Jeder Briefträger darf künftig "verdächtige" Pakete öffnen

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Naja es stimmt halt nicht was in deiner Darstellung steht, nach dem was BAL eingestellt hat reicht Satz 1.

-> Nach §39 Absatz4 wird folgender Absatz4a eingefügt:„(4a)Ein nach Absatz2 Verpflichteter hat der zuständigen Strafverfolgungsbehörde eine Postsendung, über deren Inhalt er sich nach Absatz4 Satz1 Kenntnis verschafft hat, unverzüglich zur Nachprüfung vorzulegen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafürbestehen, dass mit der Postsendung eine strafbare Handlung nach .

Insofern hat der Focus recht, denn diese Prüfung kann praktisch auf jedes PAket angewandt werden.

CdB

Richtiger Hinweis, danke dafür! Ich hatte in der veralteten Drucksacke 19/20347 nachgesehen und dort gibt es die Einschränkung auf Nummer 2 oder Nummer 3 noch. Ändert aber auch nichts daran, dass die Post auch weiterhin nur in den vier genannten Fällen des § 39 Abs. 4 Satz 1 PostG Pakete öffnen darf.

Wenn dann etwas Verdächtiges im Paket ist, muss der Postdienstleister das Paket den Strafverfolgungsbehörden vorlegen. Was passsiert, wenn er es nicht macht? Gar nichts. In der neuen, von BAL verlinkten Fassung ist nämlich auch das Bußgeld für das Nichtvorlegen weggefallen. Soviel zum Artikel im Focus.
 
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Das ist auf jeden Fall etwas was man, sofern es nicht von Behördenseite erfolgen sollte unbedingt zur Anzeige bringen müsste. Schließlich sollte man versuchen das Führen von Waffen und Munition zur Abwehr von großem Unheil in unserer Gesellschaft so deutlich einzugrenzen wie es nur geht. Wenn man hier nur einen Fall erfolgreich zur Anzeige gebracht hat, hat sich der Aufwand schon gelohnt.
Zeigt man das an und es gelingt einen Richter sich dafür zu intressieren, wird es im Endergebnis verboten werden Waffen und Muni mit der Post zu versenden.
 
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Noch besser. Wenn dann Frankonia drauf steht, weiss der Postler genau, dass was Verdächtiges drin ist.
 
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Wenn das kein vorgezogener Aprilscherz ist....

Die Post bzw. die Postboten sollten erstmal ihren Job richtig machen.
Habe am Samstag meinen Schalldämpfer per DHL bekommen.
Der Postbote hat geklingelt, ich mache die Tür auf...der hat nichtmal nach dem Namen gefragt, geschweige denn überhaupt einen Ausweis verlangt. Einfach das Paket in die Hand gedrückt...ich musste nichtmal unterschreiben.

Aber ja, jetzt erstmal auf Verdacht alle Pakete öffnen.
Willkommen in der Bananenrepublik!


Ach ja, auf dem Paket Stand von allen Seiten ganz fett XXX Schießsport drauf!!!
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest

Also besser ist der Artikel nicht, eigentlich ist das genauso bescheuert wie im Fuckus, nur dass der Schreiberling den Fehler anders aufhängt.

Erst schreibt er dass sich der Zusteller Kenntnis verschaffen kann (was auch korrekt ist und auch richtig zitiert wurde) und dann schreibt er, dass er es nicht erkennen kann was verdächtig ist., obwohl er sich gerade Kenntnis verschafft hat!


Vielleicht hätt der Schreiber erstmal lesen und verstehen sollen was in §39 Absatz 4 Satz 1 steht.
"Ein nach Absatz 2 Verpflichteter hat der zuständigen Straf- verfolgungsbehörde eine Postsendung, über deren Inhalt er sich nach Absatz 4 Satz 1 Kenntnis verschafft hat, "

Du kannst nur den Kopf schütteln.


CdB
 
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Meine Güte, viel Wirbel um nix.

Stand heute dürfen Pakete geöffnet werden, wenn der Paketdienst glaubt, daß nicht das drin ist, wofür bezahlt wurde. Also wenn beisplsw. in einer - verbilligten - Büchersendung Steine drin sein könnten.

Künftig wird der Postdienstleister eben verpflichtet, die Polizei zu informieren wenn es eben keine Steine sind, sondern Drogen.

Also. Pakete durften schon immer geöffnet werden, wenn illegaler Kram versendet wird. Künftig muss der Fund eben ggfs. zur Anzeige gebracht werden.

Kein Grund also, sich aufzuregen.
 

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