Das war dann wohl eher keine Notwehr

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21 Aug 2008
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Ich muss konstatieren, dass ein standesgemässer Einstieg in diese Forum sicher im welcome-thread besser aufgehoben wäre. Bisher fehlte mir allerdings noch der moment of need um dies zu tun... sorry, dass ich hier beginne.

Ich möchte keinesfalls in dieser Diskussion polarisieren, jedoch vermisse ich einen Aspekt.
Ich lese viel über Waffenrecht, Abwendung einer Straftat, Notwehr, Vergleiche mit anderen Staaten und Systemen,"richtig so" o. " falsch so"...

Ich kenne keine Polizeifakten zum Fall oder Minutenabläufe... und das ist zunächst auch gar nicht so wichtig..aber was ist mit unserer Waffensicherungspflicht? Auf 6 Seiten wurde dies nicht angesprochen.

Wenn ich auf der Terrasse überrascht werde, dann habe ich KEINE Langwaffe zur Hand! Diese ist im Waffenschrank! Niemals neben mir.
Wenn ich im Bett überrascht werde, dann habe ich KEINE 'Wumme' unterm Kopfkissen, denn diese ist im Waffenschrank.. und da gehört sie hin.
Wenn ich einen Wein auf der Terrasse trinke, dann habe ich keine Handgranate (und weder LW, noch KW), denn dazu habe ich keine Erlaubnis.

In meiner Wahrnehmungswelt ist die Jagd- oder Sportwaffe KEIN PRIMÄRES Selbstverteidigungswerkzeug! Und darf es auch nicht sein.
Zu Recht gehören unsere Jagd- und Sportwaffen in sichere, zugriffsgesicherte Behältnisse.

Details zum o.g. Fall müssen bitte die Gerichte klären.

Keiner muss meine Meinung teilen, aber ich brauche auch keine Widerworte im Sinne der NRA.

Wer meine Haltung in Grundsätzen versteht, der lese weiter:
Ich bin ein Jungjäger, ein Newbie. Mein erster Post.

Ich habe keine Jagd, ich stamme aus keiner Jagd-Dynastie, ich bin einfach nur ein Jäger geworden (nein, ein kleiner Praktikant mit Jagdschein) der ein Haus im Revier hat, die Natur liebt und neugierig auf jeden Scheiss ist.

Ich freue mich über jede Jagd-Einladung. Jede. Ich gehe mit zur Revier-Inspektion, ich gehe helfen an der Kirrung, aber ich lese auch gerne das tablet Euer Ansprache bei der Nachtwild Jagd.

Wenn ich Euer Jagdpartner sein kann, dann lasst es mich wissen.

Sorry, das ich ein ganz kleines bisschen den Faden gekapert habe.
Meine Waffen sind im Schrank.
Gute Nacht.

Herzlich

Euer MasterCaster
Netter Einstiegspost,

und gleich ein paar Irrtümer drin - möglicherweise hat man dir das auch so in der Jagdschule eingebläut. In aller Regel habe ich, wenn ich auf meiner Terrasse sitze, keine Waffe neben mir liegen. Manchmal aber schon, wenn mir Nachbarskatzen (meine Nachbarin hatte mal 25-30 Stück) wieder den Garten vollscheißen.
Das hinlegen einer Lang- oder Kurzwaffe auf den Terrassentisch ist in keinster Weise illegal - auf meinem Grund und Boden kann ich eine (kleine) Militärparade abhalten, wenn ich will - und so lange nicht gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstossen wird.
Die jüngere deutsche Kriminalgeschichte kennt einige Fälle von Notwehr mit Schußwaffen, da ist bei der Würdigung des Sachverhaltes die Frage der Aufbewahrung nie entscheidend gewesen. Eine Frau ist gar die Treppe hinunter in den Keller, hat die Sportpistole aus dem Waffenschrank geholt, die Treppe wieder hinauf und hat ihren Ehemann erschossen. Angeblich war der gewalttätig geworden. Abgesehen vom Tittenbonus in der deutschen Justiz hat bei der juristischen Würdigung die Aufbewahrung der Waffe KEINE Rolle gespielt.
Ein Rentner wird in seinem Haus von einer Gruppe Jungkrimineller überfallen und zum Öffnen des Tresors gezwungen, in dem der Rentner auch einen Revolver aufbewahrt hat. Pech für den Täter, der ihm am nächsten stand. Der hat es nicht überlebt.
Ein anderer wird des Nachts wach vom Geräusch eines Einbrechers, der sich in einem unbewohnten Haus wähnte. Der Einbrecher hat es nicht überlebt - woher der Hauseigentümer so schnell die Kurzwaffe griffbereit hatte, war nicht erheblich.

