[Bayern] Ausgangssperre in Bayern

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Asche auf mein Haupt - ist tatsächlich seit August 2017 nicht mehr nötig.

Trotzdem wird man das schon gut begründen müssen - weil wenn tatsächlich 0,0 rauskommt wird das Probleme geben. Zumindest ich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen...

Sorry, dann kannst Du Dich hinten anstellen. Die Schlange der Besserwisser wird täglich länger und länger. Beschwert Euch aber am Ende nicht, dass es zuwenig Polizei auf den Straßen gibt, weil die sich mit der Pillepalle der Oberschlauen beschäftigen müssen.

wipi
 
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Nochmal:
Wenn ich die Blutentnahme verweigere, brauchst Du einen richterlichen Beschluss wenn ich darauf bestehe! Und da musst Du schon einen guten Verdacht haben - stell Dir vor es kommt dann 0,0 raus, weil Du willkürlich unsichere Fahrweise anführst.
Die Zeiten sind vorbei.
Die Richter möchten nicht mehr gestört werden.
Das 4-Augengespräch mit dem Arzt ist aber oft hilfreich. Der kann sich dann weigern, weil keinerlei Auffälligkeiten festzustellen sind und er eben sonst den Bummerang abkriegt nachdem er ohneEinwillung bei 0,0 zapfen wollte. Und er ist der medizinische Fachmann zur Beurteilung von Anzeichen.
;)
Mal aus gelebter Praxis.
 
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Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zur Ausgangssperre in Bayern. Laut Verordnung ist die Jagd auf Schwarzwild in Bayern auch nach 21 Uhr weiterhin erlaubt. Nur gilt diese Ausnahme auch für Jagdgäste oder nur für den Pächter?
Ich frage, weil ich eigentlich die nächsten Tage zu einem Jagdfreund zum Sauansitz fahren wollte.
Nur hat mein Jagdfreund auf Nachfrage beim Ministerium die Antwort erhalten, dass die Ausnahmeregelung zur Jagd auf Schwarzwild nach 21 Uhr nur für den Pächter gilt, nicht für Jagdgäste.
Als Begründung wurde angeführt, dass nur der Pächter mittels Eintrag im JS belegen kann, dass er unter die Ausnahmeregelung fällt. Ich habe diese Einschränkung nirgends finden können.
Mich würde interessieren, ob ihr mehr Informationen habt.
Allen ein gutes Neues Jahr
Waidmannsheil
Alexander

Es ist ein wenig unclever sich am Tag nach der Entscheidung hier bereits Rat zu erhoffen. Auch wenn es auf Grund von Terminen unter den Nägeln brennt. Die Bundesländer müssen erstmal jeweils den Beschluss in eine Verordnung packen und dann wird man sehen können was in den einzelnen Bundesländern möglich ist und was nicht. Bis Sonntag gelten noch die aktuellen Fassungen, ab Montag dann die neuen Verordnungen.

wipi
 
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Wenn Du einen Inzidenzwert ab 200 an Deinem Wohnort hast, dürftest Du Dich ab Montag für Freizeitaktivitäten nicht mehr über diese Beschränkung hinaus bewegen. Es sei denn, es gibt eine Sonderregelung des Ministeriums dazu. Stand jetzt gibt es die (noch) nicht. Ob sie in drei Tagen schon da ist, bezweifle ich.
Wo steht das denn bitte?
Die nachrichten haben allgemeines Palaver verbreitet.
Was aber wo wie gilt, ist nicht bekannt.
Ansonsten ist die Fahrt in den Urlaub trifftiger Grund ;)
Ins Ausland darf man tatsächlich noch.
 
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Grund nennen wäre die geringste Zeitverschwendung.
Bin nur irritiert, weil hier ja sonst immer alle so übervorsichtig und um ihre Zuverlässigkeit besorgt sind...
Da die ja keineswegs in Gefahr ist, braucht man auch kein unnötiges Gebaren an den Tag legen.
Ich unterhalte ich eigentlich nicht mit der Polizei außer Guten Tag . Auf Wiedersehen und nachvollziehbar erforderliche Fragen.
 
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Jo und dann wird über überlastete Gerichte und lange Bearbeitungszeiten bei den Ämtern gejammert. (In den Waffen-/Jagdbehörden geht grad vielerorts nichts voran, weil die Leute Corona-Kram machen müssen...)

Sind ja nur unsere Steuergelder...

actio et reactio!

Wenn ich Kontrollen wegen der 21.00 Uhr Ausgangssperre durchführe, dann gibt es eben nicht nur gefrustete Beamte, sondern noch wesentlich mehr gefrustete Bürger!

Nicht falsch verstehen: Ich habe einen sehr guten Kontakt zur örtlichen Polizei, aber es gibt auch richtige Korrinthenkacker - Gott sei Dank nicht in der örtlichen Station! Und solche "Befehlsempfänger" in Uniform, welche ohne Hirn u. Verstand jeden Mist mitmachen weil das Ende der Dienstleiter noch weit entfernt ist brauchen eben auch entsprechende Kooperation...
 
G

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Guest
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Jo und dann wird über überlastete Gerichte und lange Bearbeitungszeiten bei den Ämtern gejammert. (In den Waffen-/Jagdbehörden geht grad vielerorts nichts voran, weil die Leute Corona-Kram machen müssen...)

Sind ja nur unsere Steuergelder...
Das ist nuun wirklich nicht mein Problem.
Damit müssen sich diejenigen befassen, die für diese Strukturen verantwortlich ist.
Der Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid geht auch nicht vor Gericht.
Er wird in erster Linie einfach eingestellt. Darin habe ich ausreichend Erfahrung.
Auch damit das unnütze Gespräche nur Zeit kosten und ev. gegen einen verwendet werden.
Also unterhalb Hänschen spreche ich eigentlich mit niemanden. Da gibt es höflich das Nötigste und nichts weiter.
 
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Wie lange wird es noch bis zum Schießbefehl bei Seuchenbezirksflucht dauern?
Das haben die nicht mehr nötig!
Dem modernen Menschen wird einfach der Zugriff auf sein Konto gesperrt.
Ist viel einfacher und in der Breitenwirkung nachhaltiger.
Das macht die Elektronik bald schon automatisch.
China als ganz großes Vorbild.
Gruß-Spitz
 
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