Deutschland Baum zerstört Hochsitz - Haftung?

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Andere Fragestellung: Mein Auto habe ich auf meinem Grundstück abgestellt, eine große Fichte vom angrenzenden Staatsforst fällt auf mein Auto.... bekomme ich diesen Schaden ersetzt!?
 
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Andere Fragestellung: Mein Auto habe ich auf meinem Grundstück abgestellt, eine große Fichte vom angrenzenden Staatsforst fällt auf mein Auto.... bekomme ich diesen Schaden ersetzt!?
Da wird wohl die Teilkasko vom KFZ Versicherer einspringen müssen ( bei Sturm )
 
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Andere Fragestellung: Mein Auto habe ich auf meinem Grundstück abgestellt, eine große Fichte vom angrenzenden Staatsforst fällt auf mein Auto.... bekomme ich diesen Schaden ersetzt!?
Wenn der Staatsforst nachweist seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat, und das können die in der Regel, bekommst Du nichts. Dann zahlt die Teilkaskoversicherung.
Dein Nachbarn zahlt übrigens auch nicht, wenn sein gesunder Baum auf dein Haus fällt.
 
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Also sooo abwegig ist das nicht . Feldjagdpächter hat seinen Hochsitz an der Grenze zum Staatsforst (mit dem er keine Verträge hat ...vll sogar etwas Ärger) und Baum oder Ast zerstört die Einrichtung.
Zahlen vll sogar freiwillig wenn man fragt ob alle Bäume ordnungsgemäß zurückgeschnitten werden könnten die über Nachbargrundstücke hängen ....ob man das Fass nicht besser zu lässt.
 
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Also sooo abwegig ist das nicht . Feldjagdpächter hat seinen Hochsitz an der Grenze zum Staatsforst (mit dem er keine Verträge hat ...vll sogar etwas Ärger) und Baum oder Ast zerstört die Einrichtung.
Zahlen vll sogar freiwillig wenn man fragt ob alle Bäume ordnungsgemäß zurückgeschnitten werden könnten die über Nachbargrundstücke hängen ....ob man das Fass nicht besser zu lässt.
Grenzabstand von Hochsitzen sind schon bekannt?
 
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Also gaaaaaaanz ohne wenn und aber kann man eine eine Haftung durch umstürzende Bäume als Eigentümer natürlich nicht verneinen.
"Es kommt darauf an." Es besteht halt Verkehrssicherungspflicht. Auch im Forst. I.d.R. betrifft das aber eher sie Sicherung von Wegen etc. Wenn dort bekanntermaßen kranke Bäume zu einer Gefahr werden, sollte der Eigentümer sich schon um Abwerhrmaßnahmen bemühen.

Es gibt eine Verkehrssicherungspflicht entlang von öffentlichen Straßen, mehr nicht. An Waldwegen, auch ausgewiesenen Wanderwegen, besteht keine Verkehrssicherungspflicht, dazu gibt es Urteile. Das sind waldtypische Gefahren, die der Waldbesucher akzeptieren muss.
 
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Es gibt in NRW einen Mindestabstand von Jagdeinrichtungen zur Reviergrenze, in meinen Augen völliger Blödsinn, aber das hat nichts mit Sturmschäden zu tun.
 
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Hi. Folgender Fall: Hochsitz steht auf privatem Grund. Baum fällt wg. Sturm/Schnee/Bodennebel vom benachbarten Waldgrundstück drauf. Hochsitz kaputt.
- Besteht Schadensersatzanspruch an den Waldbesitzer?
- In welcher Höhe, falls der Sitz alt, aber noch sehr brauchbar war?
- Wie geltend zu machen?
- Kann der Jagdpächter bei einer Reparatur in auch die Eigenleistung in Rechnung stellen? Zu welchem Stundensatz?
- Kann auch die Beseitigung des alten Sitzes in Rechnung gestellt werden?

Danke.
🤦‍♂️👎
 
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Glaub ich nicht, deshalb frag ich ja. In NRW gibt es den sicher.

Ich nehme an, Du meinst neben §28 Abs. 2 auch §19 Abs.1 Nr. 9 LJG-NRW und da heißt es dann im Folgenden:
dieses Verbot gilt nicht, soweit die Jagdnachbarn eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben

Ist also nicht zwingend, wenn sich die Nachbarn einig sind.
 
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