@Damischer Saujager hat natürlich recht, freilich ist die zivilrechtliche Haftung nicht dasselbe wie die öffentlichrechtliche Entziehung von JS+WBK
Ich erkläre das gerne genauer. ich habe geschrieben:
Das ermöglicht es unter Umständen bei Jagdunfällen mit Schusswaffen dass man unter Umständen bei Jagdunfällen mit Schusswaffen als Schädiger den JS / die WBK nicht verliert"
-> ermöglicht!
-> unter Umständen!
Mir geht es darum, dass es vorteilhaft ist, wenn der Versicherer regulieren muss
unabhängig vom Verschulden des Versicherten/Schädiger/JS+WBK-INhabers. Da der Versicherer sich ja nicht darauf zurückziehen kann, es bestünde gar kein Verschulden des Schädigers, muss er ohne Weiteres regulieren. Das vermeidet weitere gerichtliche Sachverhaltsklärungen und somit ein Urteil mit einem Beweisergebnis, aus dem sich die Fahrlässigkeit ergibt. All das erhält Waffenbehörde nicht. Die muss dann mal selbst strampeln und dem JS-Inhaber nachweisen, dass er waffenrechtlich unzuverlässig ist. Das ist vorteilhaft für uns als JS+WBK-Inhaber. Das ist die bessere Versicherung.
Demgegenüber wird bei fehlendem Verschulden oder Unklarheit über das Verschulden eine Versicherung die regulär nur bei Verschulden haftet, die Regulierung ablehnen (oder allenfalls den Geschädigten mit irgendwelchen Kleinbeträgen abzufinden). Das hat idR zur Folge, dass der Geschädigte Zivilklage erhebt, mit einem Urteil in dem ein Gericht den Geschehensablauf/Sachverhalt und das Verschulden schwarz auf weiß feststellt.
Dass das Urteil dann leicht seinen Weg zur Waffenbehörde findet, ist doch klar.
Die ganze Sache geht ja noch weiter. Wenn meine Versicherung (reguläres Klauselwerk = Verzicht auf Verschuldenseinwand fehlt) sich quer stellt, dann will ich doch trotzdem dass sie reguliert, weil mir der Geschädigte am Herzen liegt. Dann muss ich meine Versicherung verklagen und ihr nachweisen dass ich schuldhaft gehandelt habe. Damit ich diese Klage gewinne, muss ich alle Argumente aufbringen, dass ich fahrlässig gehandelt habe. Jetzt lass diesen Schriftsatz mal in die Hände der Waffenbehörde gelangen und denk das mal weiter.
Es geht hier auch nicht nur um Entziehung von JS+WBK, sondern auch darum, wie lange man warten muss bis man sie wieder bekommt, um de Sperrfrist. Regelmäßig ist die Sperrfrist 5 Jahre. Wenn aber richtig viel belastendes Material über das Verschulden vorliegt, kann die Behörde die Sperrfrist auch länger anordnen.
Das muss nicht immer gleich der Jagdunfall mit Personenschaden sein, das kann auch im Schießstand der Schuss in die Decke oder in eine technische Anlage sein, wo über einen vier-bis-fünfstelligen Sachschaden gestritten wird. Am Schluss zahle ich den Geldbetrag einfach selbst, um zu verhindern dass das ganze Wellen schlägt und bei der Waffenbehörde bekannt wird? Das kanns doch nicht sein, genau das ist ein Fall von falsch-versichert.
Ich denke es ist deutlich geworden dass es viele gute Gründe gibt, bei der Jagdhaftpflichtversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer auf die Verschuldenseinrede verzichtet.