Wohnen im Außenbereich

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Bei meinem alten Haus waren es vor 10 Jahren ca. 12.000 Euro (4-Personen-Haushalt).

Abwassergebühren wären teurer gewesen, trotz regelmäßiger Leerung der Klärgrube und 2x im Jahr externe Kontrolle/Wartung.
was habt ihr für Abwassergebühren? Wir zahlen knapp 400 € im Jahr
 
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Die Abwassergebühren sind das eine. Wenn kein kommunaler Kanal in Reichweite ist, muß der erst gebaut werden. Das wird dann oft teuer.
 
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Ich hab mir vor ein paar Jährchen eine alte Hofstelle im Außenbereich gekauft. Als Hofstelle hast schonmal eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die erleichtert vieles. Vielleicht überlegen, ein bisschen Wald und Wiese noch dazu nehmen? Oder auch Richtung Imkerei? Die Möglichkeiten sind lang, nur aufpassen, was alles in den jeweiligen Richtlinien steht. Grundvorraussetzung dafür, ein versierter Anwalt, der auch ein persönliches Interesse hat, das durchzubekommen.

Was bei alten Häusern nicht zu verachten ist: Rechte, die teils heute noch gelten. Da die nicht immer zum Wohle der Gemeinde, etc. dienen, existieren viele heute nicht mehr, die Verträge bei den alten Leuten sind oft nicht mehr zu finden.

Was mir persönlich sehr viel geholfen hat: Ein Blick ins Kirchenarchiv. Dort hab ich viele Sachen als Duplikat gefunden, auch weil die Kirche teilweise damit zu tun hatte. Vorraussetzung natürlich: Es war kein anderer vor dir da. Wer hier auch dein Freund bei älteren Sachen sein kann: Amt für Denkmalschutz (Aufpassen, die können auch schnell zum Feind werden!)

Wenn ich sowas wieder vorhabe, meine drei wichtigsten Prioritäten wären folgende:

1. Recherche, und zwar über einen Strohmann, und so viele Infos wie möglich sammeln
2. Ein verdammt guter Anwalt
3. Mit den Nachteilen des Hauses hausieren geht - um mögliche Bieterkonkurrenten abzuschrecken.

Ich will hier nicht alle Details von mir erzählen, aber was ich unter anderem im Kirchenarchiv gefunden hab über meinen Hof:

- Wegerecht im angrenzenden Staatswald für alle motorisierten Fahrzeuge
- Abwasserrecht, damit ich keinen Kanal etc. brauche (löse ich über eine alte Zisterne, die alle 2-3 Monate zum Klärwerk gefahren wird)
- diverse Holzrechte
- Vorzugspachtrecht für landwirtschaftliche Gemeindeflächen
- Fischereirechte

Teils musste ich diese Dinge zwar gerichtlich durchsetzen, insbesondere die Holzrechte. Aber je nachdem wie diese Rechte geschrieben sind, verlieren sie keine Gültigkeit - auch wenn es im meinen Fall gar nicht so viel Buchenholz mehr gibt, als mir zustehen würde. Muss das Forstamt eben zukaufen. Ebenso interessiert nicht, dass dieses recht die letzten 50 Jahre niemand mehr genutzt hat.

Natürlich aufpassen, wenn man solche Rechte durchsetzt, mit wem man es sich verscherzt und mit wem nicht.

Auch das Amt für Denkmalschutz, ich hab die bewusst auf den Hof gesetzt, um Kunkurrenten auszuschalten. Jetzt ist ein 50m vom Hof entferntes Marterl denkmalgeschützt. Mir egal, das kann ich alle 5 Jahre mal neu streichen. Hat mir aber unterm Strich fast einen 6-stelligen Betrag gespart.
 
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Die Abwassergebühren sind das eine. Wenn kein kommunaler Kanal in Reichweite ist, muß der erst gebaut werden. Das wird dann oft teuer.

Anschließen kann man nur, wenn das Grundstück vom öffentlichen Kanal erschlossen ist, also auf kurzem Weg erreichbar.
Man muss nur bedenken, dass der Betrieb einer Kleinkläranlage mit nicht unerheblichen Betriebskosten verbunden ist. In Bayern gibt es dazu strenge Vorschriften. Regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen, Dichtheitsprüfung etc. Mag in anderen BL viel einfacher sein. Ich würde immer da wo es möglich ist am Kanal anschließen.
Jeder rechnet sich natürlich schön, was er hat. Wie Immer :D
 
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Hofstelle ist eine Sache, betreibst du Landwirtschaft? Wenn nicht dann nützt dir die Hofstelle garnix. Hier hatten wir schon Fälle...20m außerhalb des Ortsschilds, Haus gekauft, Genehmigung für Neubau bekommen, alte Hütte abgerissen und plötzlich doch keine Genehmigung mehr. Gerichtsverfahren....mehrere Jahre...dann durfte irgendwann doch gebaut werden.
Anderer Fall: Resthof im Außenbereich gekauft. Voll der Schrott, sollte neu gebaut werden, aber die glücklichen Besitzer sollten erstmal 2 Jahre dort wohnen und dann erst eine Genehmigung bekommen. Also vielleicht bekommen...mal sehen.... Und dann sitzt du da mit Löchern im Dach und dem ganzen Schrott.
 
