Aufbewahrung teilgeladen-Jagdschein 3 Jahre weg

G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Ich kenne das Deutsche Waffengesetz nicht. Wenn der im vollständig von seinem Revier umschlossenen Revier alleine lebt darf er im Haus seine Waffe nicht unterladen oder Laden und entladen?

Edit ich meine nicht Aufbewahrung, sondern die Zeit wo er die direkte Gewalt über seine Waffe ausübt
 
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Beobachtet man das nicht in allen Bereichen des Lebens? Auf der einen Seite was formell vorgeschrieben oder erlaubt ist, auf der anderen Seite wie es informell gehandhabt wird?
 
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Um die sichere Aufbewahrung Deiner Waffen zu kontrollieren ist es darüber hinaus notwendig
zu überprüfen ob sich überhaupt Deine Waffen im Tresor befinden.;)
Darum geht es mir doch gar nicht.Wenn ich z.B. nur einen Repetierer besitze und im Schrank stehen habe, dann rausnehme und wieder reinstelle und der Kontrollierende in der WBK sieht,daß da nur 1 Rep. drinnensteht,ist m.E. die Kontrolle beendet. Darf der Kontrollierende dann noch den Auftrag geben: Nehmen sie mal die Waffe auseinander ? Das wäre meines Erachtens ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte,da das ja dann einen Verdacht vorraussetzt,daß sich imPatronenlager Patronen befinden.
 
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zu Post 59 & 60:
Steht doch alles schon in #55.
Hat man es denn hier nur noch mit Legasthenikern zu tun
Wenn Du mich meinst,dann wundert es mich schon stark, wie schlimm es schon mit der Wahrnehmung von Rechtsvorschriften bei Manchen bestellt ist. Legastheniker sind übrigens Menschen mit Lese-und Rechtschreibschwäche. Hier geht es aber um INHALTE von Regelungen!
Was denn nun,wenn der Kontrollierende festgestellt hat,daß da im Schrank ein Rep. steht,von außen sichtbar anhand der Einstanzungen,daß es sich um einen der Fa.Merkel handelt,so wie es in der WBK steht. Damit wäre m.E. seine Mission erledigt.Was nun,wenn er verlangt ,die waffe zu öffnen und ich lehne das ab ? Hab ich da eine OWI oder eine Straftat begangen,die den Entzug meines Lappens berechtigt. Wenn ja,dann bitte die konkrete Rechtsvorschrift dazu.
Als ehemaliger Ossi bin ich ehrlich gesagt immer wieder entsetzt, wie locker mit Rechtsvorschriften umgegangen wird,obwohl wir in dem Fall wohl zu dem Land gehören,wo höchsten Wert auf die Einhaltung solcher Vorschriften gelegt wird.
Also ganz konkret: Ich habe daran mitgewirkt oder den Nachweis erbracht,daß mein Rep. sicher im Waffenbehältnis untergebracht ist und vorhanden ist. Damit ist der Grund der Kontrolle erledigt. Was berechtigt den Kontrolleur , darüber hinaus weiter zu kontrollieren. Ich bin gerne bereit,zu lernen,wenn das Argument schlüssig ist.
 
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Was denn nun,wenn der Kontrollierende festgestellt hat,daß da im Schrank ein Rep. steht,von außen sichtbar anhand der Einstanzungen,daß es sich um einen der Fa.Merkel handelt,so wie es in der WBK steht. Damit wäre m.E. seine Mission erledigt.Was nun,wenn er verlangt ,die waffe zu öffnen und ich lehne das ab ? Hab ich da eine OWI oder eine Straftat begangen,die den Entzug meines Lappens berechtigt. Wenn ja,dann bitte die konkrete Rechtsvorschrift dazu.
Als ehemaliger Ossi bin ich ehrlich gesagt immer wieder entsetzt, wie locker mit Rechtsvorschriften umgegangen wird,obwohl wir in dem Fall wohl zu dem Land gehören,wo höchsten Wert auf die Einhaltung solcher Vorschriften gelegt wird.
Also ganz konkret: Ich habe daran mitgewirkt oder den Nachweis erbracht,daß mein Rep. sicher im Waffenbehältnis untergebracht ist und vorhanden ist. Damit ist der Grund der Kontrolle erledigt. Was berechtigt den Kontrolleur , darüber hinaus weiter zu kontrollieren. Ich bin gerne bereit,zu lernen,wenn das Argument schlüssig ist.
Das haben wird dir jetzt eigentlich schon an mehreren Stellen als Zitat eingestellt.
Wie oft soll es denn noch wiederholt werden?
Du irrst im Kontrolumfang. Es steht alles im Gesetz.
 
