Jagdhaftpflichtversicherung

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Mit welcher Versicherung hat man keine Probleme, wenn man die in Anspruch nehmen will?

Mit den allermeisten. Das die Versicherer nicht sofort einfach überweisen, sondern erst einmal nachfragen ist normal und letztlich auch im Interesse des Kunden. Versicherungsbetrug ist ein großes Problem in der Branche.
 
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Wichtig ist der Ausschluss der Einrede des Nichtverschuldens. D.h. der Versicherer muss auch dann regulieren wenn man schuldlos jemanden geschädigt hat. Das ermöglicht es unter Umständen bei Jagdunfällen mit Schusswaffen dass man als Schädiger den JS / die WBK nicht verliert. = Letzter Satz ist falsch. (n)

Die Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Jagdscheininhaber kann ich empfehlen.

Auslandskautionsversicherungen für Jagdreisen halte ich für sinnvoll.

Die Novelle des BJagdG hebt die Beträge der Deckungsschutz-Mindestgrenzen des Pfflicht-Versicherungsschutzes an, d.h. jeder muss klären ob sein Versicherungsumfang ausreicht und wenn nein schnell aufstocken, denn ohne ausreichende Versicherung ist der JS erstmal weg bis zum Nachweis der ausreichenden Versicherung.

Der "Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens" hat absolut nichts mit jagd- bzw. waffenrechtlichen Verstössen zu tun.
Er betrifft ausschließlich den zivilrechtlichen Schadenersatz bei durch Waffengebrauch entstandenen Personenschäden.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Bin bei der LVM versichert, habe aber auch ne LVM Versicherungsagentur :)

Gothaer ist natürlich der Platzhirsch, hab aber von 2 Fällen gehört wo sie diese Situation auch ausgenutzt haben.

Ich würde mir ganz genau überlegen ob es bei einer Jagdhaftpflicht unbedingt der billigste Anbieter auf dem Markt sein sollte, wenn wirklich scheisse passiert und ein Mensch zu Schaden kommt möchte ich als Verursacher nicht noch zusätzlich Klagen über die nicht zahlende Versicherung um die Ohren geschlagen bekommen.

Und das muss kein Unglück mit Schusswaffe sein, Jagdhund der vors Auto rennt und einen Unfall mit Personenschaden verursacht reicht.
 
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ach ja, was möchtest Du denn für 15 Mio anrichten?
Da musst Du schon eine Bahnstrecke über Monate lahm legen oder ähnliches:unsure:
kann ganz schnell gehen. Beispiel:
1992: meine Schwägerin mit Hund in D'Dorf in einer Fußgängerzone. Ihr Hund balgt sich mit anderem Hund ; beide rennen eine Fußgängerin um, die unglücklich mit dem Kopf auf Bordstein aufschlagt. Beide Hunde mi jeweils 1 Mio versichert. Schadenssumme incl. Folgeschadensansprüche: 1,998 Mio
D.h. gerade noch an persönlicher Inanspruchnahme vorbeigeschrammt - und das vor 30 fast Jahren!
Ich möchte nicht wissen, wie das heute aussähe.
 
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Wichtig ist der Ausschluss der Einrede des Nichtverschuldens. D.h. der Versicherer muss auch dann regulieren wenn man schuldlos jemanden geschädigt hat. Das ermöglicht es unter Umständen bei Jagdunfällen mit Schusswaffen dass man als Schädiger den JS / die WBK nicht verliert. = Letzter Satz ist falsch.

Der "Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens" hat absolut nichts mit jagd- bzw. waffenrechtlichen Verstössen zu tun.
Er betrifft ausschließlich den zivilrechtlichen Schadenersatz bei durch Waffengebrauch entstandenen Personenschäden.

@Damischer Saujager hat natürlich recht, freilich ist die zivilrechtliche Haftung nicht dasselbe wie die öffentlichrechtliche Entziehung von JS+WBK

Ich erkläre das gerne genauer. ich habe geschrieben:

Das ermöglicht es unter Umständen bei Jagdunfällen mit Schusswaffen dass man unter Umständen bei Jagdunfällen mit Schusswaffen als Schädiger den JS / die WBK nicht verliert"
-> ermöglicht!
-> unter Umständen!

Mir geht es darum, dass es vorteilhaft ist, wenn der Versicherer regulieren muss unabhängig vom Verschulden des Versicherten/Schädiger/JS+WBK-INhabers. Da der Versicherer sich ja nicht darauf zurückziehen kann, es bestünde gar kein Verschulden des Schädigers, muss er ohne Weiteres regulieren. Das vermeidet weitere gerichtliche Sachverhaltsklärungen und somit ein Urteil mit einem Beweisergebnis, aus dem sich die Fahrlässigkeit ergibt. All das erhält Waffenbehörde nicht. Die muss dann mal selbst strampeln und dem JS-Inhaber nachweisen, dass er waffenrechtlich unzuverlässig ist. Das ist vorteilhaft für uns als JS+WBK-Inhaber. Das ist die bessere Versicherung.

