nichts zu tun haben.

Es werden doch u.a. von den Jagdverbänden auch Seminare zur Jagdleitung angeboten. Wenn alles dort Erlernte konsequent angewendet wird, dürte es kaum Angriffspunkte geben.
 
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Wenn einige wenige der Gäste "aus der Reihe tanzen", bist Du als JL nahezu machtlos. Wir haben es heute auch vielfach mit einer anderen Klientel zu tun, als noch vor 10 Jahren. Heute sind kaum noch gediente unter den jüngeren, die haben noch gehorchen gelernt, da konnte man mit klaren Befehlen noch etwas erreichen.
Es sollte jeder JL für sich entscheiden, ob Er eine Gesellschaftsjagd verantworten kann, oder lieber absagt. Ich habe Verständnis für Absagen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Westwood

Moderator
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Wenn einige wenige der Gäste "aus der Reihe tanzen", bist Du als JL nahezu machtlos. Wir haben es heute auch vielfach mit einer anderen Klientel zu tun, als noch vor 10 Jahren. Heute sind kaum noch gediente unter den jüngeren, die haben noch gehorchen gelernt, da konnte man mit klaren Befehlen noch etwas erreichen.
Es sollte jeder JL für sich entscheiden, ob Er eine Gesellschaftsjagd verantworten kann, oder lieber absagt. Ich habe Verständnis für Absagen...

Stimmt... Die alten können wenigstens geordnet und zackig aus der Reihe springen;)
Wer sein eigenes Ding macht wenn ich JL bin fährt heim und kommt nicht wider. Auch die vermeintlich unbelehrbaren verstehen derartiges und wenn nicht, sind Sie zukünftig das Problem von wem anders. Das war auch schon vor Corona so...

Heute ging es bei mir los. In einem seid Jahren bekannten Revier mit einem doch eher geradlinigen Pächter. Die Jagd wurde im Gegensatz zu den Vorjahren sehr eingedampft, von in der Regel um die 35-40 Schützen waren wir heute Morgen 19. Jeder war Revierkundig und hat im Vorfeld seinen Stand mitgeteilt bekommen und diesen selbstständig bezogen. Gejagt wurde nach der Uhr, Strecke wurde an vorher festgelegten Punkten durch den Schützen oder Treiber/Hundeführer vorgeliefert und dann von zwei Leuten eingesammelt.
Kein Strecke legen oder dergleichen... Immerhin haben sich drei Jungs per Telefonschalte abgesprochen und ihre eigene Strecken erstaunlich Synchron verblasen, da hatte das gesamte Revier etwas von.
Alles in allem ein hocheffizienter Jagdtag bei dem aber alle Gesellschaftliche auf der Strecke blieb. Ich hab nur Kontakt zu anderen gehabt weil ich das Streckentaxi gefahren bin....

Von der Organisation ist es super gewesen aber nur machbar weil alle sehr Orts- und Revierkundig waren. Ich selbst nehme dieses Jahr nur bei guten Freunden Teil oder sympathischen Leuten bei denen ich weiß das Sie auf die Strecke die an dem Tag gemacht wird angewiesen sind. Sonst fehlt mir da einfach Zuviel und ich verbring die Zeit lieber Sinnvoll im eigenen Revier.
 
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Im Odenwaldkreis dürfte der Drops gelutscht sein.
Von Odenwaldkreis.de
"........
Ergänzt wird die Allgemeinverfügung heute noch um die vom Land Hessen erlassene Vorschrift, dass sich im öffentlichen Raum mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 75 nur noch maximal fünf Personen beziehungsweise Angehörige von zwei Hausständen treffen dürfen."

Ob die (Gesellschafts)Jagd als systemrelevant irgendwie davon ausgenommen ist oder wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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Trotz Suche ist meine Frage im Internet nicht ausreichend beantwortet, weiss einer wie es ausschaut mit der Haftung bzgl. Folgeschäden wirtschaftlicher Art durch Coronainfektion auf der Gesellschaftsjagd?
Hafte ich als Jagdleiter für Folgeschäden und bin ich Schadensersatzpflichtig für Coronainfektion die auf meiner Drückjagd "entstanden sind", insbesondere in den Fällen in denen dem Veranstalter/Jagdleiter Versäumnisse nachgewiesen werden können.

Als anschauliches Beispiel:
Dr. XY steckt sich an und muss die Praxis für 2 Wochen schließen, hieraus entsteht ihm ein nachweislicher Schaden, den er ohne die "Versäumnisse" auf der Drückjagd nicht erlitten hätte.

