Aufbewahrung an nicht gemeldetem Wohnsitz

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Hallo!

Darf man eine Waffe an einem Wohnsitz aufbewahren, an dem man nicht gemeldet ist - unter der Voraussetzung die Waffen sind entsprechend sicher verwahrt?

Oder darf die Aufbewahrung nur dort erfolgen wo ich auch wirklich gemeldet bin?

Außerdem würde ich die Waffe ja nicht auf direktem Weg vom Wohnsitz zum Revier transportieren, sondern in diesem Fall auf einem Umweg?!

Vielleicht kann mir jemand helfen ob ich mich nun nach bestandener Prüfung ummelden muss. (Grund: Reviernäherer Wohnort an dem ich mich eh schon viel aufhalte, aber eben nicht Erstwohnsitz ist und ich auch sonst weder Eigentums- noch Mietverpflichtung habe)

Vielen Dank für die Hilfe,

Thomas
 
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Melde doch einen Zweitwohnsitz dafür an! Über eine Miete wird man sich doch einig. Alles andere wäre meiner Meinung nach Überlassen für max. 4Wochen, aber dass sollen die Rechtsexperten hier klären.

Just my two cents.

Wmh
 
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Ja, ich denke das werde ich dann wohl tun müssen. Kein Jäger an dem Ort an dem ich vorhabe die Waffen aufzubewahren - aber dauerhaft bewohnt.

Die genaue Rechtslage wäre trotzdem interessant. Wie wäre es z.B. auch bei der Aufbewahrung in einer Jagdhütte, etc.
 
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Wichtig ist, daß sich der Tresor in einem dauerhaft bewohnten Gebäude befindet. Damit wäre erstmal die grundsätzliche Forderung erfüllt.

Was die Sache für die Behörden schwierig macht (im Falle von Kontrollen) ist, daß in der Regel sämtliche Waffen in der WBK der Heimatbehörde eingetragen sind.

Angenommen, am Heimatwohnsitz wird kontrolliert, dort befindet sich ein Tresor mit der einen Hälfte der Waffen und am Zweitwohnsitz der andere Tresor mit der anderen Hälfte, so ist das mMn im Sinne des Gesetzgebers (sofern dauerhaft bewohntes Gebäude uns sonstiges erfüllt ist). Mir - als Laie - ist noch kein Kontext Ort der Waffenaufbewahrung und Meldeadresse aufgefallen.

Interessant wäre es auch, ob man pro Wohnung die max. 3 kg Treibladungsmittel aufbewahren darf? Also insges. über 6 kg verfügen darf?
 
A

anonym

Guest
Tom30 schrieb:
Hallo!

Darf man eine Waffe an einem Wohnsitz aufbewahren, an dem man nicht gemeldet ist - unter der Voraussetzung die Waffen sind entsprechend sicher verwahrt?
Ja.
Tom30 schrieb:
Oder darf die Aufbewahrung nur dort erfolgen wo ich auch wirklich gemeldet bin?
Nein.
Tom30 schrieb:
Außerdem würde ich die Waffe ja nicht auf direktem Weg vom Wohnsitz zum Revier transportieren, sondern in diesem Fall auf einem Umweg?!
Na und? Nirgendwo ist ein direkter Weg im WaffG gefordert.

Tom30 schrieb:
Vielleicht kann mir jemand helfen ob ich mich nun nach bestandener Prüfung ummelden muss. (Grund: Reviernäherer Wohnort an dem ich mich eh schon viel aufhalte, aber eben nicht Erstwohnsitz ist und ich auch sonst weder Eigentums- noch Mietverpflichtung habe)

Vielen Dank für die Hilfe,

Thomas


Das ist jetzt kein waffenrechtliches, sondern eher ein melderechtliches Problem.
 
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@ promillo:
Siehst Du in dem von mir geschilderten Fall - zwei Wohnungen mit je einem Tresor und die Waffen an den zwei Wohnorten gelagert - ein Problem?
Max. die Wohnugskontrolleure dürften sich aufregen...
 
A

anonym

Guest
Lüderitz schrieb:
@ promillo:
Siehst Du in dem von mir geschilderten Fall - zwei Wohnungen mit je einem Tresor und die Waffen an den zwei Wohnorten gelagert - ein Problem?
Max. die Wohnugskontrolleure dürften sich aufregen...


Noe, Das WaffG verbietet diese Version der Aufbewahrung nicht. Und die "Kontrolleure" duerfen sich eh maximal die Haustuer von aussen ansehen. Insofern ists denen egal.
 
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DAs Thema hatten wir schon einigemal.
Du kannst Waffentresore in der ganzen Republik bei Bekannten und Verwandten verteilen und deine Waffen mal hier mal da aufbewahren, sofern andere keinen Zugriff haben. Falls Berechtigte einen Zugriff haben, z.B. Aufbewahrung wegen Urlaub, Krankeit usw., muss die Zeit begrenzt sein, z.B. ist ein Auslandsjahr möglich.
Bei einer kürzlichen Kontrolle haben sich die SB mit dem Hinweis auf Teillagerung in einem Schützenverein zufrieden gegeben. Von einer Waffe wissen sie sogar, dass ich sie in einem anderen Bundesland aufbewahre.
 