Demgegenüber wird bei fehlendem Verschulden oder Unklarheit über das Verschulden eine Versicherung die regulär nur bei Verschulden haftet, die Regulierung ablehnen (oder allenfalls den Geschädigten mit irgendwelchen Kleinbeträgen abzufinden). Das hat idR zur Folge, dass der Geschädigte Zivilklage erhebt, mit einem Urteil in dem ein Gericht den Geschehensablauf/Sachverhalt und das Verschulden schwarz auf weiß feststellt.
Dass das Urteil dann leicht seinen Weg zur Waffenbehörde findet, ist doch klar.

Die ganze Sache geht ja noch weiter. Wenn meine Versicherung (reguläres Klauselwerk = Verzicht auf Verschuldenseinwand fehlt) sich quer stellt, dann will ich doch trotzdem dass sie reguliert, weil mir der Geschädigte am Herzen liegt. Dann muss ich meine Versicherung verklagen und ihr nachweisen dass ich schuldhaft gehandelt habe. Damit ich diese Klage gewinne, muss ich alle Argumente aufbringen, dass ich fahrlässig gehandelt habe. Jetzt lass diesen Schriftsatz mal in die Hände der Waffenbehörde gelangen und denk das mal weiter.

Es geht hier auch nicht nur um Entziehung von JS+WBK, sondern auch darum, wie lange man warten muss bis man sie wieder bekommt, um de Sperrfrist. Regelmäßig ist die Sperrfrist 5 Jahre. Wenn aber richtig viel belastendes Material über das Verschulden vorliegt, kann die Behörde die Sperrfrist auch länger anordnen.

Das muss nicht immer gleich der Jagdunfall mit Personenschaden sein, das kann auch im Schießstand der Schuss in die Decke oder in eine technische Anlage sein, wo über einen vier-bis-fünfstelligen Sachschaden gestritten wird. Am Schluss zahle ich den Geldbetrag einfach selbst, um zu verhindern dass das ganze Wellen schlägt und bei der Waffenbehörde bekannt wird? Das kanns doch nicht sein, genau das ist ein Fall von falsch-versichert.

Ich denke es ist deutlich geworden dass es viele gute Gründe gibt, bei der Jagdhaftpflichtversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer auf die Verschuldenseinrede verzichtet.
 
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ach ja, was möchtest Du denn für 15 Mio anrichten?
Da musst Du schon eine Bahnstrecke über Monate lahm legen oder ähnliches:unsure:

Ich glaube du hast davon falsche Vorstellungen.
Jubel mal aus versehen in ein benachbartes Umspannwerk hinein. Die rechnen deiner Versicherung sicher nicht nur den Schaden von ein paar beschädigten Isolatoren nach.

oder der 30 jährige Top verdienende Jurist wird so geschädigt, daß er Berufsunfähig bzw arbeitsunfähig wird.
Das Gericht rechnet dir die Summe zusammen die er bis zu seinem statistischen Tod in 50 Jahren verdient hätte.

Viel Spaß mit einer gesetzlichen 3 Mio Deckung.
Sorry, wegen einem Beitrag von 50€ mehr im Jahr geht man eventuell einigen Problemen aus dem Weg. Derselben hat man bei einem derartigen Fall schon genug.
und ich versichere mich nicht nur um einem Gesetz zu genügen.

KFZ Haftpflicht deckt glaube ich mittlerweile 100Mio ab, jedoch max 15 Mio pro Person.....
 
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Verkaufst du die?
Nein, ich verkaufe keine Versicherungen. Aber einer meiner Hunde gönnte sich zwei Mal eine neue Zahnbürste, solche mit blauer Schleife und rosa Ar......., beide überlebten, was die Sache nicht billiger machte. Die Uelzener zahlte die horrenden Tierarztkosten ohne zu zucken und auch noch mit nettem Service! Tolle Versicherung!
 
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Neben dem Verzicht auf Einwand der Verschuldenshaftung bei Schäden durch Schusswaffengebrauch und die Deckungssumme der eigenen Versicherung sollte man auch auf eine "Forderungsausfalldeckung" achten.
Diese greift, wenn der Schädiger nicht oder nicht ausreichend (3 Mio.) versichert ist.
 
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@Damischer Saujager hat natürlich recht, freilich ist die zivilrechtliche Haftung nicht dasselbe wie die öffentlichrechtliche Entziehung von JS+WBK

Ich erkläre das gerne genauer. ich habe geschrieben:

Das ermöglicht es unter Umständen bei Jagdunfällen mit Schusswaffen dass man unter Umständen bei Jagdunfällen mit Schusswaffen als Schädiger den JS / die WBK nicht verliert"
-> ermöglicht!
-> unter Umständen!

