Erwerb anzeigen / Eintragung in die WBK

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Moin zusammen,
bei dem Erwerb einer Waffe muss ich diesen innerhalb von zwei Woche der Behörde anzeigen. Das ist klar.

Aber gibt es auch eine Frist die Eintragung in die WBK vorzunehmen ? Habe im WaffG und AWaffV nichts gefunden. Habe ich was übersehen ?
 
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Moin zusammen,
bei dem Erwerb einer Waffe muss ich diesen innerhalb von zwei Woche der Behörde anzeigen. Das ist klar.

Aber gibt es auch eine Frist die Eintragung in die WBK vorzunehmen ? Habe im WaffG und AWaffV nichts gefunden. Habe ich was übersehen ?

Was für eine Frage? Oder bin ich nicht auf dem laufenden!
Bei der Anzeige über einen Waffenerwerb bei der Behörde wird doch automatisch eine WBK ausgestellt, bzw. in eine vorhandene WBK eingetragen. Die Frist 14 Tage.
D.T.
 
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17 Nov 2016
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Ich hab den Erwerb schon telefonisch angezeigt, mit dem Hinweiß auf Zeitproblem auf dem Amt zu erscheinen.
Da wurde die Eintragung erst später vorgenommen.

Ist aber eher eine Frage des netten Herrn der da sitzt denk ich.
 
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4 Jun 2016
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Naja, vor Corona ist man zum Amt gegangen und hat den Erwerb angezeigt. Zeitgleich wurde die Waffe in die WBK eingetragen.

In Zeiten von Corona ist das Amt für Besucher geschlossen. D.h. Anzeige über den Erwerb per Mail. Die Eintragung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Meine Frage ist, ob es dafür gesetzliche Vorgaben gibt.
 
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Nun, rein theoretisch hast du nach Antragsstellung - sprich Schreiben an die Waffenbehörde mit WBK mit Inhalt: Bitte Waffe eintragen usw. - ein Recht auf Vornahme der Eintragung.

Ist dies ohne zureichenden Grund in angenemessener Frist nicht geschehen, ist die Erhebung der Verpflichtungsklage möglich, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten.

Siehe auch § 75 Verwaltungsgerichtsordnung.
 
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Ich habe vor kurzem unter Einhaltung der 15 Tage Frist eine Waffe per E-Mail bei den Behörden angemeldet und ihnen auch die WBK für den Eintrag zukommen lassen.

Frühestens , laut Aussage der Behörden , werde ich meine WBK mit Eintrag um den 15 Dezember oder Anfang Januar 2021 zurück erhalten.
 
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Ist dies ohne zureichenden Grund in angenemessener Frist nicht geschehen, ist die Erhebung der Verpflichtungsklage möglich, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten.

Siehe auch § 75 Verwaltungsgerichtsordnung.


und beim nächsten Wunsch auf die 3te Kurzwaffe für die Fallenjagd , wirst du besonders zuvorkommend behandelt :D
 
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Bin doch immer wieder erstaunt, welches Bild manchmal von Beamten gezeichnet wird...

Aber es gibt -wie immer im Leben- solche und solche. Bei "meiner" Waffenbehörde arbeitet eine sehr engagierte Frau die sich erstklassig mit allem auskennt. Es läuft alles nach Recht und Gesetz in guten Bahnen und was machbar ist wird auch gemacht. Da sie allerdings jetzt auch wegen Corona in dem dortigen Verbund der Organisatoren drin ist, kommt es eben auch zum Stau bei den Eintragungen.

Ich denke mal, auf anderen Ämtern ist es ähnlich. Mehrbelastung bei weniger Personal zeigt eben in angespannten Situationen ein übles Gesicht. 3 Wochen Wartezeit auf die Rücksendung der WBK sind doch im Vergleich zu den Fristen auf Berliner Ämtern schon richtig GOLD.

So lange der Erwerb rechtzeitig angezeigt wurde kann die doch nix passieren. Oder hast du durch das Fehlen der WBK Nachteile?
 

ch1

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An der Stelle muss ich mal ein dickes Lob an meine Waffenbehörde aussprechen.
Bei uns ging schon immer alles per Mail und Post. Auch vor Corona!
Und alle Eintragungen, Neuaustellungen, Voreinträge, Unbedenklichkeitbescheinigungen waren in kürzester Zeit erledigt!

Wenn ich hier so lese was andere ertragen müssen....
 
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An der Stelle muss ich mal ein dickes Lob an meine Waffenbehörde aussprechen.
Bei uns ging schon immer alles per Mail und Post. Auch vor Corona!
Und alle Eintragungen, Neuaustellungen, Voreinträge, Unbedenklichkeitbescheinigungen waren in kürzester Zeit erledigt!

Wenn ich hier so lese was andere ertragen müssen....

so wie Du es schreibst, ist es auch bei meiner zuständigen Behörde, Erwerb & WBK in den Briefkasten des Amtes, spätestens in einer Woche ist alles erledigt.
D.T.
 
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§ 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte

(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen
§ 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis

Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie der Inhaber einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen:
1.
die Überlassung,
2.
den Erwerb,

Die Fristen der Behörde sind oben benannt, können aber abweichen.
 
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Macht aber vorher eine Kopie der WBK. Nur, falls du z.B. Munition für deine KW kaufen möchtest oder sonst wo deine WBK vorzeigen sollst. Macht Sinn!
 
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Naja, vor Corona ist man zum Amt gegangen und hat den Erwerb angezeigt. Zeitgleich wurde die Waffe in die WBK eingetragen.

In Zeiten von Corona ist das Amt für Besucher geschlossen. D.h. Anzeige über den Erwerb per Mail. Die Eintragung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Meine Frage ist, ob es dafür gesetzliche Vorgaben gibt.

Das handhaben die Behörden offensichtlich sehr unterschiedlich.

Bei uns musste die WBK incl. der ausgefüllten Anzeige eingeworfen bzw. per Post eingesendet werden. Per Mail allein war nicht genug! Von mir lagen jetzt 3 WBKs mehrere Wochen auf dem Amt bis die Ein- und Austräge umgesetzt waren.

Trifft uns als Jäger weniger hart als die Sportschützen, wir können Langwaffen und Langwaffenmunition auf Jagdschein erwerben, den Kollegen fehlt im Zweifelsfall die komplette Berechtigung. Kurzwaffenmunition könnte ein Problem sein, wobei das einige Händler pragmatisch auslegen, 357 Mag. Klar dafür gibt es Langwaffen, in 9mm natürlich auch...
 
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