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Vielen Dank! Na dann ist mir alles klar :) War mir eben nicht sicher, da in den meisten Skripten usw immer etwas von "Wohnort" steht. Naja, vielleicht hab ich das auch mit Aufbewahrungsort verwechselt.

Ich geh dann mal wieder lernen. Danke! :)
 
A

anonym

Guest
Manche "Ausbilder" lee(h)ren auch den Blödsinn. Du darfst wenn du einen entsprechenden Schrank hast auch bis zu 3 LW in einem völlig unbewohnten Gebäude auf der Zugspitze oder auf Helgoland lagern.
 

mfb

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Ich habe eine Frage die vergleichbar ist mit dem Thema von diesen Thread. Ich schildere Euch den folgenden theoretischen Fall:

Drei Jaeger aus den Niederlanden teilen sich ein Revier in Rheinland-Pfalz. Zusammen haben Sie sich ein Haus gekauft im Ortsmitte von einem Dorf in unmittelbare Reviernaehe. Das Haus funkzioniert als Jagdhuette und Ferienwohnung. In dem Haus steht einen Waffenschrank. Wenn mann zur Jagd geht benoetigt mann den NL-WBK, den Europaeischen Feuerwaffenpas und den Deutschen Jagdschein.

Nun moechten die drei sich gerne eine Reserve-Buechse kaufen die IN dem Haus, also in Deutschland bleiben soll. Die Buechse ist als Reservewaffe gedacht und steht auch zu Verfueging von den einen oder anderen Jagdgast die nicht ueber eine Buechse in ein ausreichendes Kaliber verfuegt.

Ich habe mir folgendes gedacht: die Reservebuechse verbleibt und wird nur in die BRD genuetzt. Eine Eintragung in NL-WBK ist daher nicht notwendig.

Aber, ist es moeglich das einer von diesen drei einen Deutschen WBK beantragt, wenn seinen Wohnsitz sich in den Niederlanden (also nicht in die BRD) befindet? Gibt es einen Website wo mann dazu Information finden koennte? Ich bedanke mich im Voraus fuer euere Beitrage. M
 
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Ich habe eine Frage die vergleichbar ist mit dem Thema von diesen Thread. Ich schildere Euch den folgenden theoretischen Fall:

Drei Jaeger aus den Niederlanden teilen sich ein Revier in Rheinland-Pfalz. Zusammen haben Sie sich ein Haus gekauft im Ortsmitte von einem Dorf in unmittelbare Reviernaehe. Das Haus funkzioniert als Jagdhuette und Ferienwohnung. In dem Haus steht einen Waffenschrank. Wenn mann zur Jagd geht benoetigt mann den NL-WBK, den Europaeischen Feuerwaffenpas und den Deutschen Jagdschein.

Nun moechten die drei sich gerne eine Reserve-Buechse kaufen die IN dem Haus, also in Deutschland bleiben soll. Die Buechse ist als Reservewaffe gedacht und steht auch zu Verfueging von den einen oder anderen Jagdgast die nicht ueber eine Buechse in ein ausreichendes Kaliber verfuegt.

Ich habe mir folgendes gedacht: die Reservebuechse verbleibt und wird nur in die BRD genuetzt. Eine Eintragung in NL-WBK ist daher nicht notwendig.

Aber, ist es moeglich das einer von diesen drei einen Deutschen WBK beantragt, wenn seinen Wohnsitz sich in den Niederlanden (also nicht in die BRD) befindet? Gibt es einen Website wo mann dazu Information finden koennte? Ich bedanke mich im Voraus fuer euere Beitrage. M

Alter Faden, aber die letzte Frage ist noch unbeantwortet, weshalb ich auch nochmal frage.

Bei mir gibt es eine sehr ähnliche Konstellation:
Jagdhütte / -haus im Revier, 1er Schrank soll eh beschafft werden. Mein niederländischer Jagdfreund hat zwar eine Waffe, die er mittels Europäischem Feuerwaffenpass immer mitbringt, da er die Waffe in NL jedoch faktisch nicht braucht, wäre es praktisch, wenn er die / eine Waffe im Jagdhaus lagern könnte. Es ist nach niederländischem Recht jedoch nicht möglich eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnunge unterzubringen (nichtmal der Verleih ist erlaubt …).
Also:
- Erwerb einer Waffe in D auf Ausländerjagdschein?
(Ggf. Zweitwohnsitz im Jagdhaus anmelden?)
- gemeinsame Nutzung einer Waffe in meiner WBK eintragen lassen?
(Ist bei regulärem JS möglich. Auch bei Ausländerjsgdschein?)

Die Nummer mit Leihschein einer meiner Waffen haben wir auch schon mehrfach gemacht, eine andere Lösung würde ihn aber unabhängiger und mobiler sein lassen.

Gruß, Marc
 
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Ist auf Ausländerjagdschein der Waffenerwerb überhaupt erlaubt? Ich bin mit nicht ganz sicher, könnte mich jedoch sehr gut vorstellen, dass das nicht erlaubt ist.

Also: Du kaufst die Waffe für Deinen Bekannten und leihst im diese, wenn er zu Besuch ist.
Wäre wohl die einfachste Lösung.

Ob, das Datum der auf 1Jahr im Voraus ausgefüllten Leihscheine wirklich dem mit der Unterschrift übereinstimmt, wird wohl keiner prüfen lassen.
 
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