[Bayern] Nachtzielgeräte nunmehr in kürze erlaubt?

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Durch die künftige Änderung des BJG soll die Verwendung von Nachtzieltechnik auf Schwarzwild erlaubt werden. Die Definition von Nachtzieltechnik umfasst laut Merkblatt des BKA auch Geräte mit Zielvorrichtung zum unmittelbaren Anbau an die Waffe - liege ich jetzt mit meiner Meinung richtig, dass nunmehr auch Zielfernrohre mit eingebauter Nachtssicht- bzw. Wärmebildtechnik erlaubt sind?
 

Wheelgunner_45ACP

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Zum einen muss erst mal die Änderung kommen zum zweiten: Nö, bliebt beim derzeitigen Status, nur Aufheller sind dann auch außerhalb von BY legal an der Waffe zu montieren.
 

Fex

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"[..]Zur Änderung des BJagdG und des WaffG können wir hinsichtlich des im BJagdG verwendeten Begriffs „Nachtzieltechnik“ darauf verweisen, das zu den „Nachtzielgeräten“ auch gem. WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nr. 4.2 auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre) gehören. Daher verfügen Jagdscheininhaber durch das nach §40 Abs. 3 WaffG erlaubte Nachtsichtvorsatzgerät vor ihrem Zielfernrohr bereits über ein Nachtzielgerät und können dieses im Rahmen der Landesgesetze zum Jagdrecht benutzen.

Eine ausdrückliche Freigabe von Nachtzielgeräten, bei denen Bildverstärkung- und Zieltechnik in einem Gehäuse untergebracht sind, werden durch diese Gesetzesänderung waffenrechtlich nicht zugelassen.

Der Passus „…Jagd auf Schwarzwild sowie auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung…“ in der Vorlage unterstützt zukünftig die bessere Erfüllung der Vorgaben der EU zur Bekämpfung von Neozoen, die die bereits vorhanden Fauna gefährden, wie z.B. der der Waschbär und der Marderhund (Enok). Die in diesem Gesetzesentwurf aufgeführte Ergänzung des § 40 Abs. 3 WaffG um „Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1“ bezieht sich ausschließlich IR-Lampen und sonstige Lampen, die das Ziel beleuchten (Nr. 1.2.4.1 1. Halbsatz) . Laser zur Zielmarkierung oder Zielpunktprojektoren gemäß Nr. 1.2.4.1 2. Halbsatz sind damit ausdrücklich nicht gemeint." BKA

Somit werden Nachtsichtzieloptiken auch in Zukunft in Deutschland zur Jagd nicht erlaubt sein.
 
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Hat der Max schön geschrieben ;) Kann man von einem Juristen aber auch irgendwo erwarten.
 
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Wie sieht es rechtlich aus mit einer Taschenlampe auf der Kurzwaffe für die Nachsuche? Wäre ja im Zusammenhang mit der Jagd auf Schwazwild...

