Aufbewahrung teilgeladen-Jagdschein 3 Jahre weg

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@Mantelträgers Plädoyer für einen angemessenen Umgang mit der Materie ab morgen früh zur Pflichtlektüre von amtlichen Kontrolleuren und dann eventuell zuständigen Gerichten wird:whistle:
Das ist der Kern. Hier ist kein Kind mit einer geladenen Waffe durch die Gegend gelaufen.
Eine ganz andere Qualität ohne unmittelbares Gefahrenpotenzial. Situativ, vorrübergehend. Das ist zu ahnden, aber bitte doch angemessen. Einen zweiten Verstoß kann man sich ohnehin nicht mehr leisten.

Danke. Du hast es verstanden.
 
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Bei Dir vermute ich eher den Nachweis der Aufbewahrung .

Zitat :
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

(§ 36 Abs. 3 S. 1 WaffG).

Die Behörde hat jeder Zeit das Recht die Seriennummern mit ihren Unterlagen abzugleichen, entweder bei der Aufbewahrungskontrolle, oder jederzeit auch auf dem Amt.
Dann schleppst du den Inhalt deines Schranks auf die Behörde.
 
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Danach kam ein Anruf von ihr, dass ich einen Schrank für 10 LW habe, ich aber 11 LW eingetragen habe und ich bitte noch einen Schrank kaufen solle.

Solange ich die Waffen in den 1er Schrank hineinbekomme sollte vollkommen egal sein, wieviele Halter der hat. Bei mir liegen auch ein paar Kipplaufwaffen auseinandergenommen im Schrank.

Die Behörde hat jeder Zeit das Recht die Seriennummern mit ihren Unterlagen abzugleichen, entweder bei der Aufbewahrungskontrolle, oder jederzeit auch auf dem Amt. Dann schleppst du den Inhalt deines Schranks auf die Behörde

Ich hab einige ältere Waffen bei denen die Seriennummer nur noch sehr schwer abzulesen ist. Das wollte ich, um auf Kontrollen vorbereitet zu sein, vor Jahren mal mit der Behörde abgleichen. Dazu brauchte ich größere Überredungskunst, am Ende gab es aber ein paar kleinere Korrekturen nachdem wir länger über Fotos der Nummern gesessen haben.

Zum Ausgangspunkt: Bestücktes Magazin in der Waffe sollte natürlich nicht sein, auch wenn es früher nicht unüblich war. Aber, auch im Vergleich mit anderen Bußgeldern die so aufgerufen werden, wäre in meinen Augen ein Bußgeld im hohen drei- oder niedrige. vierstelligen Bereich, ohne Sperrfrist, bei Erstverstößen, eher angemessen gewesen. Aber wir sind ja in Deutschland.

Persönlich hätte ich, käme ich gerade von der Jagd und wäre beim Wegräumen und umziehen, die Tür eh nicht aufgemacht, egal wer da steht. Wenn jemand unangemeldet klingelt muss er halt damit rechnen, dass er vor verschlossener Tür stehen bleibt. Scheint aber wie beim Telefon zu sein, dass können manche auch nicht klingeln lassen, egal wie schlecht es gerade passt...
 
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Ich hab einige ältere Waffen bei denen die Seriennummer nur noch sehr schwer abzulesen ist. Das wollte ich, um auf Kontrollen vorbereitet zu sein, vor Jahren mal mit der Behörde abgleichen. Dazu brauchte ich größere Überredungskunst, am Ende gab es aber ein paar kleinere Korrekturen nachdem wir länger über Fotos der Nummern gesessen haben.

Ich habe mir von meiner Behörde einen Auszug aus dem NWR geben lassen. Da stehen alle je besessenen Waffen drauf, mit ID usw. . Die Angaben habe ich geprüft und sogar einen Zahlendreher festgestellt / gemeldet. Dann habe ich mir je Waffe ein A4 Blatt gefertigt, mit Foto der Waffe / Seriennummer und allen im NWR gespeicherten Daten.

Hier ein paar Beispiele

65.jpgPA.jpgR8.jpgRu.jpg
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Wir wissen doch alle, dass es hier überhaupt nicht um ein gerechtes Strafmaß geht. Wenn das so wäre, dann hätte der Mann 50 € OW gezahlt und fertig - mit einem "beim nächsten mal wird's dann teuer, mein Guter."

Wenn ich diese volle Härte des Gesetzes auf andere, für die Allgemeinheit wesentlich relevanteren Lebensbereiche übertragen würde, dann müsste jeder LKW Fahrer, der überladen rumfährt, 3 Jahre den Führerschein abgeben.