Ansonsten aber - willkommen in diesem Forum. Wenn man gerade nichts besseres zu tun hat, kann man sich hier gerne herumtreiben.
 
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21 Aug 2008
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Warum? Als ich mit der Jagd anfing stand der Püster im Kleiderschrank. Was hat sich seitdem verändert, dass ich die Aufbewhrung ändern muß?


CdB
Als ich das erste mal an einem Schüsseltreiben teilgenommen habe, hingen die Schießeisen am Garderobenhaken in der Kneipe...
Furchtbar kriminelle Zeiten waren das damals.
 
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28 Jan 2019
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Es ist locker zu schaffen innerhalb 30 sec eine sicher verwahrte Waffe schussbereit in der Hand zu haben ....
Ich habe das mal ausprobiert!
Das heißt, vom Schlafzimmer ins Büro wo all mein jagdl. Zeug verschlossen steht. Schlüssel holen, B-Schrank öffnen, Innenfach öffnen, Revolver raus, alles wieder verschließen, Mun-Schrank aufschließen, Patronen entnehmen und Revolver laden, danach zurück ins Schlafzimmer, war in 30 sek. nicht zu machen!
D.T.
 
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27 Mai 2018
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ich hab ein Elektronisches Schloß am Schrank und meine Behausung ist nicht so weitläufig. :cool:
Mit dem Revolver würde ich das auch nicht schaffen, mit der Glock geht es.
 
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KW-Tresor mit Elektronikschloss im Schlafzimmer:
Bett - Tresor: 2 Sekunden
Schloss und Tür auf: 8 Sekunden
Revolver raus, Speedloader raus: 5 Sekunden
Revolver laden: 10 Sekunden
Gesamtzeit: 25 Sekunden
 

BAL

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Ich bin da nah bei @Klosterwald.
In Neuenrade musste 2016 ein Jäger einen Einbrecher in einer Notwehrsituation erschiessen. Die Aufbewahrung der Waffe auf dem Nachttisch war auch ein Thema, aber ich meine das wurde letztendlich nicht sanktioniert (ohne Gewähr).

@Fritz1 ich empfehle den Comp III Speedloader von Safariland. Mit etwas Übung lädst Du den Revolver in 3 Sekunden. Ich habe auch andere, kompaktere Speedloader, aber die sind imho fummeliger. Den Comp III habe ich, weil ich den sportlich nutze. Da brauchste das "Packende".
 
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Gesetzgebungsverfahren​


kurz und knapp, aus welchem Anlass auch immer, Gesetzesinitiative schlägt ein Gesetzt vor, dies geht in den zuständigen Gremien hin und her und wird dann mehrheitlich beschlossen und verkündet. Damit ist es Gesetzt. So funktioniert das in einer parlamentarischen Demokratie nun mal.

Auch wenn einem das Gesetz nicht passt muss man sich dran halten. Wenn man das nicht möchte gibt es ja noch die Möglichkeit seinen Lebensmittelpunkt dorthin zu verlegen wo einem die Gesetzte besser passen.

Andere Alternative, man geht in die Politik und versucht entsprechendes zu bewirken. Hier muss man aber damit leben, dass evtl. die eigenen Ansichten von den Mehrheiten nicht bestätigt werden.

Der Eine oder Andere sollte auch mal überlegen was er hier so von sich gibt, eine gewisse Nähe zum Reichsbürgertum könnte unterstellt werden :)
 
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23 Sep 2015
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Uns wurde beigebracht, du hast vielleicht eine Sekunde zu entscheiden ob du abdrückst.....Der Staatsanwalt hat Monate um dir mögliche Alternativen aufzuzeigen. Das wird üblicherweise immer sehr eng mit der zulässigen Notwehr. Oft ist Ausweichen/Abhauen
langfristig gesehen die goldene Entscheidung bei der Frage Waffeneinsatz oder nicht.
 

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