Danach kam ein Anruf von ihr, dass ich einen Schrank für 10 LW habe, ich aber 11 LW eingetragen habe und ich bitte noch einen Schrank kaufen solle.
Solange ich die Waffen in den 1er Schrank hineinbekomme sollte vollkommen egal sein, wieviele Halter der hat. Bei mir liegen auch ein paar Kipplaufwaffen auseinandergenommen im Schrank.
Die Behörde hat jeder Zeit das Recht die Seriennummern mit ihren Unterlagen abzugleichen, entweder bei der Aufbewahrungskontrolle, oder jederzeit auch auf dem Amt. Dann schleppst du den Inhalt deines Schranks auf die Behörde
Ich hab einige ältere Waffen bei denen die Seriennummer nur noch sehr schwer abzulesen ist. Das wollte ich, um auf Kontrollen vorbereitet zu sein, vor Jahren mal mit der Behörde abgleichen. Dazu brauchte ich größere Überredungskunst, am Ende gab es aber ein paar kleinere Korrekturen nachdem wir länger über Fotos der Nummern gesessen haben.
Zum Ausgangspunkt: Bestücktes Magazin in der Waffe sollte natürlich nicht sein, auch wenn es früher nicht unüblich war. Aber, auch im Vergleich mit anderen Bußgeldern die so aufgerufen werden, wäre in meinen Augen ein Bußgeld im hohen drei- oder niedrige. vierstelligen Bereich, ohne Sperrfrist, bei Erstverstößen, eher angemessen gewesen. Aber wir sind ja in Deutschland.
Persönlich hätte ich, käme ich gerade von der Jagd und wäre beim Wegräumen und umziehen, die Tür eh nicht aufgemacht, egal wer da steht. Wenn jemand unangemeldet klingelt muss er halt damit rechnen, dass er vor verschlossener Tür stehen bleibt. Scheint aber wie beim Telefon zu sein, dass können manche auch nicht klingeln lassen, egal wie schlecht es gerade passt...