Asche auf mein Haupt - ist tatsächlich seit August 2017 nicht mehr nötig.
Trotzdem wird man das schon gut begründen müssen - weil wenn tatsächlich 0,0 rauskommt wird das Probleme geben. Zumindest ich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen...
NAund?Selbstverständlich, sonst fängst Du Dir halt ne Anzeige ein....
Die Zeiten sind vorbei.Nochmal:
Wenn ich die Blutentnahme verweigere, brauchst Du einen richterlichen Beschluss wenn ich darauf bestehe! Und da musst Du schon einen guten Verdacht haben - stell Dir vor es kommt dann 0,0 raus, weil Du willkürlich unsichere Fahrweise anführst.
Grund nennen wäre die geringste Zeitverschwendung.NAund?
Da legt man dann WIderspruch ein. Ich verschwende meine Zeit auch nicht mit der untersten Ebene ohne Entscheodungsfähigkeit.
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zur Ausgangssperre in Bayern. Laut Verordnung ist die Jagd auf Schwarzwild in Bayern auch nach 21 Uhr weiterhin erlaubt. Nur gilt diese Ausnahme auch für Jagdgäste oder nur für den Pächter?
Ich frage, weil ich eigentlich die nächsten Tage zu einem Jagdfreund zum Sauansitz fahren wollte.
Nur hat mein Jagdfreund auf Nachfrage beim Ministerium die Antwort erhalten, dass die Ausnahmeregelung zur Jagd auf Schwarzwild nach 21 Uhr nur für den Pächter gilt, nicht für Jagdgäste.
Als Begründung wurde angeführt, dass nur der Pächter mittels Eintrag im JS belegen kann, dass er unter die Ausnahmeregelung fällt. Ich habe diese Einschränkung nirgends finden können.
Mich würde interessieren, ob ihr mehr Informationen habt.
Allen ein gutes Neues Jahr
Waidmannsheil
Alexander
Wo steht das denn bitte?Wenn Du einen Inzidenzwert ab 200 an Deinem Wohnort hast, dürftest Du Dich ab Montag für Freizeitaktivitäten nicht mehr über diese Beschränkung hinaus bewegen. Es sei denn, es gibt eine Sonderregelung des Ministeriums dazu. Stand jetzt gibt es die (noch) nicht. Ob sie in drei Tagen schon da ist, bezweifle ich.
Da die ja keineswegs in Gefahr ist, braucht man auch kein unnötiges Gebaren an den Tag legen.Grund nennen wäre die geringste Zeitverschwendung.
Bin nur irritiert, weil hier ja sonst immer alle so übervorsichtig und um ihre Zuverlässigkeit besorgt sind...
Jo und dann wird über überlastete Gerichte und lange Bearbeitungszeiten bei den Ämtern gejammert. (In den Waffen-/Jagdbehörden geht grad vielerorts nichts voran, weil die Leute Corona-Kram machen müssen...)
Sind ja nur unsere Steuergelder...
LJV | Umweltministerium erläutert neue Coronaschutzverordnung vom 16. Dezember (ljv-nrw.de)Angehalten. Also gegenstandslos.
Ansonsten hat die Jagd bislang überall weitreichende Ausnahmen gehabt.
Ob da jetzt irgendwo, irgendwer was meint hineinzuinterpretieren wäre mir relativ egal.
Sollte sogar die geringe Wahrscheinlichkeit eines Bußgeldbescheids hinzutreten, wird der mit dem einspruch eben weggefegt. Auch egal.
Das ist nuun wirklich nicht mein Problem.Jo und dann wird über überlastete Gerichte und lange Bearbeitungszeiten bei den Ämtern gejammert. (In den Waffen-/Jagdbehörden geht grad vielerorts nichts voran, weil die Leute Corona-Kram machen müssen...)
Sind ja nur unsere Steuergelder...
Das haben die nicht mehr nötig!Wie lange wird es noch bis zum Schießbefehl bei Seuchenbezirksflucht dauern?