Mir geht es darum, dass es vorteilhaft ist, wenn der Versicherer regulieren muss unabhängig vom Verschulden des Versicherten/Schädiger/JS+WBK-INhabers. Da der Versicherer sich ja nicht darauf zurückziehen kann, es bestünde gar kein Verschulden des Schädigers, muss er ohne Weiteres regulieren. Das vermeidet weitere gerichtliche Sachverhaltsklärungen und somit ein Urteil mit einem Beweisergebnis, aus dem sich die Fahrlässigkeit ergibt. All das erhält Waffenbehörde nicht. Die muss dann mal selbst strampeln und dem JS-Inhaber nachweisen, dass er waffenrechtlich unzuverlässig ist. Das ist vorteilhaft für uns als JS+WBK-Inhaber. Das ist die bessere Versicherung.

Demgegenüber wird bei fehlendem Verschulden oder Unklarheit über das Verschulden eine Versicherung die regulär nur bei Verschulden haftet, die Regulierung ablehnen (oder allenfalls den Geschädigten mit irgendwelchen Kleinbeträgen abzufinden). Das hat idR zur Folge, dass der Geschädigte Zivilklage erhebt, mit einem Urteil in dem ein Gericht den Geschehensablauf/Sachverhalt und das Verschulden schwarz auf weiß feststellt.
Dass das Urteil dann leicht seinen Weg zur Waffenbehörde findet, ist doch klar.

Die ganze Sache geht ja noch weiter. Wenn meine Versicherung (reguläres Klauselwerk = Verzicht auf Verschuldenseinwand fehlt) sich quer stellt, dann will ich doch trotzdem dass sie reguliert, weil mir der Geschädigte am Herzen liegt. Dann muss ich meine Versicherung verklagen und ihr nachweisen dass ich schuldhaft gehandelt habe. Damit ich diese Klage gewinne, muss ich alle Argumente aufbringen, dass ich fahrlässig gehandelt habe. Jetzt lass diesen Schriftsatz mal in die Hände der Waffenbehörde gelangen und denk das mal weiter.

Es geht hier auch nicht nur um Entziehung von JS+WBK, sondern auch darum, wie lange man warten muss bis man sie wieder bekommt, um de Sperrfrist. Regelmäßig ist die Sperrfrist 5 Jahre. Wenn aber richtig viel belastendes Material über das Verschulden vorliegt, kann die Behörde die Sperrfrist auch länger anordnen.

Das muss nicht immer gleich der Jagdunfall mit Personenschaden sein, das kann auch im Schießstand der Schuss in die Decke oder in eine technische Anlage sein, wo über einen vier-bis-fünfstelligen Sachschaden gestritten wird. Am Schluss zahle ich den Geldbetrag einfach selbst, um zu verhindern dass das ganze Wellen schlägt und bei der Waffenbehörde bekannt wird? Das kanns doch nicht sein, genau das ist ein Fall von falsch-versichert.

Ich denke es ist deutlich geworden dass es viele gute Gründe gibt, bei der Jagdhaftpflichtversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer auf die Verschuldenseinrede verzichtet.

Du konstruierst zu viel und dies noch dazu unüberlegt und falsch. ;)
Bei durch Waffengebrauch entstandenen Personenschäden ist immer die Polizei einzuschalten. Schusswunden sind vom behandelnden Arzt den Behörden zu melden.
Deshalb erfährt die zuständige Waffenbehörde davon.

Wenn die Versicherung leistungsfrei ist - Verzichtsklausel nicht vereinbart - läuft es mit Sicherheit auf eine Zivilklage gegen den Verursacher hinaus, ausser er ist willens und finanziell in der Lage, den Schaden selbst zu bezahlen.

Wenn Du eine Zahlung, warum auch immer, an den Geschädigten von der Versicherung forderst obwohl diese leistungsfrei ist, wirst Du eine klare Ablehnung erhalten, denn es wird hier mit Sicherheit nicht um Portokassenbeträge gehen.
Deine versuchte Zivilklage dürfte sinnlos und nur Geldverschwendung sein.
Die von Dir angesprochenen Unterlagen über den Schaden hat die Waffenbehörde doch bereits auf dem Amtsweg erhalten.

Dein vorletzter Absatz zeigt, dass Du anscheinend einiges "durcheinander würfelst".
Ich wusste bis dto. nicht, dass ein Schuss in die Schießstanddecke bzw. dessen technischer Ausrüstung einen Personenschaden generiert. :eek:(n)
 
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21 Jan 2002
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Nein, ich verkaufe keine Versicherungen. Aber einer meiner Hunde gönnte sich zwei Mal eine neue Zahnbürste, solche mit blauer Schleife und rosa Ar......., beide überlebten, was die Sache nicht billiger machte. Die Uelzener zahlte die horrenden Tierarztkosten ohne zu zucken und auch noch mit nettem Service! Tolle Versicherung!

Mussten die mal einen Schaden regulieren, den du einem dritten zugefügt hast, also Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen?

Da zeigen sich anscheinend die meisten Versicherungen von der schlechten Seite,
Wie gesagt, die HUK ist wohl bekannt dafür, allerdings war mein Vollkaskoschaden, zum Schluß immerhin 7000€ mit einem kurzen Telefonat reguliert.
 

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