Munition im abnehmbaren Schaftmagazin.

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Für die K95 nutze ich gerne ein elastisches (Überzieher) Schaftmagazin. Das teil liegt mit 5 Patronen in den Schlaufen getrennt von der Waffe im 1er Waffenschrank wie die Waffe auch.
1) darf man das Schaftmagazin im Waffenschrank mit der Munition an der Waffe lassen (lagern)
2) darf man das Schaftmagazin auf der Fahrt ins Revier (was ja schon ein Führen der Waffe ist) mit der Munition an der Waffe lassen.
Das sich keine Patrone in der Waffe befindet ist klar. Weg ins Revier max. 30 min
 
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Wenn die Munition fest AN der Waffe ist, so ist diese nicht getrennt von der Waffe. Das ist verboten.
Das wäre das gleiche wie "unterladen" beim Repetierer mit Magazin.
Gruß Jürgen
 
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Wenn die Munition fest AN der Waffe ist, so ist diese nicht getrennt von der Waffe. Das ist verboten.
Das wäre das gleiche wie "unterladen" beim Repetierer mit Magazin.
Gruß Jürgen

Im Falle eines Transportes ist das richtig, was du sagst... WIe verhält es sich denn auf dem Weg ins Revier? Ab wann handelt sich es um einen Transport, ab wann ist es Führen zur Jagd?

Ich gehe da lieber Diskussionen aus dem Weg...
 
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Auch auf dem Weg ins Revier ist Munition getrennt von der Waffe zu bleiben.
 
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Auch auf dem Weg ins Revier ist Munition getrennt von der Waffe zu bleiben.
Quelle? Rechtsgrundlage?

Das was Du MEINST stand ursprünglich nur in der UVV und wurde dann später ins Waffenrecht übernommen.
Dabei geht es rein und nur darum, dass die Waffe während der Fahrt nicht geladen sein soll/darf. Was ein himmelweiter Unterschied zu Deiner Erfindung ist.

Edit:
Der genaue Wortlaut im Gesetz: "nicht schussbereit".
 
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Auch auf dem Weg ins Revier ist Munition getrennt von der Waffe zu bleiben.

Extra für dich- damit du nicht weiterhin Blödsinn erzählst:
Auf dem Weg ins Revier (befugte Jagdausübung) darf die Waffe zugriffsbereit aber ungeladen geführt werden.
Geladen ist eine Waffe, wenn sich eine Patrone im Patronen/Kartuschenlager, Trommel oder im in die Waffe eingeführtem Magazin befindet.
Da steht nix von Gummistraps am Schaft.
 
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Extra für dich- damit du nicht weiterhin Blödsinn erzählst:
Auf dem Weg ins Revier (befugte Jagdausübung) darf die Waffe zugriffsbereit aber ungeladen geführt werden.
Geladen ist eine Waffe, wenn sich eine Patrone im Patronen/Kartuschenlager, Trommel oder im in die Waffe eingeführtem Magazin befindet.
Da steht nix von Gummistraps am Schaft.

Ergänzung: da steht auch nix vom Schaftmagazin IM Hinterschaft!
 

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