Man will Legalwaffenbesitzer fi##en, nur um das geht es. Wie viele Leute sind denn durch eine unterlade Waffe bisher ums Leben gekommen? Wie viele denn durch überlade LKW's? Wenn ich hier lese, dass auch noch einige Beifall klatschen, dann gruselt es mich. Hoffentlich passiert euch nicht mal ein Fehler....
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Reine Schutzbehauptung, schließlich ist er ja anscheinend mit der unterladenen Waffe schon von der Jagd heimgefahren...
Soviel zu leer, unterladen und geladen und dem was man so macht oder besser nicht.
Und du weißt das er gefahren ist?
Wer mit ner unterladenen Kanone bis in sein eigenes Heim spaziert der braucht erstmal Bedenkzeit. Denn es ist davon auszugehen das derjenige ansonsten auch locker mit den Sicherheitsbestimmungen umgeht. Und das schadet wieder uns allen. Meine Güte.
Da gibts noch die Leute deren Revier an der Türschwelle beginnt, in welcher Entfernung vom Eigenheim muss der dann entladen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Da gibts noch die Leute deren Revier an der Türschwelle beginnt, in welcher Entfernung vom Eigenheim muss der dann entladen?

Die Gegebenheiten kennen wir nicht.

Fakt ist er kommt mit einer schussbereiten Waffe nach Hause. Er stellt die schussbereite Waffe in den Tresor.
Er stellt Munition auf den Tresor und läßt dann Minuten später freiwillig eine Kontrolle der Aufbewahrung zu obwohl er weiss, das er gerade gegen die Aufbewahrungsvorschrift verstößt und damit seine Zuverlässigkeit riskiert.
Ganze Fehlerkette.....dazu völlig unnötig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Er hat eine unterladene Waffe in den Schrank gestellt. Von schußbereit ist nicht die Rede, auch nicht von ,,mit schußbereiter Waffe nach Hause kommen..."

Dafür hat er die Quittung bekommen. Ende.


CdB
 
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Das eigentlich Schwierige an der Situation ist in meinen Augen, dass sich der Mann keines Fehlers bewusst war, sonst hätte er entweder das Magazin raus oder die Kontrolle nicht reingelassen.

Es ist sicher schwer in den alle paar Wochen geänderten Rechtsvorschriften den Überblick zu behalten. Hat auch System, dem ein oder anderen Uninformierten die Waffen legal abnehmen zu können.
Andererseits ist es in den heutigen Zeiten ein absolutes MUSS.
Ich kenn einige Jäger, denen erging es bei einer Kontrolle ähnlich, einfach, weil sie waffenrechtstechnisch seit dem Jagdkurs nix mehr mitbekommen haben. Warum auch immer.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Von schußbereit ist nicht die Rede, auch nicht von ,,mit schußbereiter Waffe nach Hause kommen..."

Dann solltest Du das Waffengesetz lesen.
Ab wann eine Waffe als schussbereit gilt sollte ein Jäger schon wissen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Bei mir haben die Kontrolleure die Kipplaufwaffen eigenhändig zerlegt und die Waffennummer kontrolliert und notiert.
Die saßen hier zwar in schusssicherer Weste. Die Kontrolle war aber unproblematisch und das Auftreten der beiden sehr angenehm.

In schusssicherer Weste!? You made my day:ROFLMAO:
 
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So viel ändert sich auch nicht. Wenn ich das Revier verlasse ist die Waffe entladen! Keine Kompromisse - keine Ausreden.

Und sollte der seltene Fall eintreten dass ich außerhalb des Reviers schiessen müsste (Unfall etc.) sollte jeder Waffenbesitzer in der Lage sein wieder zu laden.
Alles andere sind nur faule Ausreden!
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Dann solltest Du das Waffengesetz lesen.
Ab wann eine Waffe als schussbereit gilt sollte ein Jäger schon wissen.


Da steht drin er wäre mit schußbereiter Waffe nach Hause gekommen?

Schau dir einfach nochmal den Sachverhalt an, da muß man nichts mehr hinzudichten, man muß auch keine Rechtfertigung für dieses Urteil und schon gar nicht für dieses lumpige Gesetz suchen.

Wir müssen uns dran halten und fertig. Das bedeutet aber nicht, dass die Verhältnismäßigkeit nicht in Frage gestellt werden darf. Und eine unterladene Waffe ist nicht schußbereit egal was du aus dem Gesetz rauswringst.


CdB
 

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