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Folgender Fall: Jäger verstirbt, Angehörige sind nicht Jäger. Ein Familienmitglied des Verstorbenen möchte in mittlerer Zukunft den Jagdschein machen. Die Familie trat mit der Bitte an mich heran die (Lang-)Waffen zu übernehmen, da keine eigene Berechtigung vorliegt. Nach Erwerb des Jagdscheins ist ein "Rückerwerb" der Waffen gewünscht.
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?
Mein Gedanke wäre, ich lasse die LW in meine WBK eintragen, bin somit Eigentümer. Wenn das Familienmitglied den Schein macht, gleiches Vorgehen in die andere Richtung.
Sollte soetwas noch mit einem separaten Vertrag abgesichert werden (bzgl. Zusicherung des möglichen Rückerwerbs, Haftung etc.)?
WMH
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?
Mein Gedanke wäre, ich lasse die LW in meine WBK eintragen, bin somit Eigentümer. Wenn das Familienmitglied den Schein macht, gleiches Vorgehen in die andere Richtung.
Sollte soetwas noch mit einem separaten Vertrag abgesichert werden (bzgl. Zusicherung des möglichen Rückerwerbs, Haftung etc.)?
WMH