Müssen sich die Veranstalter hier absichern und einen Verzicht auf Schadenersatz etc. unterschreiben lassen


Grüsse
sauenglück

Als Veranstalter haftest Du grundsätzlich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverstößen. In dem von Dir beschriebenen Fall wäre ggf. auch zu prüfen, inwieweit dem Geschädigten ggf. ein Mitverschulden getroffen hätte. Im Corona-Fall seh ich da gute Chancen, was aber nicht heißen soll, dass Du ggf. nicht Deinen Schein verlierst, auch wenn der Hr. Dr. mit seiner SE-Forderung auf dem Hintern landet.

Vor Gericht, auf hoher See und im finsteren Wald ist man in Gottes Hand.

Unterschreiben lassen kannst Du viel. Ob es im Zweifel vor Gericht bestehen würde, steht auf einem völlig anderen Blatt.

Der Jagdleiter ist grundsätzlich in jeder Hinsicht hauptverantwortlich und hat die Fürsorgepflicht, auf gut deutsch, er muss sich gewissenhaft an die Regeln halten bzw. WISSEN, welche Regeln Gültigkeit besitzen.
 
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Es ist fast nicht möglich sich bei Jagden zu infizieren.
Stattdessen bleibt man zu Hause. Dort herrscht aber das höchste Risiko ;)
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Einfach mit gesundem Menschenverstand rangehen. Medial sind vollkomen falsche Vorstellungen aufgebaut worden.
Momentan schwingt das Pendel zurück. Auch die Medien greifen das auf und man merkt, dass man mit der Panikmache weit über das Ziel hinaus geschossen hat.

Eine vernünftige Risikobewertung mit Abgleich aller vorliegenden Zahlen aus den ganz offiziellen Quellen (RKI), zeigt einem, das bei weitem kein panikerlaubendes Risiko besteht.
Deshalb wird derzeit auch sehr vieles durch die Gerichte revidiert. Es steht aus dem Verhältnis.
Man muss mal wieder auf dem Boden der Tatsachen ankommen.

Im stimme Mantelträger durchaus zu, dass es im Freien ein deutlich geringeres Ansteckungsrisiko gibt.
Offensichtlich infizieren sich viele tatsächlich zu Hause. Dies kann aus meiner Sicht zwei Ursachen haben. Entweder sie missachten entsprechende Empfehlungen und machen in ihren vier Wänden was sie wollen oder sie bringen die Virenlast von draussen mit nach Hause.
Mir fehlt offen gesagt noch die Vorstellungskraft, dass flächendeckend so viele zu Hause gegen die zumindest empfohlenen Regeln verstoßen. Vielmehr könnte Punkt zwei zutreffen und dies würde bedeuten, dass jeder vermeidbare Kontakt ausser Haus verhindert werden sollte. Dann sind wir aber auch wieder im Bereich der Jagd. Zumindest die Ansteller/Gruppenleiter haben jeweils Kontakt zu einer kleinen Gruppe und dürften anschließend ggfs. auch wieder untereinander Kontakt haben. Zumindest beim Staat ist dies bei Angestellten nicht zu verhindern.

wipi
 
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Im Odenwaldkreis dürfte der Drops gelutscht sein.
Von Odenwaldkreis.de
"........
Ergänzt wird die Allgemeinverfügung heute noch um die vom Land Hessen erlassene Vorschrift, dass sich im öffentlichen Raum mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 75 nur noch maximal fünf Personen beziehungsweise Angehörige von zwei Hausständen treffen dürfen."

Ob die (Gesellschafts)Jagd als systemrelevant irgendwie davon ausgenommen ist oder wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Lies bitte mal meinen Post 325.
Das muss man schon differenzieren.

wipi
 
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Lies bitte mal meinen Post 325.
Das muss man schon differenzieren.

wipi
Da geb ich Dir recht, im obigen Fall allerdings erschließt sich mir nicht, wie man bei maximal 5 Personen aus max. 2 Haushalten auch nur eine kleine Gesellschaftsjagd durchführen können sollte.
Und da man ja weiter testet auf Teufel komm raus, werden die Inzidenzen auch in anderen hessischen Landkreisen in absehbarer Zeit ebenfalls auf 75/100.000 steigen.

Außerdem hat man mit einer Stöberhundgruppe noch ein ganz anderes Problem. Wenn jeder direkt nach dem vorher vereinbarten Hahn in Ruh in sein am Sitz stehendes Auto hüpft und durch den Wald heim fährt, werden auch etliche Hunde auf der Strecke bleiben, weil dort ein Verkehr wie auf der A5 herrscht.
Hab ich auch keinen Bock drauf.
 
