Schutz vor Vandalismus

Wheelgunner_45ACP

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Kamera mit Liveübertragung und dann selber regeln ähm "ansprechen"?!?
Das ist nix mehr, was man selber regelt. Zum einen gehört das vor Gericht, zum anderne könnte das Gegenüber sich durchaus mit laufender Motorsäge umdrehen oder sonst irgendwie aggresiv werden. Oder man steht einer Gruppe gegenüber. Wenn man dann selber noch eine Waffe dabei oder gar in der Hand hat, könnte die Reaktion des Gegenüber sogar noch als Notwehr eingestuft werden.
 
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Das ist nix mehr, was man selber regelt. Zum einen gehört das vor Gericht, zum anderne könnte das Gegenüber sich durchaus mit laufender Motorsäge umdrehen oder sonst irgendwie aggresiv werden. Oder man steht einer Gruppe gegenüber. Wenn man dann selber noch eine Waffe dabei oder gar in der Hand hat, könnte die Reaktion des Gegenüber sogar noch als Notwehr eingestuft werden.
Oder viel einfacher und wahrscheinlicher, es gibt eine Anzeige wegen Nötigung oder ähnlichem.
Dann war es das mit der Zuverlässigkeit...
 
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Vor allem wenn es mehrere sind vorsichtig sein, die bezeugen sonst, sie wurden mit der Schußwaffe bedroht, dann stehst zumal blöd da.
 
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Mein Traum sind dünne Schläuche mit schwer lösbarer Farbe, die man hinter die Leiterholmen klebt und die dann beim Durchsägen die Säge und im besten Fall die Klamotten und die Hände des Vandalen markieren. Analog zu den Farbkapseln in den Billig-Discountern, die die geklaute Kleidung beim Entfernen der Kapsel ruinieren.

Amnächsten dran ist vielleicht das:
https://www.diebstahl-fangmittel.de/katalog/sichtbare-diebstahl-fangmittelpaste-12?va=8
Muss man bloss aufpassen, dass man sich selbst nicht einsaut-

So in etwa: https://www.youtube.com/watch?v=TqIHlnfGKV0
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Die Bilder von der JE halte ich für unbedenklich, aber an einen allseits bekannte Parkplatz kommt schnell einer mit irgendwelchen Datenschutz . . .
 
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Moin

Mal ganz einfach erklärt.

Es gab eventuell mal einen Vandalismusfall.

Wild Kamera an der Jagdlichen Einrichtung bildet die Täter schön ab. Fehlte nur noch der Name.
Zum Glück hat der Jagdausübungsbetechtigte die Täter auf dem Rückweg mit Werkzeug in der Hand beobachtet und das Kennzeichen beim wegfahren gesehen und notiert. Somit hat man die Täter.

Einer wollte dem Jagdausübungsbetechtigtem noch einen Vorwurf anhängen, er habe den öffentlichen Parkplatz mit Wildkamera überwacht, wie hätte er sonst das Kennzeichen wissen können !?

Da verwies der JAB darauf, dass er höchstpersönlich die Täter bei den Autos beobachtet habe, aus Verdacht sich das Kennzeichen gemerkt und später die Tat auf der Wildkamera der Einrichtung gesehen und die Täter vom Auto erkannt.

Es wurde kein Datenschutzvergehen begangen.


Waidmannsheil

Meetschloot
 
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Meiner persönlichen Erfahrung nach mangelt es den Staatsanwaltschaften am Strafverfolgungswillen.
Entweder nimmt man die Beschädigung von jagdlichen Einrichtungen hin, oder man sorgt selbst für Abhilfe. Wenn man die Täter nicht selbst ermitteln kann, ermittelt die Polizei diese Terroristen auch nicht.
Wenn man die Täter ermittelt hat, wendet man sich an professionelle Problemlöser. Für eine großzügige Spende an die Vereinskasse gehen die schon mal jemanden besuchen.
 
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Die Bilder von der JE halte ich für unbedenklich, aber an einen allseits bekannte Parkplatz kommt schnell einer mit irgendwelchen Datenschutz . . .

Schon richtig, aber du musst die Parkplatzbilder ja auch niemandem zeigen. Die ergänzenden Informationen hat halt jemand beobachtet (PKW-Beschreibung, ev. Nummernschild). Soll jetzt aber keine Anstiftung sein, sondern lediglich Sinnieren über theoretische Möglichkeiten...
 

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