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Hofstelle ist eine Sache, betreibst du Landwirtschaft? Wenn nicht dann nützt dir die Hofstelle garnix.

Etwas hobbymäßig ja. Aber wie gesagt, Landwirtschaft ist weit gefächert.

Und ohne Top Anwalt im Hintergrund geht nichts. Wenn du es genau wissen willst, aktuell zählt die Hofstelle eine zweistellige Anzahl an Verfahren - da muss man drüber weg stehen. Wobei die meisten davon mit dem örtlichen Forstamt sind bezüglich Wegerechte und Holzrechte.
 
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@Phantom89

Top danke für deine Tips und Vorgehensweise.
Wollte eigentlich Ärger vermeiden wenn es nicht notwendig ist aber dein weg hat auch was :ROFLMAO: die guten Sachen gibt's halt nicht immer kampflos.
 
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Etwas hobbymäßig ja. Aber wie gesagt, Landwirtschaft ist weit gefächert.

Und ohne Top Anwalt im Hintergrund geht nichts. Wenn du es genau wissen willst, aktuell zählt die Hofstelle eine zweistellige Anzahl an Verfahren - da muss man drüber weg stehen. Wobei die meisten davon mit dem örtlichen Forstamt sind bezüglich Wegerechte und Holzrechte.

da wird man sehen, wie Gerichte urteilen. Wers braucht (y):unsure:
 
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Anschließen kann man nur, wenn das Grundstück vom öffentlichen Kanal erschlossen ist, also auf kurzem Weg erreichbar.
Man muss nur bedenken, dass der Betrieb einer Kleinkläranlage mit nicht unerheblichen Betriebskosten verbunden ist. In Bayern gibt es dazu strenge Vorschriften. Regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen, Dichtheitsprüfung etc. Mag in anderen BL viel einfacher sein. Ich würde immer da wo es möglich ist am Kanal anschließen.
Jeder rechnet sich natürlich schön, was er hat. Wie Immer :D

Im Prinzip hast Du recht.
Aber
Es gibt durchaus Ortschaften in Bayern, in denen kein öffentlicher Kanal in Reichweite ist. Um 2 Häuser anzuschließen müssten da ca. 300m Kanal gebaut werden. Dabei bleibe es nicht weil dann die Erschließung incl. Straßenbau dann auch erfolgen müsste. Was für 2 Wohneinheiten doch etwas heftig werden könnte.
 
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da wird man sehen, wie Gerichte urteilen. Wers braucht (y):unsure:

Ich hab keines verloren.

Warum soll ich dem Staat was schenken, der schenkt mir auch nichts - brauch da nur jedes Jahr die Unsummen ansehen, die an das Finanzamt gehen.

Und wenn es nun mal zum Beispiel ein altes Dokument gibt, das besagt: Der Hofstelle stehen jährlich 40 Raummeter Buchenholz, Mindestdurchmesser 25cm in 2m Stämmen zu, dann klag ich das ein, wenn es das Forstamt nicht freiwillig liefert.

Richtig, die Streiterei muss wirklich nicht sein. Sich alles gefallen lassen und Dinge herschenken aber auch nicht. Zu obigen Beispiel: Die Urkunde lag noch im Kirchenarchiv.
 
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Heute mit dem Bauamt Telefoniert. Der hat mich sofort an die Baugenehmigungsbehörde im Landkreis verwiesen. Alles wie erwartet. Bauvoranfrage dauert 2-3 Monate und Kostet 200-500€. Bringt vor Kauf erstmal nix. Schriftlich will der freiwillig garnix rausgeben. Hab aber offen mit dem Sprechen können wie das mit dem Ferienhaus läuft mit der Nutzung. Kann mich da halt nicht anmelden ( Hab eh schon 1. und 2. Wohnsitz) und ob ich da nun am WE bin oder immer spielt keine Rolle.
5 Weitere Interessenten haben sich schon bei Ihm per Mail erkundigt und wurden ohne Rückfragen abgefertigt. Emailschreiber kaufen eh nix :ROFLMAO:

Der hat mich noch drauf hingewiesen ob es ein Wegerecht gibt...das muss ich noch rausfinden sonst wird es nix. Diese Kleinigkeit hätte ich fast vergessen.
Was ich mich noch Frage ist ob ein Zaun um das Grundstück zum Problem werden kann ? Jetzt ist da normaler Gartenzaun mit Hoftor max 1m hoch. Will das Upgraden auf Wildgatterzaun und ordentliches 2m Tor mit Antrieb...
 
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Zäune fallen bei bestimmten Größen unters Baurecht.

da musst du eine landwirtschaftliche Hofstelle draus machen, so wie es hier beschrieben wird :LOL: dann darfst du das alles! Notfalls auch wieder abreißen. Die Landesbauordnung sagt bestimmt was zu Einfriedungen im Außenbereich.
 
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Servus,
Zäune im Außenbereich sind genehmigungspflichtig, außer temporär zum Schutz von Kulturen.
Ich würde an deiner Stelle noch versuchen eine alte Genehmigung zu finden, als Eigentümer musst du die Rechtmäßigkeit deiner baulichen Anlagen im Zweifelsfall nachweisen können....Haus ohne Genehmigung ist wie KFZ ohne Schein....

Mfg
 

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