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Bei uns (NÖ) gelten ab Montag verschärfte Maßnahmen, dazu gehören in etwa auch ein Personenlimit von 12 bei Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Freien. Gerade kam eine Nachricht vom Landesjagdverband, dass die Jagd und auch Gesellschaftsjagden systemrelevant sind und somit weiterhin auch mit mehr als 12 Personen erlaubt sind👍🏻
 
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Da geb ich Dir recht, im obigen Fall allerdings erschließt sich mir nicht, wie man bei maximal 5 Personen aus max. 2 Haushalten auch nur eine kleine Gesellschaftsjagd durchführen können sollte.
Indem sich einfach nicht mehr als diese Zahl an Personen trifft. Die Drückjagdstände stehen nun wahrlich beisammen ;)
Das ein Jäger sorfältig auf Hunde und andere Lebewesen achtend aus dem wald abrückt, halte ich für eine Grundverständlichkeit.

Aber ja, man kann auch einfach verzichten. Das ist relativ bedeutungslos.
 
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@Stöberjäger: warst du schon mal auf einer richtigen Niederwildjagd? ....

Ja, auf mehreren.
Ob es "richtige" Niederwildjagden waren, weiß ich nicht, weil ich Deine Definition der "richtigen" Niederwildjagden, bzw. Treibjagden auf Niederwild nicht kenne. Ich fand sie "richtig".

.....Du redest immer von gut organisierten und effizienten Drückjagden beim Schalenwild und wie wichtig dass nicht alles ist. Gleichzeitig sprichst du es Niederwildjagden ab....

Meinen ersten eigenen Jagdhund, einen Pudelpointer, habe ich im Alter von 14 Jahren vom Züchter geschenkt bekommen, ausgebildet und durch die Prüfungen bis zur HZP gebracht. War mit 18 Jahren JGHV-Richteranwärter. Meine Kindheit habe ich im Niederwildrevier verbracht, Sauen waren damals noch seltenes Wechselwild.

Du siehst, so ganz ohne Bezug zum Niederwildrevier bin ich nicht. Durch meinen PP und persönliche Kontakte habe ich damals viele reine Niederwildjagden im Raum Alzey, Biebelnheim, Gau-Odernheim mitgemacht, auch in der Niederhessischen Senke, im Münsterland und bis heute im nördlichen Stadtrandgebiet von Dortmund.

So wie ich diese Niederwildtreibjagden durchgängig erlebt habe, waren sie die herbstliche Ernte der Biotop- und Wildbestandspflege (Hege) von Ente, Hase und Fasan. Weniger gehegt, aber jagdlich genutzt wurden Tauben, Gänse und Kaninchen, wo sie vorkamen. Wesentlicher Aspekt bei diesen Treibjagden waren Tradition und Geselligkeit.

Das ist eine ganz andere Jagd als die zielorientierte Bewegungsjagd auf Schalenwild, jedenfalls so, wie ich sie verstehe. Da geht es um Abschussplanerfüllung (fehlt bei Niederwild), Wildschadensverhütung (fehlt weitgehend bei Niederwild), Bestandsreduktion (widerspricht intensiver Hege mit dem Ziel von Bestandsaufbau) und Gewinnung hochwertigen Wildprets (nachrangig bei Niederwild).

Wenn ich mir den Unterschied der Planung einer Bewegungsjagd mit 140 Teilnehmern, 140 Drückjagdhochsitzen, und die erforderliche Sicherheit bei Büchsenschüssen zu ca. 25-30 Flinten bei einer Treibjagd anschaue, dann sehe ich darin den Unterschied einer "Generalstabsarbeit zu einem Picknick"!
 
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.....Gerade kam eine Nachricht vom Landesjagdverband, dass die Jagd und auch Gesellschaftsjagden systemrelevant sind und somit weiterhin auch mit mehr als 12 Personen erlaubt sind👍🏻

So ist es.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Notfalls spaltet man eine Jagd auf zwei oder sogar drei Jagdgruppen mit unterschiedlichem Treffpunkt auf, wenn man so die max. erlaubte Teilnehmerzahl erreichen kann.
 
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.....Außerdem hat man mit einer Stöberhundgruppe noch ein ganz anderes Problem. Wenn jeder direkt nach dem vorher vereinbarten Hahn in Ruh in sein am Sitz stehendes Auto hüpft und durch den Wald heim fährt, werden auch etliche Hunde auf der Strecke bleiben, weil dort ein Verkehr wie auf der A5 herrscht.
Hab ich auch keinen Bock drauf.

Das klingt konstruiert.

Ob die Teilnehmer am Ende der Jagd nach Hause fahren, oder zum Streckenplatz, ändert nichts am Verkehr im Wald.
 
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Bei mir steht morgen auch die Erste Drückjagd an. Eigentlich als Treiber angemeldet. Aufgrund vieler Absagen wurde ich gebeten doch bitte zu sitzen . Keine große Anmeldung . Die Anstellergruppen treffen sich an verschiedenen Plätzen und fahren dann einzeln zu den Sitzen . Ich bin gespannt wie es wird .
 

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