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Ursprünglich hatten sie dem doch 5 Jahre Entzug abgeräumt und sich dann auf 3 runterhandeln lassen.
Also ein gewisses Entgegenkommen ist schon erkennbar.
Und in den heutigen Zeiten ist es nunmal so, dass Unwissen gepaart mit Blauäugigkeit für Waffenbesitzer extrem dumm ausgeht.
 
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Das eigentlich Schwierige an der Situation ist in meinen Augen, dass sich der Mann keines Fehlers bewusst war, sonst hätte er entweder das Magazin raus oder die Kontrolle nicht reingelassen.

Es ist sicher schwer in den alle paar Wochen geänderten Rechtsvorschriften den Überblick zu behalten. Hat auch System, dem ein oder anderen Uninformierten die Waffen legal abnehmen zu können.
Andererseits ist es in den heutigen Zeiten ein absolutes MUSS.
Ich kenn einige Jäger, denen erging es bei einer Kontrolle ähnlich, einfach, weil sie waffenrechtstechnisch seit dem Jagdkurs nix mehr mitbekommen haben. Warum auch immer.
Aus dem Leben sieht die Sache meist anders aus.
Er hat sicher nicht mit der Kontrolle gerechnet.
Also schnell mal in den Schrank. Kommt erstmal keiner dran. Sieht auch keiner. Kann ich nachher aufräumen, will sowieso noch Öl dran machen usw.
Man schußelt sich meist einfach so gedankenlos in die Situation.
Man hat nichts böses geplant, war etwas nachlässig mit keiner erkennbaren Gefährdung.
Mein Gott, heutzutage kommt man für handfeste, schädigende Straftaten glimpflicher davon.

Da muss man den Menschen doch jetzt nicht asl üblen Verbrecher und Schänder der Jagd betrachten.
 
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Aus dem Leben sieht die Sache meist anders aus.
Er hat sicher nicht mit der Kontrolle gerechnet.
Also schnell mal in den Schrank. Kommt erstmal keiner dran. Sieht auch keiner. Kann ich nachher aufräumen, will sowieso noch Öl dran machen usw.
Man schußelt sich meist einfach so gedankenlos in die Situation.
Man hat nichts böses geplant, war etwas nachlässig mit keiner erkennbaren Gefährdung.
Mein Gott, heutzutage kommt man für handfeste, schädigende Straftaten glimpflicher davon.
Meine Worte. Es war ihm in keiner Weise bewusst, dass er grad einen riesen Fehler begeht, in dem er schnell die aufmunitionierte Waffe verräumt und gleichzeitig den Kontrolleuren die Tür öffnet.
Uniformiertheit ist das.
 
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Ich kenne das Deutsche Waffengesetz nicht. Wenn der im vollständig von seinem Revier umschlossenen Revier alleine lebt darf er im Haus seine Waffe nicht unterladen oder Laden und entladen?

Edit ich meine nicht Aufbewahrung, sondern die Zeit wo er die direkte Gewalt über seine Waffe ausübt
Dann ist man in der Regel seine Zuverlässigkeit los (unvorsichtig, missbräuchlich, nicht sorgfältig).
Das Laden der waffe ist ein eklatanter Sicherheitsverstoß. Gibts mehrere Urteile dazu.
Muss natürlich auch bemerkt werden zur Ahndung ;)
 

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