[Hessen] Abschußplan überschritten

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Kennt jemand Konsequenzen bei drastischer Überschreitung des festgesetzten Abschußplans für Rehwild?

In dem Fall wurden in einer 100ha Eigenjagd statt der festgesetzten 6 Stück, 29 gestreckt. Die Erhöhung um 30% ist mir bekannt, das wären dann gesamt 9.

Kein Antrag bei der Behörde,nichts...
 
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Was möchtest du da jetzt genau wissen?
Die Überschreitung an sich ist ja eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und somit setzt die untere Jagdbehörde ein Bußgeld fest, sofern es zur Anzeige kommt.
Ich weiß nicht ob es schon Urteile oder ähnliches gibt zur Höhe der Geldbuße, aber da wird sich die UJB schon was einfallen lassen.
Kann aber mal im Juris heute Nacht schauen, sofern da überhaupt was zu finden ist.
 
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Genau das ist die Frage, ist da irgendwas gesetzlich geregelt?
Im hessischen Gesetz habe ich nix gefunden.
Ich schaue noch mal ins Bundesjagdgesetz.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22858

Guest
Der Abschussplan in Hessen wird doch eigentlich auf Basis der Hegeringe festgelegt. Damit wird bestimmt genügend Puffer da sein. Je nach Ecke des Reviers wird doch lieber Rotwild gejagt und wenig Strecke beim Rehwild gemacht in vielen Revieren.
 
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Bundesjagdgesetz
§ 39 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.
in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt;
2.
auf vollständig eingefriedeten Grundflächen die Jagd entgegen einer nach § 7 Abs. 3 vorgeschriebenen Beschränkung ausübt;
3.
auf Grund eines nach § 11 Abs. 6 Satz 1 nichtigen Jagdpachtvertrages, einer nach § 11 Abs. 6 Satz 2 nichtigen entgeltlichen Jagderlaubnis oder entgegen § 12 Abs. 4 die Jagd ausübt;
4.
als Inhaber eines Jugendjagdscheines ohne Begleitperson die Jagd ausübt (§ 16);
5.
den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, 11 bis 14, 16 bis 18, § 19a oder § 20 Abs. 1 zuwiderhandelt;
6.
zum Verscheuchen des Wildes Mittel anwendet, durch die Wild verletzt oder gefährdet wird (§ 26);
7.
einer Vorschrift des § 28 Abs. 1 bis 3 über das Hegen, Aussetzen und Ansiedeln zuwiderhandelt;
8.
den Vorschriften des § 33 Abs. 1 zuwiderhandelt und dadurch Jagdschaden anrichtet;
9.
den Jagdschein auf Verlangen nicht vorzeigt (§ 15 Abs. 1).
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.
die Jagd ausübt, obwohl er keinen gültigen Jagdschein mit sich führt oder obwohl ihm die Jagdausübung verboten ist (§ 41a);
2.
den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Nr. 1, 2, 10 und 15 zuwiderhandelt;
3.
Schalenwild oder anderes Wild, das nur im Rahmen eines Abschußplanes bejagt werden darf, erlegt, bevor der Abschußplan bestätigt oder festgesetzt ist (§ 21 Abs. 2 Satz 1), oder wer den Abschußplan überschreitet;
3a.
entgegen § 22 Abs. 1 Satz 2 Wild nicht mit der Jagd verschont,
4.
als Jagdausübungsberechtigter das Auftreten einer Wildseuche nicht unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigt oder den Weisungen der zuständigen Behörde zur Bekämpfung der Wildseuche nicht Folge leistet (§ 24);
5.
einer Rechtsverordnung nach § 36 Absatz 1 Nummer 1, 2 Buchstabe b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 2a Buchstabe b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 2b, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 3, Nummer 4 oder Nummer 5, Absatz 2 oder Absatz 5 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, oder
6.
zur Jagd ausgerüstet unbefugt einen fremden Jagdbezirk außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege betritt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
 
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Ordnungswidrig, aber gewollt.... andererseits, wenn es möglich ist auf 100 ha 29 Rehe zu erlegen, dann läuft doch dort sowieso was falsch. Oder die Nachbarreviere können sich jetzt erstmal den Abschuss für dieses Jahr sparen, weil keine mehr da sind.
 
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29 statt 6 ist schon ne Hausnummer und gehört meiner Meinung nach angezeigt und bestraft. Aber das sollen andere entscheiden und ist nur meine persönliche Meinung, will auch keine Diskussion dazu lostreten.
 
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Ordnungswidrig, aber gewollt.... andererseits, wenn es möglich ist auf 100 ha 29 Rehe zu erlegen, dann läuft doch dort sowieso was falsch. Oder die Nachbarreviere können sich jetzt erstmal den Abschuss für dieses Jahr sparen, weil keine mehr da sind.

Das ist das Problem, die 100ha liegen mitten zwischen zwei deutlich größeren Revieren.
Es ist eine bodenlose Unverschämtheit. Da stellt man Antrag auf Erhöhung und geht eben noch mal 30% drüber. Aber statt erlaubt 9 im Moment 29 zu schießen ist schlicht eine Sauerei.
Reine Knospenfresserbekämpfung, weil die ebenfalls reichlich vorhandenen Sauen ziemlich ignoriert wurden.
 
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Ich möchte es nicht näher beschreiben, aber als Beamter wäre das gefährlich. Nein, nicht hessischer Staatsforst.
 

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