[Niedersachsen] Infos zur Nutzung von Schalldämpfern in NDS?

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Moin. Ich möchte mir demnächst einen Schalldämpfer zulegen. Das dies nun kein Problem mehr ist und auf gültigen Jagdschein mit Eintragung in die WBK funktioniert, habe ich verstanden. Aber darf msn ihn zur Jagdausübung auch führen? Und wo steht das? Heute Abend habe ich im Nieders. Jagdgesetz zu dem Thema nachgeschaut und nichts dazu gefunden? Es sind ja drei Gesetze die dort eine Rolle spielen - Waffenrecht, Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetz. Wie ist das in NDS geregelt? Ich blicke da gerade nicht ganz dran lang. Danke.
 
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Das Verbot wurde doch schon Ende 2018 gestrichen, also steht da nichts im Niedersächsischen Jagdgesetz.
 
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Es war ein sachliches Verbot was jetzt nicht mehr besteht, es muss also nicht extra erlaubt werden. Die Erlaubnis so einen Schalldämpfer zu besitzen gibt seit Februar ja das WaffG.
 

FTB

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Genau, ich hatte sicherheitshalber meine Behörde (auch Niedersachsen) per Mail angeschrieben vorher. Die Antwort war im Prinzip: Kannste so auf Jagdschein kaufen, innerhalb von zwei Wochen eintragen lassen, zur Jagd nutzbar auf schalenwildtauglichen Büchsen.
Wo letzteres her ist, weiß ich nicht - ich hatte bisher nur gelesen, dass sie nicht auf Büchsen mit Randfeuerpatronen genutzt werden dürfen.
 
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Genau, ich hatte sicherheitshalber meine Behörde (auch Niedersachsen) per Mail angeschrieben vorher. Die Antwort war im Prinzip: Kannste so auf Jagdschein kaufen, innerhalb von zwei Wochen eintragen lassen, zur Jagd nutzbar auf schalenwildtauglichen Büchsen.
Wo letzteres her ist, weiß ich nicht - ich hatte bisher nur gelesen, dass sie nicht auf Büchsen mit Randfeuerpatronen genutzt werden dürfen.

Genau, war bei mir auch so. Sicherheisthalber nochmal bei der Behörde nachgefragt. Dann einen bei Big F besorgt und ganz normal über den Postweg eintragen lassen.
 
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Wo letzteres her ist, weiß ich nicht - ich hatte bisher nur gelesen, dass sie nicht auf Büchsen mit Randfeuerpatronen genutzt werden dürfen.

Genau, das letztere steht im WaffG und gilt bereits für den Erwerb. Du wirst auf Jagschein keinen für 22er und 17er Randzünder bekommen.

Ich glaube das erste kommt aus einem Entwurf oder aus einem anderen Bundesland, das ist mir so nicht bekannt.
 
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Richtig. SD für Randzünder und Zentralfeuer sortiert, gibt es natürlich nicht.
Also kann jeder zunächst mal einen beliebigen SD erwerben, der für Zentralfeuerjagdlangwaffen geeignet ist.
Die Nutzung obliegt dann jedem selbst, nach seinen rechtlichen Vorgaben.

Die Vorgabe "schalenwildtauglich" ist veraltet aus der Zeit vor dem 3. WaffRÄG.
Dort wurde die zuvor jeweils landesrechtliche Regelung durch die verbindliche bundesrechtliche Regelung ersetzt.

P.S.: Leider berufen sich einzekne Verwaltungen immer noch auf die alte erlasslage (es waren lediglich Erlasse) und haben Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Bundesrechts.
Irrtümlich wird vereinzelt davon ausgegangen, dass ein solcher Erlass weiter Gültigkeit hätte.
Dann Dreiklang: Prüfen. Hinweisen. Übergeordnete Stelle um Aufklärung bitten.
Ich würde mich bspw. bei einer etwaige vorhanden Problemstellung direkt an den Erlassgeber mit einer entsprechende Frage wenden.
 
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FTB

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Richtig. SD für Randzünder und Zentralfeuer sortiert, gibt es natürlich nicht.
Also kann jeder zunächst mal einen beliebigen SD erwerben, der für Zentralfeuerjagdlangwaffen geeignet ist.
Die Nutzung obliegt dann jedem selbst, nach seinen rechtlichen Vorgaben.

Die Vorgabe "schalenwildtauglich" ist veraltet aus der Zeit vor dem 3. WaffRÄG.
Dort wurde die Regelung ersetzt.


Ist die Zusammenfassung so richtig?

Waffenrechtlich ist der Schalldämpfer nun für Jäger zu erwerben und muss normal eingetragen werden. Waffenrechtlich ist die Jagd damit mit Zentralfeuerpatronen erlaubt, Randzünder waffenrechtlich verboten.

Wenn dann das Landesjagdgesetzt nicht entgegensteht, ist unter diesen Umständen alles tutti?

In Niedersachsen sind Schalldämpfer nicht mehr zur Jagd verboten, also ist die einzige Einschränkung die Zentralfeuerzündung.
Also... .22 Hornet, .17 Rem etc. wären auch erlaubt?
 
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Ist die Zusammenfassung so richtig?

Waffenrechtlich ist der Schalldämpfer nun für Jäger zu erwerben und muss normal eingetragen werden. Waffenrechtlich ist die Jagd damit mit Zentralfeuerpatronen erlaubt, Randzünder waffenrechtlich verboten.

Wenn dann das Landesjagdgesetzt nicht entgegensteht, ist unter diesen Umständen alles tutti?

In Niedersachsen sind Schalldämpfer nicht mehr zur Jagd verboten, also ist die einzige Einschränkung die Zentralfeuerzündung.
Also... .22 Hornet, .17 Rem etc. wären auch erlaubt?


Korrekt, alle Zentralfeuerpatronen sind legal mit SD jagdlich ohne weitere besondere Erlaubnisse nutzbar. Kaliber=***egal, wo zentralfeuer, da SD.
.17 hornet mit SD ja, .17hmr mit SD nein
 
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Genau.
§13(9) WaffG um die Quelle mal zitiert zu haben. Die Einschränkungen am Ende des Satzes sind zu beachten.
(9) Auf Schalldämpfer finden die Absätze 1 bis 4 und 6 bis 8 entsprechende Anwendung. Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden.

Jagdrechtliche Regelungen (die das Waffenrecht -hier Erwerb- nicht beeinflussen) finden sich in den jeweiligen LJagdG.
 
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Guest
Tja und in Bayern hat man vor dem Waffengesetzt auch Dämpfer für Randfeuerpatronen eingetragen.
 
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Schwachsinn ist die Beschränkung, mehr fällt einem dazu nicht ein
 

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