Waidmannsheil

Threezeroeight
 
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Guest
Insofern ist der scheinbar grosse Wurf zu diesem Thema, der uns jagenden Bürgern so manch andere Kröte im neuen BJG „versüssen“ soll, auch wieder nur eine halbe Sache... Vielleicht wäre es mal die Überlegung wert, wenn die Jägerschaft in Deutschland sich geschlossen einer Bejagung von Schwarzwild und den sogen. “Neozoen“, die angeblich unsere deutsche Fauna gefährden (aber von den Grünen in Hessen unter Schonzeit gesetzt wurden) so lange nachts verweigert, bis die Politik sich dazu durchringt, praktikable, effektive und einheitliche Regelungen für unsere Jagdausübung zu treffen, wo wir nicht Gefahr laufen uns zu kriminalisieren und die Zuverlässigkeit zu riskieren. Ähnlich sehe ich das z.B. beim Thema Drückjagd unter Corona-Auflagen. Bei uns in Hessen interpretiert jetzt jeder Kreis sehr unterschiedlich und eigenwillig die Landesvorgaben. Die Gesundheitsämter - natürlich zunehmend in vorprogrammierter Überlastung - variieren in ihren Reaktionen von klarer Genehmigungsverweigerung über Ausweichen auf andere Zuständigkeiten bis zu bürokratischen Auflagen, die für einen privaten Pächter praktisch nicht erfüllbar sind. Für mich ist die Konsequenz daraus naheliegend. Dann findet Jagd eben nicht statt. ASP und Waldumbau hin oder her. Wenn es auf Seiten der Behörden nur Bürokratie und keine Kooperationsbereitschaft gibt, dann lassen wir Jäger das Jagen vielleicht einfach mal für ein Jahr? Wenn die Behörden entweder nicht gewillt oder fähig sind, ein ASP Ausbruchsgebiet mit sinnvoller Zäunung und konsequenten Verbotsmassnahmen sofort abzuriegeln, warum sollen wir dieses Dilemma jetzt mit zusätzlichem Engagement ausbügeln? Man legt uns doch überall nur Steine in den Weg. Das ist keine Unterstützung umd schon gar keine konstruktive Zusammenarbei! Niemand kann einen Pächter zwingen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine Gesellschaftsjagd auf sein ungeklärtes Risiko und seine Kosten zu beantragen und durchzuführen. Niemand kann mich als Jäger zwingen, teure Nachtsichttechnik zu erwerben, die entweder technisch kastriert ist oder illegal ist. Dann bleibt eben nur die Nachtjagd nach „Altväter-Sitte“ einmal monatlich bei ausreichend Mond (wenn das Wetter mitspielt). Wer zwingt uns eigentlich zu unsinnigen Aufrüstungsmassnahmen? Leider fehlt es den Jäger bei diesen Themen an Einigkeit und Geradlinigkeit und unseren Verbandsvertretern an Einsicht und Konfliktbereitschaft. Deshalb wird es in Deutschland so bleiben, wie es ist. Österreich ist da bereits viel weiter.
 
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Es bleibt nun doch abzuwarten, ob die Definition des BKA überhaupt "relevant" ist. Das BKA hat hier nicht die "Deutungshoheit" des Begriffes Nachtzieltechnik. Das BKA kann hier allenfalls eine Meinung vertreten. Eine entsprechende Klarstellung wäre in der Bundestagsdrucksache zur Verabschiedung des Gesetzes hilfreich. Vielleicht kommt das noch - man kanns nur hoffen. Ein Witz - in unseren Nachbarstaaten kann mans erwerben und benutzen - bei uns mit ASP muß man als Jäger "betteln" um rechtskonform die ASP zu bekämpfen.
 
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Da es bereits eindeutig im Gesetz steht, bedarf es der Auslegung des BKA -übrigens die maßgebliche Stelle für eine Beurteilung- garnicht.

Ich verstehe nebenbei das Theater. Nicht. Man hat endlich Nachtzieltechnik ermöglicht. Das finde ich sehr gut. Es funktioniert auch einwandfrei, nachdem jetzt endlich die IR-Aufheller freigegeben werden.
 
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Wieso ist das BKA zuständig für die Auslegung von Gesetzesbegriffen? Es bliebe zu eruieren, ob der Gesetzgeber bei der Formulierung die Auslegung des BKA zugrundegelegt hat oder nicht d.h. wollte der Gesetzgeber "nur" Vorsatzgeräte und sog. Dual-Use-Geräte erlauben und andere nicht? Ggf. hätte man ja auch die Worte Vorsatzgeräte ect. definitiv nennen können. Weshalb ist das so nicht geschehen? Hier bleibt noch einiges offen. Ich werde mir erlauben hier beim zuständigen Ministerium bzw. Ersteller des Gesetzesentwurfes nachzufragen.
 
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Das hat niemand gesagt. Das BKA ist zuständig für die Beurteilung von entsprechenden Gegenständen.
Das Gesetz ist obendrein eindeutig. Es definiert,was du bemängelst.

Ich beginne aber keine Kreisdiskussionen.
Komme zum Punkt.
Ev. nochmal nachlesen oder konkret fragen.
Auch wenn es schon sehr oft beantwortet wurde.
 

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