Hallo zusammen!
Speziell in Bayern - was gilt als Notzeit?
Wir hier haben 40+cm Schnee, oben Pulver, unten verharscht. In gewissen Revierteilen (2/3+) keine Eicheln und keine Bucheckern (mangels Mastbäumen) unter dem Schnee.
Zwischenfrüchte wenig bis gar nicht vorhanden. Stadtrevier, also maximaler Besucherdruck (überall und querfeldein...).
Ich weiß, dass die UJB formal eine Notzeit ausrufen kann. Dann muss auf jeden Fall gefüttert werden und wenn es der Pächter nicht tut, dann kann die UJB auf seine Kosten die Fütterung vornehmen (lassen).
Aber was wenn formal vom Amt keine Notzeit ausgerufen wurde?
Die Faktoren sind ja trotzdem da. Die wenigen Brombeeren sind alle gefressen oder maximal zugedeckt. Ja, es gibt jetzt Hungerzoten aber was bitte schön sollen die Rehe denn fressen wenn noch bis kurz vor Schneefall Gülle ausgefahren werden musste?
Dazu der Besucherdruck - die Tiere werden immer wieder aufgescheucht und haben daher einen erhöhten Energiebedarf.
Wann seht ihr objektiv eine Notzeit?
Die Nachbarn füttern nicht. Wir schon. Gab einen bösen Anruf, wir würden ihm das Wild weglocken.
Selbst wenn das Wild über den Winter hier steht, spätestens zur Schusszeit nimmt es doch auch wieder die anderen Einstände beim Nachbarn ein...
Mein Standpunkt war bisher: Wenn Amt sagt Notzeit dann wird nicht mehr diskutiert, dann wird gefüttert.
Wenn ansonsten das Wild Not leiden würde (bei angepasstem Bestand) und Stücke kümmern würden und das Amt keine Notzeit ausruft - dann ist der Umstand, dass das Amt nicht in die Puschen kommt nicht von Belang hinsichtlich der Frage ob Füttern erlaubt ist.
Will sagen: Wenn die objektiven Kriterien vorliegen dann ist Notzeit und darf auch gefüttert werden - unabhängig vom Amt. Oder ist die Notzeit-Ausrufung vom Amt ein absolut notwendiges, konstitutives Kriterium?
Danke und WMH!
deep
PS: Frage auch im Falle einer Corona-Kontrolle ob ich den Grund „Füttern“ angeben kann oder ob ich mir/uns da nicht ins Bein schieße. Wer weiß was da noch an Verschärfungen kommt!
Speziell in Bayern - was gilt als Notzeit?
Wir hier haben 40+cm Schnee, oben Pulver, unten verharscht. In gewissen Revierteilen (2/3+) keine Eicheln und keine Bucheckern (mangels Mastbäumen) unter dem Schnee.
Zwischenfrüchte wenig bis gar nicht vorhanden. Stadtrevier, also maximaler Besucherdruck (überall und querfeldein...).
Ich weiß, dass die UJB formal eine Notzeit ausrufen kann. Dann muss auf jeden Fall gefüttert werden und wenn es der Pächter nicht tut, dann kann die UJB auf seine Kosten die Fütterung vornehmen (lassen).
Aber was wenn formal vom Amt keine Notzeit ausgerufen wurde?
Die Faktoren sind ja trotzdem da. Die wenigen Brombeeren sind alle gefressen oder maximal zugedeckt. Ja, es gibt jetzt Hungerzoten aber was bitte schön sollen die Rehe denn fressen wenn noch bis kurz vor Schneefall Gülle ausgefahren werden musste?
Dazu der Besucherdruck - die Tiere werden immer wieder aufgescheucht und haben daher einen erhöhten Energiebedarf.
Wann seht ihr objektiv eine Notzeit?
Die Nachbarn füttern nicht. Wir schon. Gab einen bösen Anruf, wir würden ihm das Wild weglocken.
Selbst wenn das Wild über den Winter hier steht, spätestens zur Schusszeit nimmt es doch auch wieder die anderen Einstände beim Nachbarn ein...
Mein Standpunkt war bisher: Wenn Amt sagt Notzeit dann wird nicht mehr diskutiert, dann wird gefüttert.
Wenn ansonsten das Wild Not leiden würde (bei angepasstem Bestand) und Stücke kümmern würden und das Amt keine Notzeit ausruft - dann ist der Umstand, dass das Amt nicht in die Puschen kommt nicht von Belang hinsichtlich der Frage ob Füttern erlaubt ist.
Will sagen: Wenn die objektiven Kriterien vorliegen dann ist Notzeit und darf auch gefüttert werden - unabhängig vom Amt. Oder ist die Notzeit-Ausrufung vom Amt ein absolut notwendiges, konstitutives Kriterium?
Danke und WMH!
deep
PS: Frage auch im Falle einer Corona-Kontrolle ob ich den Grund „Füttern“ angeben kann oder ob ich mir/uns da nicht ins Bein schieße. Wer weiß was da noch an Verschärfungen kommt!