Übersicht Regelungen zu Gesellschaftsjagden nach Bundesländern.

Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Dann ist man bei der Hälfte schonmal dabei.

TH, JA
BB, JA
NRW, JA
HE, JA
SL, JA
BW, JA
MV, ja
SN, JA
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
23 Mai 2013
Beiträge
3.635
Was so ein Virus ist, zieht nächtens raubend, plündernd, sengend und mordend um die
Häuser! Da muss man vorsichtig sein! Vampire soll es auf dem Balkan auch viele geben!
Ist alles nur zu eurem besten!
Piefke-Grinsekugel, genug für heute
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.366
Der Kurz hat es sehr plausibel begründet. Soll die häuslichen Saufparties verhindern, die statt Kneipe für Verbreitung des Virus sorgten.
 
Registriert
16 Jun 2016
Beiträge
312
Schleswig-Holstein
Drückjagden auf Schalenwild erlaubt mit bis zu 100 Personen
Niederwildjagden max. 10 Personen
nachzulesen hier: LJV SH
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Bayern: Bewegungsjagden sind weiterhin erlaubt!

Aktuell gilt noch nichts anderes - hier wird es verständlich erklärt :cool:
https://www.jagd-bayern.de/bewegungsjagden-sind-weiterhin-erlaubt/

FALSCH!! Natürlich gilt etwas anderes, nämlich das Veranstaltungs- und Kontaktverbot der 8. Infektionsschutzverordnung! Erst wenn eine Klarstellung der Behörden kommt, gilt was anderes. Außer, man hat eine Außnahmegenehmigung beim Gesundheitsamt gem. §5 Satz 2 bekommen.
Bitte immer auf die Gültigkeit schauen! Alles, was bis zum 28.10. erlassen wurde kann man quasi vergessen, wenn nicht ausdrücklich die Gültigkeit ab 02.11. nochmal bestätigt wurde.

Edit: der rote Text ist missverständlich, da er nur auf den Zeitraum bis zur Gültigkeit der neuen Infektionsschutzrichtlinie bezogen ist. Also bis gestern. Seit gestern ist das LMS und die Regelung ohne ausdrückliche Bestätigigung der Gültigkeit ungültig. Es wird sich im Text auch noch auf die 7. Infektionsschutzverordnung bezogen

Am schnellsten dürfte man die Neuerungen wohl auf dem Wildtierportal erfahren, da es direkt und auch sehr zeitnah vom Ministerium gefüttert wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
26 Mai 2004
Beiträge
2.949
NRW, Gesellschaftsjagden nur auf Schalenwild, keine Treibjagd auf Niederwild.
Wenn ich das richtig interpretiere darf man auf der Drückjagd nichtmals Füchse schießen.

So ist es. Definitiv ist das noch mal via Hegeringe so mitgeteilt worden. Nur wegen Schwarzwild sind Drückjagdten erlaubt, Niederwildtreibjagden NICHT.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
133
Zurzeit aktive Gäste
656
Besucher gesamt
789
Oben